Beiträge von CB

    Hallo!
    Ein MDK-Arzt sagte heute in der Prüfung zu mir: \"Die untere Grenzverweildauer ist die Pest\". Den präinterventionellen Tag hat er trotzdem gestrichen, denn er hat nur über die medizinische Notwendigkeit zu entscheiden und die ist häufig eben nicht gegeben.
    Der Unsinn einer ökonomischen \"Bestrafung\" des Krankenhauses bei schnell und effektiv durchgeführter Behandlung steht in der Prüfung nicht zur Debatte, leider.
    Gruß
    CB

    Liebe Forumsmitglieder,

    folgender Fall (noch aus 07): Patient mit Anastomosenstenose der Hapatikojejunostomie nach iatrogener Gallengangsverletzung bei Cholezystektomie vor 30 Jahren.
    Pat kommt aktuell zum Wechsel der Yamakawa-Prothese.

    HD: K83.1 Verschluss des Gallengangs, Prozedur: 5-514.k3 Andere OP an denGallengängen: Wechsel von nicht-selbstexpandierenden Prothesen (...)

    Kann / darf / muss man die K91.88 (Sonstige Krankheiten des Verdauungssystems nach medizinischen Maßnahmen) zusätzlich als ND kodieren? Es würde den Fall genauer abbilden. Aber zu bedenken: Die Kodierung würde eine Schweregradsteigerung bedeuten, etwas mehr als 0,1 RG.

    Nimmt man statt der K83.1 gleich die K91.88 als HD, halbiert sich der Erlös (bei nur einem Belegungstag), obwohl die Prozedur natürlich die gleiche bleibt. Die Frage ist nun, ob ein solcher Fall mit einem RG von 0,21 überhaupt abgebildet sein kann.

    Herzliche Grüße
    CB

    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    gibt es neben der \"Komplexbehandlung bei Besiedlung oder Infektion mit multiresistenten Erregern\" (8-987) weitere OPS, die thematisch in die Mikrobiologie gehören?

    Wünsche einen schönen Feierabend!
    CB

    Hallo nochmal,

    ich sehe das so: wir haben ein pauschalierendes Entgeltsystem. DRGs sollen zwar Leistungen mit vergleichbarem Ressourcenaufwand bündeln, dennoch ist es eine \"Mischkalkulation\". Manchmal therapieren und pflegen sich die Stationsteams an einem Patient die Finger wund und diese Leistungen wurden mit der später abgerechneten DRG nicht kostendeckend erbracht. Ein anderes Mal hat man keinen Wahnsinnsaufwand und hat über die Kostendeckung hinaus Erlöse erwirtschaftet. So ist das System eben.

    Man sollte nicht mutwillig Upcoding betreiben, da gibt es nichts zu diskutieren. Aber so lange ich mich im Rahmen der DKR bewege, kann ich akzeptieren, dass das System auch mal zu unseren Gunsten arbeitet.

    Viele Grüße und ein schönes Wochenende!
    CB

    Hallo Dr. Stern,

    vielen Dank für Ihre hilfreiche Antwort! :)

    Zu der grundsätzlichen Frage nach dem Aufwand: Eine Tablette Delix ist nicht viel, zugegeben. Jedoch, im MDK-Kommentar zu den DKR ist zu lesen:
    \"Es gibt im G-DRG-System keine quantitative Definition oder Vorgaben zur Höhe des Ressourcenaufwandes. Sobald ein Aufwand von größer als 0 bezüglich Therapie, Diagnostik oder Betreuung / Pflege / Überwachung erkennbar ist und keine andere Kodierrichtlinie dem entgegensteht, rechtfertigt dieser prinzipiell die Verschlüsselung der Nebendiagnose.\"

    Die N18.82 nicht zu kodieren, wäre ausgesprochen zurückhaltend. Jedenfalls finde ich nicht, dass man die Kodierung als Upcoding bezeichnen kann. Sehen Sie das anders?

    Viele Grüße
    CB

    Liebe Forumsmitglieder,

    dieses Thema würde auch in das MDK-Forum passen, ist aber vorrangig eine Kodierfrage:
    Wir kodieren die N18.82 (GFR im entsprechenden Bereich). Pat. bekommt ACE-Hemmer (Delix) -> lt. Kardiologen im Hause ist das der entsprechende Aufwand.
    Das wurde vom MDK auch lange anerkannt, auf einmal gibt es eine neue Argumentation: Nur bei gleichzeitigem Vorliegen einer Mikroalbuminurie sei Delix eine spezifische Therapie. ND gestrichen.

    Was sagen Sie dazu? Ist diese Auffassung korrekt? In welchen Fällen kodieren Sie die N18.82?

    Viele Grüße
    CB

    P.S. Bei einem konreten Fall aus 07 macht das ein halbes RG aus. (Ab 2008 sind die N18.81 und die N18.82 in der CC-Matrix allerdings abgewertet).

    Hallo liebe Forumsmitglieder!

    Es ist die verkehrte Welt:
    :a_augenruppel: Der MDK hat einen Fall geprüft, das Gutachten hat keine Änderung der DRG, keine Minderung des Rechnungsbetrags zur Folge. Wir stellen 100€ in Rechnung; die KK schreibt daraufhin, dass sie das Gutachten des MDK nicht anerkennt und den Fall erneut zur Prüfung geben wird (mit der exakt gleichen Fragestellung) und deshalb keine 100€ zahlt.

    Wir überlegen nun, die Prüfung zu verweigern. Es handelt sich ja nicht einmal um einen fachlichen Dissens, die Ärzte waren sich einig, nur war das Gutachten eben nicht im Sinne der KK-Buchhaltung.

    Hat jemand von Ihnen so einen Fall bereits gehabt? Wie würden Sie damit umgehen?

    Viele Grüße
    CB

    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    mir stellt sich die gleiche Frage wie Thorsten1977 vor einem Jahr, ich möchte aber noch einmal nachhaken, was die Möglichkeit der Abrechnung betrifft.

    Wir haben das ZE2007-27 zwar mit den Kassen verhandelt, die Bezeichnung lautet aber \"Behandlung von Blutern (..)\" und nicht einfach \"Gabe von (...)\". Die Abrechnung ist also an das Vorliegen der Krankheit gebunden.

    Der Patient (Polytrauma, KEIN Bluter) hat während einer OP NovoSeven bekommen und obwohl wir natürlich diese tatsächlich erbrachte Leistung auch abrechnen möchten, sehen wir dafür keine Grundlage..

    Was meinen Sie? ..lasse mich gerne überzeugen! 8)

    Viele Grüße
    CB

    Hallo Herr Schaffert,
    ich habe gerade den gleichen Fall hier auf den Tisch bekommen, wir arbeiten allerdings mit SAP. Das System hat den Fall falsch angelegt, d.h. eine DRG für das Neugeborene berechnet, obwohl Mutter und Kind direkt aus dem Kreissaal am Tag der Geburt entlassen wurden. Ich habe die Rechnung storniert und im System den Fall in den Modus: \"endabgerechnet ohne abrechenbare Leistungen\" gestellt. So ist das Neugeborene statistisch vorhanden und die Mutter (Selbstzahlerin) bekommt ihr Geld zurück.
    Viele Grüße
    CB