Beiträge von Skorpion

    Hallo Forum,

    wir überlegen bei uns die Laborprofile um einige Standards zu erweitern um bei zunehmend multimorbiden Patienten den Schweregrad der ND besser zu bestimmen(streng nach DKR) und auch dem MDK gegenüber deutlicher darzustellen.

    zu den normalen Profil ist der NTproBNP und natürlich die GFR dazugekommen.

    Kann mir das Forum helfen? gibt es noch andere Parameter die uns (MDA) noch nicht aufgefallen sind.

    Dies soll nicht dazu dienen auffällige Befunde zu kodieren(Diese Diskussion bitte nicht) sonder die ND nach DKR besser zu definieren.

    Hallo Forum,
    noch 1x versuche ich es mit meiner Frage , :erschreck:

    leider habe ich bis jetzt noch keine Antwort bekommen:bei Fällen wo zusätzlich zu der Hysterektomie noch eine z.B. Mesh Interponat zur Scheidenstumpffixation gemacht worden ist, wird unserer Meinung nach beide OPS kodiert, bei normalen Uterusexstirpationen natürlich nicht.

    Sehen Sie das auch so oder befinden wir uns auf dem Holzweg??

    Hallo,

    es ist von der Kasse abgelehnt worden mit dem Hinweis dass sie den Auftrag hatten alle diese Fälle zu prüfen, mittlerweile sind es mit dieser Kasse drei Fälle.
    Nach ein paar fruchtlosen Diskussionen sind die Unterlagen (OP Berichte etc.) jetzt an den MDK gegangen, aber noch nicht zurück.

    Bei diesen Fällen ist auch ein Mesh Interponat verwendet worden, und bei diesen Fällen ist auch ausnahmsweise die Fixation mitkodiert worden, wie gesagt wir kodieren dies nicht regelhaft.

    Ich wollte mich im Forum schon mal vorab informieren falls ein negatives Gutachten gestellt wird um schon mal Argumentationshilfen zu haben

    Sehr geehrtes Forum,
    ich möchte das Thema noch einmal aufgreifen, erstmalig hat sich bei uns auch eine Kasse gemeldet und sagt das der MDK die 5-704.43 bei einer vaginalen Hysterektomie ablehnt.
    Bei dem Fall auf den wir angesprochen wurden ist diese sehr explizit im OP Bericht beschrieben, üblicherweise kodieren wir diese nicht mit, nur in Einzelfällen.
    Gibt es neue Erkenntnisse vom Forum über die Erfolsmöglichkeiten diese Kodierung in Einzelfällen durchzusetzen?

    Hallo,

    Auszüge aus dem Rundschreiben des KGNW 326:

    \"soweit gesetzliche KK unter Bezugnahme auf dieses Urteil an Sie herantreten, empfehlen wir, darauf hinzuweisen, dass zum einen die schriftlichen Urteilsgründe zur abschließenden Bewertung abgewartet werden müssen und im weiteren sich diese Rechtsprechung auf eine Rechnungslegung im alten Abrechnungssystem ( Pflegesatzsystem) bezieht und insoweit nicht auf Rechnungen im Anwendungsbereich des Krankenhausentgeltsystems (neues DRG System) anzuwenden ist.

    und weiter:

    Unabhängig von der Frage , inwieweit die Rechtsprechung des 1. Senates grundsätzlich in allen Bundesländern bei der Rechnungslegung im alten System anzuwenden ist, halten wir eine entsprechende Anwendung im neuen DRG System für sach- und systemwidrig.

    und mehr:

    Im Urteil Az.: B 3 KR 12/06 R wurde sich auf eine Abrechnung im neuen Abrechnungssystem bezogen, und hier gilt die vierjährige Verjährungsfrist des Sozialrechtes auf alle gegenseitige Rechte und Pflichten im Rahmen der Rechtsbeziehung der Leistungserbringer und der Krankenkassen.

    und auch:

    Soweit eine Nachkodierung/Nachforderung zeitlich befristet ist, kann sie jedoch nur für beide Vertragsparteien gleichermaßen gelten.

    Guten Morgen,

    ja Sie meinen sicher : \"bei Fetalgewicht mindestens 500g \"die ND Z37.1.
    Daran habe ich gar nicht gedacht bei der Anfrage : \"die ND des Kindes zu übermitteln.
    Manchmal ist der Schlauch auf dem man steht länger als angenommen.

    Herzlich Willkommen,

    wieder mal ein nicht zu verstehendes Problem einer Krankenkasse.
    Ich würde einfach mal die/der zuständige Sachbearbeiter/in anrufen und das Missverständniss beseitigen, spart Zeit und Nerven.

    MfG

    Hallo Forum,

    da wird mir ja jetzt schon bange wann unser Haus solche Schreiben bekommt.
    Könnten Sie mir in einer PN die Namen der KK geben damit ich da schon mal unsere Abrechnung vorwarnen kann?? Vielen Dank.

    Könnte am Ende jeder Rechnung nicht auch der Satz stehen \" unter Vorbehalt\" ? Wären wir da nicht aus dem Schneider ?
    Denn schließlich verwenden wir alle sehr viel Zeit um eine umfassende und korrekte Abrechnung abzuliefern, trotz alledem gibt es immer wieder Situationen die eine Nachkodierung erfordern und wenn es ein verspäteter Histologiebefund ist der nicht zur Kodierung weitergeleitet wurde

    MfG
    ptasm

    Hallo Phlox,Hallo Forum

    [quote]
    Original von Kontrollix:
    Hallo Herr Schütt,

    für die Behandlung von Blutern gibt es in manchen Bundesländern für das ZE 2009-27 einen Landesvertrag, d.h. es gibt eine Anlage zur Budgetvereinbarung, die sie aber nicht krankenhausindividuell verhandelt haben, sondern die auf Landesebene abgeschlossen wurde. Das macht auch Sinn, da die Behandlung von Blutern ein Risiko ist, welches jeden treffen kann. Schauen Sie sich Ihre Budgetvereinbarung an oder fragen Sie nach. Haemate HS wird als Faktor VIII plasmatisch, OPS 8-810.--, abgerechnet.


    [c=royalblue]Nun meine Frage[/code]:

    [c=royalblue]In unseren Budgetunterlagen ist hierzu nichts zu finden,aber ich beziehe mich auf den oben genannten Text von Kontrollix, zu den Landesverträgen.
    Nun interessiert es mich ob dazu etwas im Landesvertrag NRW steht, ich kann leider nichts finden, aber vielleicht suche ich an der falschen Stelle.[/code]