Beiträge von Duplicate kunze

    Hallo Lorelei,
    die Reaktionen auf eine solche Ablehnung sind leider meist ziemlich dürftig. In manchen Fällen wird tatsächlich der Gutachter gewechselt. Oft aber leider nicht, wenn überhaupt der MDK erneut befragt wird.
    Nachteile hat man nicht zu befürchten, wenn man einen fachfremden Gutachter rügt (außer der Tatsache, dass sich weder KK noch MDK darüber freuen...)
    Leider hift einem der Hinweis auf einen fachfremden Gutachter und die ausbleibende Reaktion der KK oder des MDK auch dann nicht weiter, wenn das Ganze vielleicht einmal ins Klageverfahren vor dem Sozialgericht geht: Die KK haftet grundsätzlich nicht für den MDK und seine \"falsche\" Begutachtung (siehe Urteil des BSG vom 28.9.2006, B 3 KR 23/05 R). Darüber hinaus hat die KK auch keinen Nachteil im Klageverfahren, wenn nicht ein schwerwiegender Verstoß gegen das Überprüfungsverfahren festgestellt wird. Dafür hängt die Latte aber sehr hoch (s. gleiches Urteil oben). Und schließlich: sämtliche Regelungen, in denen ein \"sollte\" steckt, sind gummiweich.
    Grüße aus Dortmund