Beiträge von Weyland

    Lieber Kollege riol.

    Laut OPS-Katalog ist in 5-491.11 auch die Analplastik enthalten.
    Eine Analplastik wäre ansonsten mit einem Kode aus 5-496 zu verschlüsseln. Ich gehe daher davon aus, dass eine mit 5-496.0 abzubildende Naht, die gewissermaßen die einfachste Maßnahme aus 5-496 darstellt, nicht neben 5-491.11 kodiert werden kann.

    Die Kodes aus 5-834 sind insbesondere vorgesehen für die Versorgung von Wirbelsäulenfrakturen sowie Spondylolisthesen ersten bis zweiten Grades nach Meyerding, also nicht nur für traumatologische Diagnosen.
    5-835 und 5-836 sind Zusatzkodes für die darin aufgeführten besonderen Maßnahmen.
    5-837 und 5-838 bilden schließlich komplexe Korrekturen von Wirbelsäulenverbiegungen ab, wobei Spondylodesen darin bereits enthalten sind.

    Lieber Kollege Neiser,
    verzeihen Sie vielmals, aber Sie überzeugen mich nicht.
    \"Biliär\" sagt doch eindeutig: aufgrund einer Störung im Gallengangsystem. Eine Behandlung solch einer Pankreatitis ohne Behandlung der Ursache im Gallengangsystems erscheint weder sinnvoll noch entspräche dies dem klinischen Allteag. In solch einer Situation steht die Sanierung des Gallengangsystems erst einmal im Vordergrund.
    Und so wie ich den Sachverhalt verstehe, wurden sehr wohl Steine entfernt. Erst danach waren keine Steine mehr nachweisbar: \"Es wird eine ERCP mit Papillotomie und Steinentfernung durchgeführt. Es zeigte sich kein Steinnachweis in den Gallenwegen.\"

    Das Grundübel ist hier doch die Cholelithiasis, die nach Ihren Angaben doch auch per \"ERCP mit Papillotomie und Steinentfernung\" behandelt wurde und damit auch HD ist. Eine biliäre Pankreatitis ist hingegen kein eigenständiges Krankheitsbild, sondern per definitionem ein Symptom bzw. eine Folge der Störung im Gallengangsystem.

    Lieber Kollege Neiser,
    ich befürchte, da haben wir jetzt etwas aneinander vorbei geredet. Ich meine ja auch, dass 8-852.31 hier am besten passt und meine diesbezüglichen Bedenken haben Sie eigentlich auch schon ausgeräumt.

    Ein Problem habe ich halt nur noch mit 5-376.3. Was ist damit gemeint? Welche externe Pumpe wird denn offen chirurgisch implantiert? Eine Pumpe, die über perkutan eingebrachte Katheter angeschlossen wird, kann doch damit nicht kodiert werden...

    Lieber Kollege Schemmann,
    bezüglich der Schrauben stimme ich Ihnen nicht zu. Solche Sicherungs- oder Befestigungsschrauben zählen doch nicht zu den modularen Anteilen einer solchen Prothese sondern dienen eben nur der Befestigung der Prothese oder der Module untereinander. Durch solche Schrauben kann auch keine knöcherne Defektsituation ausgeglichen werden.
    Nach Ihrer Definition wäre ja eine Monoblockprothese eine modulare Prothese, sofern der Hersteller noch irgendwo zwei Gewinde hineinschneidet, in die dann Schrauben ohne jede weitere Funktion hineingedreht werden. Das kann doch nicht im Sinne der Kodierregeln sein und würde doch auch die ZE-Kalkulation kaputt machen!