Beiträge von sbrand

    Liebe Forums-Besucher,

    in unserer Gyn-Belegabteilung ist es Usus, geplante Kürettagen abends aufzunehmen und in den späten Nachtstunden Cergem zur Zervixerweichung zu verabreichen, um am darauffolgenden Tag die Cürettage durchzuführen. Begründung ist, dass nach der Fachinfo des Herstellers unter Cergem eine engmaschige / kontinuierliche Überwachung zu gewährleisten sei. Der MDK-Gutachter (ein Gynäkologe) sieht hier keine Begründung für einen stationären Fall, das ganze können anders organisiert werden und sei auch ambulant erbringbar. Wie sind dazu die Erfahrungen in anderen Häusern? Habe ich irgendeine Chance, die stationäre Behandlung notfalls juristisch durchzusetzen?

    Danke schon mal für hoffentlich viele hilfreiche Antworten...
    S. Brand

    Hallo und guten Morgen,

    da das DIMDI derzeit keine Kodieranfragen bearbeitet, stelle ich meine Frage hier im Forum zur Diskussion.

    Wie kodiert man aufwandsadäquat die endoskopische transgastrale Drainageeines Abszesses in der Bursa omentalis (keine andere Organzuordnung möglich) mittels Pigtail-Katheter und mittels Kunststoffstent. :?:

    Der MDK meint, dass 8-848.1 richtig wäre, ich hätte gerne wegen des endoskopischen Aufwands einen Kodes aus 5-529._.

    Bin gespannt auf Antworten!

    Bis dahin viele Grüße,

    S. Brand

    Hallo Hütti, hallo Herr Fischer,

    dass ich kein Recht auf MDK-Einschaltung habe, hatte ich bereits befürchtet. Dass unser MDK die strittige Leistung auch einen Tag stationär anerkennt, habe ich in meiner Begründung auch schon geschrieben, genutzt hat's leider nicht. Da es sich bei uns um eine sehr häufige OP handelt (wir haben ein zertifiziertes Hernienzentrum), werde ich der Kasse jetzt die Klage in Aussicht stellen. Weniger Aufwand wäre mir lieber gewesen...

    Danke für die Hilfe, Sabine Brand

    Guten Morgen allerseits,

    ich habe ein echtes Problem, da eine Krankenkasse meine (Standard-)Begründung für die stationäre Durchführung einer laparoskopischen Hernienversorgung (Kat. 2-Leistung im AOP-Katalog) mit Netz nicht anerkennt und auf ambulanter Abrechnung besteht. Bei uns wird diese OP wegen eines potenziell bedrohlichen Nachblutungsrisiko nur (kurz-)stationär durchgeführt . Unser MDK erkennt das auch so an. Kann ich gegenüber der KK ein Recht auf eine MDK-Prüfung durchsetzen oder bin ich der Kasse ausgeliefert?

    Bin gespannt auf Antworten, die mir hoffentlich das Arbeitsleben erleichtern werden!

    Viele Grüße,

    S. Brand

    Hallo,

    wir machen das sehr selten, wenn wir sich einige Stunden nach der notfallmäßigen stationären Aufnahme und der vollen Integration des Pat. in den Stationsalltag herausstellt, dass die Behandlung doch noch am selben Tag beendet werden kann. Dann schicken wir erst die stationären DTA-Sätze raus und ändern rückwirkend in SVO. Natürlich ist in solchen mehrstündigen Fällen eine stationäre Abrechnung zu bevorzugen, diese wird aber nicht immer anerkannt.

    Viele Grüße, SB

    Hallo,

    ich habe eine Frage zur korrekten Abrechnung der folgenden Situation: Stationärer Fall einer Operation eines Kolon-Karzinoms mit nachstationärer Entlassung. Innerhalb der poststationären Frist Portimplantation für die nachfolgende Chemotherapie. Muss die Port-Implantation in jedem Fall zusammen mit dem stationären Aufenthalt abgerechnet werden, wenn es noch weitere nachstationäre Termine gab, oder kann sie auch als davon getrennt als AOP und somit zusätzlich abgerechnet werden?

    Bin gespannt auf die Antworten!

    Gruß, SB