Beiträge von CB

    Hallo Forumsmitglieder!

    Mich beschäftigt ein ähnlicher Fall: ein Patient kam zur Chemo in die onkologische Tagesklinik und wurde am gleichen Tag (nachdem er die Chemo schlecht vertragen hat) stationär aufgenommen. Der Abrechnungsleitfaden und auch die FPV sagen, dass in diesem Fall kein tagesbezogenes teilstationäres Entgelt abgerechnet werden kann. Ok soweit.
    Was passiert aber mit der Chemo?
    Im umgekehrten Fall, wenn zuerst ein vollstationärer und danach ein teilstationärer Aufenthalt stattfindet, heißt es: \"Die teilstationären Prozeduren sind nicht bei der Gruppierung der zuvor abgerechneten vollstationären Fallpauschale zu berücksichtigen.\" (Abrechnungsleitfaden 2007, 4.2) Hieße das nicht, dass die Chemo weg fällt? Muss ich diese Bestimmung auch auf den umgekehrten Fall anwenden?

    Oder habe ich möglicherweise eine Abrechnungsbestimmung übersehen? Wie würden Sie verfahren?

    Grüße
    CB

    Hallo!

    Die Frage nach der Kodierung der hämorrhagischen Diathese durch Antikoagulantien als HD oder Epistaxis als HD ist für mich noch nicht abschließend geklärt.
    Die Kodierempfehlung 114 gibt zwar die Kodierung der Epistaxis als HD vor, aber das steht doch im Widerspruch zu den DKR?!
    Das KH verliert knapp die Hälfte der CM-Punkte wenn z.B. die DRG D62Z abgerechnet werden muss statt die Q60C; wie in einem konkreten Fall bei uns.

    Der MDK hält sich natürlich an die SEG-Empfehlung und es bleiben letzlich zwei Möglichkeiten: es hin nehmen oder klagen. Wissen Sie, ob wegen eines solchen Falls bereits geklagt wurde? Wie sehen Sie die Sachlage überhaupt?

    Viele Grüße
    CB

    Hallo!

    Die Frage nach der Kodierung der hämorrhagischen Diathese durch Antikoagulantien als HD oder Epistaxis als HD wurde hier bereits besprochen, ist für mich aber nicht abschließend geklärt.
    Die Kodierempfehlung 114 gibt zwar die Kodierung der Epistaxis als HD vor, aber steht das nicht im Widerspruch zu den DKR?
    Das KH verliert knapp die Hälfte der CM-Punkte wenn z.B. die DRG D62Z abgerechnet werden muss statt die Q60C; wie in einem konkreten Fall bei uns.
    Der MDK hält sich natürlich an die SEG-Empfehlung und es bleiben jetzt im Grunde nur zwei Möglichkeiten: es hin nehmen oder klagen. Wissen Sie, ob wegen eines solchen Falls bereits geklagt wurde? Wie sehen Sie die Sachlage überhaupt?

    Viele Grüße
    CB

    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    in der DKR P005e ist die Lagerungsbehandlung (8-390) als eine Prozedur aufgeführt, die nur ein Mal pro stationärem Aufenthalt zu kodieren ist.
    Wir diskutieren intern, ob damit der Viersteller gemeint ist oder der endstellige Code. Könnte man für eine Aufenthalt die Ziffer 8-390.0 ein Mal und die 8-390.1 ebenfalls ein Mal kodieren?
    Wie handhaben Sie das?

    Viele Grüße
    CB

    Hallo liebe Forumsmitglieder!

    Mich beschäftigt zur Zeit die Frage, ob es formale Vorgaben zur Datengrundlage bei der Erstellung des Qualitätsberichts gibt. Insbesondere, ob man sich bei der Liste der OPS an den amtlichen Katalog halten muss oder ob man auch Ziffern aus dem Erweiterungskatalog in den QB aufnehmen kann.
    Hintergrund: Der Chef der Neurologie unseres Hauses möchte die vielen Doppler- und Duplexsonografien seiner Klinik gerne in die Liste integriert haben (würden gemäß seiner kliniksinternen Dokumentation im QB zahlenmäßig auch auf Platz 1 oder 2 erscheinen). Unser KIS gibt allerdings keinerlei Informationen über diese Leistungen, da sie nicht Teil des amtlichen OPS-Katalogs sind...

    Wie handhaben Sie das? Habe ich in der Vereinbarung zum QB und den Anhängen eine Aussage darüber überlesen? Oder steht es uns frei, aus welchen Quellen und Katalogen wir die Daten generieren?

    Viele Grüße
    CB

    Vielen Dank für Eure Beiträge!

    Ich bin erst seit dem 1.4. im Medizincontrolling und froh, dass es dieses Forum gibt!

    Was meine Frage allerdings mit der Gemütslage von Kassenmitarbeitern zu tun hat, weiß ich nicht so recht. Mir ging es rein informativ ohne Bewertung um die Sache. Ganz unabhängig davon, ob unser KH das Geld fordern kann oder nicht, muss es für unsere Sachbearbeiter eindeutige Abrechnungsregeln geben.

    Viele Grüße und ein wunderschönes Wochenende!
    CB

    Hallo!

    Bitte um Eure Gedanken zu dieser Fallkonstellation:
    MDK-Prüfung bei uns im KH, der Prüfgrund war gerechtfertigt, es käme bezüglich des Sachverhaltes zu einer Erlösminderung. Im Zuge der Prüfung sieht unsere Med.Co.-Ärztin, dass eine Nebendiagnose in der Gruppierung nicht berücksichtigt wurde. Aufgrund dieser Diagnose würde der Fall wiederum insgesamt nicht nach unten berichtigt werden (oder sogar nach oben korrigiert).
    Die Frage ist: können wir für diesen Fall die 100€ verlangen? Oder kann die Kasse sagen, sie zahlt die 100€ nicht, weil sie zumindest mit ihrem Prüfgrund richtig lag und eine Berichtigung nach unten statt fand?

    Grüße
    CB