Beiträge von Duplicate Medizincontroller

    Hallo Forum,
    wenn bei einem Patienten nach der Erstuntersuchung in unserer Klinik festgestellt wird, dass er umgehend in ein anderes Krankenhaus verlegt werden muß, rechneten wir bisher eine Erstuntersuchungspauschale ab, sofern er nicht weiter bei uns behandelt wurde (ansonsten DRG-Rechnung). Die Erstuntersuchungspauschale entspricht in der Höhe der vorstationären Abrechnung. Gibt es auch noch andere Kliniken in denen dies so gehandhabt wird? ?(

    Viele Grüße
    Medizincontroller