Beiträge von Scoogi

    Hallo zusammen, ich hoffe, ich bin jetzt an der richtigen Stelle ( sorry...). Das Thema ist ja bereits mehrfach besprochen worden, jedoch würde ich gerne zur Stellungnahme unserers Plastikers eine Meinung der Fachleute hören.
    Casus: Pat mit Z.n. Zehenstrahlamputation 01/13 und Osteomyelitis, jetzt plastische Deckung am Fuß, vorbehandelt als DFS in einer anderen Klinik. Der MDK sagt DFS, der Plastiker Osteomyelitis. Vorab bereits ganz herzlichen Dank.
    "Der Patient entwickelte bei Diabetes mellitus eine Wundheilungsstörung am linken Fuß, die als diabetisches Fußsyndrom in anderen Kliniken behandelt wurde. Die Behandlung gestaltete sich schwierig und dauerte Monate an. Als Komplikation bildete sich dann im weiteren Verlauf eine persistierende Hautdefektwunde mit freiliegendem Knochen und Infektion des Knochens im Sinne einer Osteomyelitis mit persistierender osteocutaner Fistel.
    Die Osteomyelitis als Komplikation der bisherigen Behandlung war Grund der Aufnahme in unsere Klinik.Ich bin der Meinung, dass die E 11.74nicht als Hauptdiagnose zu verschlüsseln ist.In den Deutschen Kodierrichtlinien 0401 ist die Anwendung dieses Codes für das Diabetische Fußsyndrom klar geregelt. Es wird in diesem Zusammenhang explizit auf eine Liste von Nebendiagnosen verwiesen die typischerweise zum klinischen Bild des diabetischen Fußes gehören und daher als Nebendiagnose verschlüsselt werden müssen.In dieser Auflistung findet sich keine Knocheninfektion i.S. einer Osteomyelitis bzw. Osteonekrose wie bei dem Patienten vorliegend. Da die vorliegende Osteonekrose der Grund für die stationäre Aufnahme in unsere Abteilung und für die durchgeführten Therapien ist, ist sie meiner Meinung nach als Hauptdiagnose zu verschlüsseln.Meiner Meinung nach liegt das Hauptaugenmerk auf der Tatsache, dass es sich bei der Einweisungsdiagnose um eine Komplikation handelt, die dem diabetischen Fuß Syndrom typischerweise nicht zugeordnet werden darf. Aufgrund dieser Tatsache halte ich unsere Codierung mit der Ziffer M 86.46 als Hauptdiagnose für gerechtfertigt."

    Hallo Findus,

    ja, in der Kapitelüberschrift ist die mikrovasculäre Anastomisierung enthalten - im OPS-Text selbst nicht. Ich bin hier auf volkommenem Neuland...

    Ich denke, dann wird die 5-898.89 richtig sein, obwohl sie weniger erlöst, als die Kodierung des Freien Lappens mit mirovasculärer Anastomisierung. Dies zu verstehen entzieht sich meiner Logik.

    Falls sich jemand darin auskennt - ich bin für jeden Hinweis dankbar.

    Hallo zusammen,

    bei Z.n. Tibiafraktur mit Wunheilungsstörung wurde ein Muskellappen mit partieller Rippe transplantiert und mikrovaskulär anastomisiert. Ich finde keinen OPS, der beides vereint.

    Meine Alternativen sind: 5-858.89 ( Transplatation eines osteomyocutanen Lappens ) dann fehlt die mikrovaskuläre Anastomisierung oder 5-905.0f ( Transpalntation eines freien Lappens mit mirkrovaskulärer Anastomisierung ), dann fehlt die Transplantation der Rippe.

    Vielen Dank vorab :)

    Scoogi

    Hallo zusammen,

    im OPS 2013 unter 8-918 steht in den Hinweisen bei Voraussetzung ..."Einbeziehung von mindestens zwei Fachdisziplinen, davon eine psychiatrische, psychosomatische oder psychologisch-psychotherapeutische Disziplin.."

    Nach vielen Diskussionen in diesem Jahr, schließe ich bei absolutem Textbezug, dass der Behandler Psychologe und Psychotherapeut sein muss.

    Ist dies so richtig, oder reicht weiterhin ein psychologischer oder psychotherapeutischer Abschluß aus?

    Vielen Dank vorab, scoogi