Beiträge von Skorpion

    Wertes Forum,

    wir haben 1 Klinikum , 2 Standorte (2 Intensivstationen) auf der einen (A)dürfen wir die hochaufwändige intensivmed KB abrechnen , auf der anderen(B) nicht.

    In einer Schulung wurde uns mitgeteilt das wir wenn A 800 Punkte hat diese als hochaufwändig kodieren sollen , ist der Pat verlegt nach B und hat dort noch einmal 800 Punkte erzielt geben wir zusätzlich noch den "normalen OPS für die 1.600 Punkte in die Kodierung.

    Dies machen wir seit vielen Jahren, haben aber jetzt ein Gutachten in dem uns das nicht anerkannt wird. Wie wird das bei Ihnen gehandhabt.

    Da es sich meist um teure DRG handelt bin ich für alle Hinweise danbar.

    MfG

    Hallo,

    Herr Selter, wir kodieren den Erreger meistens mit der Z22.3 und natürlich noch der Z11, wenn durchgeführt auch die Z29.0, sehen Sie bzw. das Forum das auch als korrekt?

    einer der Gutachter des MDK meint dazu das die Z22.3 und der Erreger nicht zusammen kodiert werden dürfen, es müsste immer eine Erkrankung dazu vorliegen.

    Ich und unser Team sehen aber die Tabelle 2 als obligat an und sind auch so die letzten 15 Jahre gut damit gefahren.

    MfG

    Guten Morgen an die Forumsteilnehmer,

    in einem Fall ist unsere Kodierung im Streit/Dissenz mit dem MDK hinsichtlich des oben genannten OPS.

    Wir haben ihn bei einer Intervention bei einer Instent Stenose im Herzkatheterlabor benutzt.

    " IVUS RCX: 77% ige Stenose ostial. IVUS RIVA: hochgradige Instent Stenose Segment 7, ostial ca 70% ige Stenose.

    Intervention:

    Platzieren eines BMW in die RCX und in den RIVA. Einbringen eines 3,0mm/18mm Xience Pro ins Segment 7 und Implantation mit 12 bar. Danach ostiale Vordilatation des RIVAs und des RCX mittels 2,5mm/15mm Ballon und jeweils 14 bzw. 18 bar. Danach Implantation eines 4,5mm/18mm Resolute Onyx in den Haupstamm und proximalen RCX. Danach KM Paravasat im Bereich des RCX Ostiums. Einbringen des Ballons und Abdeckung der Perforation. Danach Platzieren eines Papyrus 3,5mm/20mm und Implantation mit 20 bar in den ostialen RCX. Nachdilatation mittels 4,0mm/8 mm NC Ballon und 30 bar. Distal des Stents zeigt sich eine Dissektion. Antagonisierung der Heparinisierung "

    nun sagt der MDK das dies sachlich nicht korrekt ist, das diese Prozedur oerativ/chirurgisch weil mit 5 am Anfang, nicht als Zusatzkode für eine nichtoperative Prozedur verwendet werden darf.

    Ich meine aber das ja auch im Hinweis des Kapitel 8er Kodes mit einzieht 8-84 und 8-836.0ff sind zusätzlich zu kodieren sofern sie nicht als eigener Kode angegeben sind.

    Ich bin kurz davor dies an die Rechtsabteilung abzugeben möchte aber gerne die Meinung des Forums dazu haben, bevor uns unnötige Kosten durch einen erfolglosen Rechtsstreit entstehen. Ich wäre sehr froh über einige Hinweise.

    Guten Tag Herr Rembs,

    bei dieser Pat lag wie im 1. Beitrag beschrieben ein hormonpositiver Mammaca vor, anstatt nun weiter mit Femara zu behandeln hat die Pat ausdrücklich auf der chirurgischen hormonellen Ablation bestanden, ich denke die Carcinophobie ist in diesem Fallnicht wirklich eine Phobie ,denn die Gefahr eines Progresses ist ja in diesem Fall nicht nur eingebildet, gleichzeitig spart sich der Kostenträger die Kosten für das Pharma präparat, ca. 200 € pro Monat.
    MfG
    ptasm

    wir haben jetzt die Antwort zu unserem (sehr ausführlichen)Widerspruch bekommen:

    " es ergeben sich keine neuen kodierrelevanten Erkenntnisse, die Therapie des Mammaca wäre ja abgeschlossen . Der Eingriff wäre im Grunde ja nur aufgrund der Carcinophobie, somit auf Wunsch der Pat erfolgt, es lässt sich keine med Indikation erkennen.

    Pat hatte ja wie gesagt im Okt 2008 die Mamma OP und der Fall ist aus Oktober 2009.

    Wir haben nun die KK verständigt das wir den Fall vor das Sozialgericht stellen wollen, darauf kam sofort ein Angebot das man sich doch auf die Hälfte des Betrages einigen könnte, und die "Allgemeinheit und das Gesundheitswesen" nicht noch mit im Grunde doch unnötigen Rechtsstreitigkeiten belasten sollte.

    Doch wir werden uns in diesem Fall auf keine Einigung einlassenund lassen dies vor Gericht klären.

    Falls das Forum noch ergänzende Argumente haben sollte lassen sie es uns wissen.

    Mit freundlichem Gruß

    ptasm

    es kann ja nicht sein das die Kasse sich weigert, so es denn eine GKV ist, dann können Sie ja auch nach 6 Wochen den Fall vors Sozialgericht bringen, das muss eigentlich jeder , auch kleinen Krankenkasse, klar sein.

    Der Hinweis auf einen angeblichen "formellen" Fehler ist nach meiner Meinung nicht durchzusetzen.

    Mit freundlichem Gruß

    ptasm