Beiträge von Weyland

    Liebe Raxa,
    ich frage mich, ob in Ihrem Fall nicht 5-839.60 bzw. 5-839.61 statt 5-033.1 der richtige OPS wäre. Das dürfte der Fall sein, sofern es sich um eine knöcherne Dekompression zusätzlich zu den vom Zugangs-OPS und vom Bandscheiben-OPS abgebildeten Maßnahmen handelte.

    Werter Herr Kollege,
    der OPS 5-831.2 bildet eine \"Exzision einer Bandscheibe mit Radikulodekompression\" ab. Dass Knochengewebe von dieser Dekompression ausgenommen wäre, ist dort nicht formuliert. Im Gegenteil, der Begriff Radikulodekompression erweitert m.E. die Definition des OPS 5-831.2 über die im zugehörigen Kapitel genannte Prozedurbeschreibung hinaus. Ein anderes Beispiel für eine solche \"Erweiterung des OP-Gebietes\" ist der OPS 5-505.2, der eine Omentumplastik unter \"Operationen an der Leber\" subsumiert, ohne dass die am Omentum durchgeführten Maßnahmen separat zu kodieren wären. Da der OPS-Katalog nur einen Kode für eine Radikulodekompression vorhält, kann hierbei nicht nach der Art des dabei entfernten Gewebes differenziert werden.
    Etwas Anderes ist natürlich die knöcherne Dekompression anderer Strukturen als der Nervenwurzeln, sofern sie nicht mit dem Zugangskode erfasst ist.

    Lieber Herr Hammerich.
    Eindeutig nachvollziehbar ist aber doch, dass im OPS-Katalog 5-411 ausdrücklich mit \"Transplantation von hämatopoetischen Stammzellen aus dem Knochenmark\" bezeichnet ist. Dass solche Zellen bei der Behandlung von Pseudarthrosen oder anderen unfallchirurgisch-orthopädischen Indikationen nicht gebraucht werden, hat nichts mit gefühltem Alltag zu tun, sondern ist ein Fakt.

    Lieber Herr Tamino.
    Die OP gemäß OPS 5-831.2 beinhaltet neben der Entfernung von Bandscheibengewebe auch die Radikulodekompression, die auch eine knöcherne Dekompression sein kann, und eigentlich auch die (Hemi-)Laminektomie (z.B. nach Cloward), die aber ausdrücklich zusätzlich über einen Zugangscode (z.B. 5-032.40) abzubilden ist. Nur wenn außerhalb dieser genannten Bereiche eine zusätzliche und tatsächliche Dekompression des Spinalkanals erfolgt, kann dafür ggf. ein zusätzlicher OPS-Kode gerechtfertigt sein.
    Hier bedarf es also der differenzierten Betrachtung des Einzelfalls anhand des OP-Berichtes und ggf. anhand des radiologischen Bildmaterials.

    Guten Morgen, liebe Mitstreiter und -innen.
    Die Stammzelltherapie bei Pseudarthrose kann nicht mit 5-411 kodiert werden, da dieser Kode ausdrücklich nur die Übertragung hämatopoetischer Stammzellen betrifft. Bei der Behandlung von Pseudarthrosen oder anderen unfallchirurgisch-orthopädischen Indikationen werden hingegen mesenchymale Stammzellen benötigt. (Vgl. Unfallchirurg 2009 · 112:785–795 DOI 10.1007/ s00113-009-1695-x; vgl. DGHO-Stellungnahmen: http://www.dgho.de/informationen/…splantation.pdf und http://www.dgho.de/informationen/…aden%202009.pdf )

    Liebe Mitstreiter,
    da möchte ich widersprechen, denn m.E. gehört zur Definition einer Stufenbiopsie, dass Biopsien aus mindestens 3-5 unterschiedlichen Lokalisationen entnommen werden, zwischen denen jeweils Mindestabstände von 10cm liegen sollten. Fünf Biopsien aus einer Lokalisation sind daher keine Stufenbiopsie.

    Liebe Mitstreiter.
    Für mich hört sich das nicht so an, als wäre wirklich eine Kyphosekorrektur im Sinne eines Wirbelkörperersatzes oder einer komplexen Rekonstruktion gemäß 5-837 durchgeführt worden. Und ein PEEK-Cage ist weder ein Wirbelkörperersatz noch eine Bandscheibenprothese. Ich vermute daher, dass hier 5-836.50 (oder 5-836.40 bei dorsoventraler Spondylodese) + 5-835.80 + Zugangs-OPS ohne zusätzliche Kyphose-ND und ohne 5-831.0 (da in 5-836.50 enthalten) zu kodieren sind.

    Liebe D.Zierold.
    Ich halte Ihr Vorgehen nicht für ganz korrekt, denn in der Legende zum OPS 8-982 ist nicht die Rede von durchschnittlich 6 Stunden, sondern von 6 Stunden pro Woche. Da der OPS im Bereich der ersten \"Nachkommastelle\" (8-982.X) nach Wochen unterteilt ist, müssen also jeweils mindestens 6 Stunden erbracht worden sein, bevor (natürlich unter zusätzlicher Berücksichtigung der Behandlungstage) die Kodierung der nächsthöheren Stufe des OPS 8-982 möglich ist. Zusätzlich müssen innerhalb jeder mitgezählten Behandlungswoche mindestens 6 Stunden erbracht worden sein.