Hallo maus
dieses Problem stellt sich für mich auch immer wieder, hatte diesbezüglich auch schon zig Anfragen und vertrete meine Kodierung wie folgt.
Patient wird aufgrund des Symptoms, wegen E 86 aufgenommen und behandelt,
(z. B. Labor, trockene Haut, Zunge etc. im Anamnesebogen)
Zuweisung eines Symptoms als Hauptdiagnose ( DKR D002f Beispiel 4 ), die zugrunde liegende Krankheit wird in diesen Fällen nicht mitbehandelt, auch keine mikrobilogische Untersuchungen etc. unternommen. Auch wenn der MDK anderer Meinung ist denke ich, dass dies in den Kodierrichtlinien klar definiert ist.
Liebe Grüße Harry