Beiträge von harry

    Hallo maus

    dieses Problem stellt sich für mich auch immer wieder, hatte diesbezüglich auch schon zig Anfragen und vertrete meine Kodierung wie folgt.

    Patient wird aufgrund des Symptoms, wegen E 86 aufgenommen und behandelt,
    (z. B. Labor, trockene Haut, Zunge etc. im Anamnesebogen)
    Zuweisung eines Symptoms als Hauptdiagnose ( DKR D002f Beispiel 4 ), die zugrunde liegende Krankheit wird in diesen Fällen nicht mitbehandelt, auch keine mikrobilogische Untersuchungen etc. unternommen. Auch wenn der MDK anderer Meinung ist denke ich, dass dies in den Kodierrichtlinien klar definiert ist.

    Liebe Grüße Harry

    Liebes Forum

    habe immer wieder das Problem, dass Patienten mit einem Carcinom in der Anamnese ( meist Jahre zurückliegend) zur stationären Auftransfusion kommen. Die Diagnose lautet: V. a. Tumoranämie (also nicht gesichert, kommt aber am ehestens in Betracht). In den Kodierrichtlinien kann ich nichts genaues darüber finden, wie diese zu kodieren ist, denn der Tumor verursacht uns in der Regel keinen Aufwand mehr, auch kein Stating, etc.
    Darf ich bei dem Verdacht auf eine Tumoranämie immer den Tumor C-D als Äthiologiecode und D 63.0 als Sekundärcode nehmen, oder kommt dann eher D 64.9 als Hauptdiagnose in Frage ?
    Pat. wird wegen dem Symptom ( Anämie ) aufgenommen und behandelt.
    Wäre über Info sehr dankbar, zumal diese sich in unterschiedlichen DRGs wiederfinden, also auch Endgeldrelevant sind. In erster Linie geht es mir aber um eine korrekte Kodierung.

    Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren

    Bei dem ab 2007 neuen Kode: 8-987 Komplexbehandlung bei Besiedelung oder Infektion mit multiresistenten Erregen (MRE)stellt sich mir folgende Frage: Müssen hier ALLE der angegeben Kriterien erfüllt werden ? Heisst das, wenn hier z. B. der Einsatz eines erregerspez. Chemoth./Antibiotika nicht erfüllt ist, darf ich diesen Kode nicht verwenden ?

    Harry