Beiträge von Skorpion

    Hallo Forum,

    es ist aber doch sicherlich eine Beurlaubung gewesen, auch wir haben in unserem Schlaflabor diese Konstellation : und es sind dann entweder Private Angelegenheiten des Patienten, oder organisatorische ( verlängerte CPAP einstellung und zwischendurch ein Mangel an freien Betten ).

    Mit welcher Begründung wollen Sie gegen eine Fallzusammenführung argumentieren.
    Ich denke Fair play ist hier angesagt

    Hallo,
    jetzt wage ich mich auch einmal an eine Antwort.

    Haben Sie die NUB vorher bei der INEK beantragt und mit dem Status 1 genehmigt bekommen?

    wenn nein ,dann für das nächste Jahr beantragen, dieses Jahr könnten Sie dann nichts mehr machen.

    Wenn ja, werden die NUB mit dem OPS Schlüssel in die Forderung genommen un dann bei der Verhandlung genehmigt zu werden oder nicht.

    Sie müssen natürlich auch eine Kalkulation für diese Leistungen aufstellen.
    Das Risiko dass Sie trotz allem haben ist die Vorleistung ohne Garantie, dass Ihnen diese auch in der Budgetverhandlung bewilligt wird.

    Hallo MiChu,

    nein, wir haben 3 Mediziner in unserem Hause die die Zusatzbezeichnung \"Palliativmedizin\" haben, es sind mehrere Pflegekräfte auf dieser Station onkologische Fachkräfte, wir haben eine \" Painnurse\" und sind zertifiziertes Schmerzzentrum, Wir haben Sozialpädagogen und in der Seelsorge auch Gestaltungstherapeuten und Supervisoren, Physiotherapie ist gut aufgestellt , nur die künstlerische Therapie müssen wir noch installieren. Haben Sie da einen Tip? Haben Sie dafür festangestellte oder freie Mitarbeiter?

    Hallo lorelei,

    bei der ambulanten Abrechnung , auch der Polysomnographien; ist laut einer Kasse der §85ff SGB V zu beachten.
    Hier ist beschrieben, lt Kasse, dass zusätzliche ambulante Abrechnungen nicht automatisch eine Kostensteigerung bedingten.
    Dies wäre bis zum 31.12.2008 gedeckelt durch eine sogenannte Kopfpauschale des §85ff.
    Ich habe versucht mich durch diesen Text des § 85ff durchzubeissen aber der Text hat eine narkotische , fast einschläfernde Wirkung.( Gut fürs Schlaflabor)

    Hallo Lorelei,

    nach meinen mir vorliegenden Unterlagen müssen diese Ziffern extra berechnet werden.( pro Nacht)
    Wir rechnen aber noch nicht ambulant ab, ich hattte mir diese Zahlen mal rausgesucht weil eine KK meinze ambulant wäre günstiger aber dem ist nach meiner Rechnung nicht so.

    Guten Tag Forum,

    Danke MiChu,
    es hat etwas gedauert bis ich auf die Antworten reagieren konnte.
    Wir haben Strahlentherapie -Betten in unserem Haus.
    Das Behandlungsspektrum ist also gegeben.
    Wir feilen jetzt noch an den Voraussetzungen um alle Bedingungen zu erfüllen.

    Wenn mir jemand aus dem Forum dazu Tipps geben möchte , immer nur zu.
    Ich weiß noch nicht ob uns große Schwierigkeiten erwarten wenn es zu den Budgetverhandlungen kommt , schließlich haben wir dieses ZE vorher noch nicht gefordert.

    Hallo Forum,

    ich stehe momentan auf dem Schlauch. Wir möchten in unserem Budget auch die Palliativmedizinische Komplexbehandlung beantragen bzw. durchführen.
    Die Mindestmerkmale können wir erfüllen.
    Nun ist aber die Frage ob wir dafür spezielle Palliativbetten beantragen müssen oder ncht , und wenn ja bei wem?

    Ich hoffe das Forum kann mir helfen