Beiträge von Skorpion

    Guten Tag wertes Forum,

    eine KK fragt durch den MDK die Erbringung der Stroke bei einer TGA G45.42 Transiente globale Amnesie (amnestische Episode) an, nun ist meine versierte neurologische Kollegin länger nicht greifbar und ich möchte das Forum um Rat fragen, ich weiß das es bei einer TIA möglich ist , aber was ist bei einer TGA , dies fällt ja auch unter die Überschrift TIA und verwandte Syndrome?

    MfG

    Wertes Forum,

    ich hatte die Frage an einem anderen Thread hängen, aber da ist er , glaube ich, untergegangen.

    ich hätte noch eine Frage zu einer Kodierung eines ICD bei Verletzung der Dura, es wurde die Idee geäußert, dazu die T81.2 und die G96.0 zu kodieren.

    Mir ist die G96.0 nicht ersichtlich denn aus der Überschrift des Kapitels sehe ich nicht die Ableitung zu einer intraoperativen oder auch traumatischen Verletzung, aber ich hätte gerne mehr Meinungen dazu gehört.

    MfG

    Wertes Forum,

    ich hätte noch eine Frage zu einer Kodierung eines ICD bei Verletzung der Dura, es wurde die Idee geäußert dazu die T81.2 und die G96.0 zu kodieren.

    Mir ist die G96.0 nicht ersichtlich aus der Überschrift des Kapitels aber ich hätte gerne mehr Meinungen dazu gehört.

    MfG

    Guten Morgen,

    ich bin im Grunde bei den Befürwortern die das Aneurysma als HD sehen. Aber hier handelt es sich um eine Aufnahme wegen einer starken Gesichtsprellung durch ein Trauma (Arbeitsunfall also BG mit DAV Bericht).

    Nun möchte die BG gar nicht bezahlen und die KK lehnt nach Rücksprache die Zahlung auch ab. Die Aussage das sie sich untereinander einigen müssen beherzigen beide Parteien nicht . Wir haben den Fall an die Rechtsabteilung weitergeleitet.

    MfG

    Guten Morgen an das Forum,

    ich habe einen Fall der von der BG abgelehnt wurde.

    Pat kommt mit Arbeitsunfall , Trauma ins Gesicht durch Gegenstand, musste stationär abgeklärt werden, also BG.

    Nun ist bei einer Untersuchung als Zufallsbefund ein Aneurysma festgestellt worden, da wir eine Neuroradiologie haben ist dann einige Tage später in diesem Aufenthalt eine Versorgung des Aneurysma durchgeführt worden.

    Nun haben wir die HD S001 Prellung des Gesichts(Auge) dazu die Angioprozeduren und das ganze ergibt eine DRG 801B.

    BG hat die Unterlagen angefordert und in einem Schreiben mitgeteilt das sich der Patient nach einer Gesichtsprellung stationär bei uns befand aber die HD nicht korrekt ist und das unfallunabhängige Aneurysma als HD zu wählen ist und der Fall auch durch die KK und nicht die BG zu zahlen ist.

    Nun endlich meine Frage:

    1)Aufnahmeanlass für mich der Arbeitsunfall und die Gesichtsprellung, Aneurysma Zufallsbefund und ND , oder

    2)nach retrospektiver Sicht Aneurysma bestand schon bei Aufnahme(nur nicht bekannt) war nicht Anlass für Aufnahme aber hat den größeren Ressourcenverbrauch also deshalb HD und die Gesichtsprellung als Arbeitsunfall ND?? DRG B02E, nur ca. 100 Euro weniger.

    Für mich ist die Variante 1 logischer, aber ich verstehe das die BG den teuren Aufwand der Aneurysmaversorgung nicht zahlen möchte , es geht mir hier nicht um den Erlös sondern wie argumentiere ich korrekt und wie sehen Sie das?? Danke für Ihre hoffentlich vielen Beiträge.

    MfG