Beiträge von Stefan M.

    Hallo, ich bin (noch) ein rechter Laie auf dem Gebiet der Ausgleichsberechnung. Nun habe ich ein kleines Verständnisproblem:

    Ich vereinbare eine gewisse Menge x an ZE (Arzneimittel), erbringe aber dann tatsächlich nur die Hälfte. Diese Art von ZE wird ja zu 0% ausgeglichen, d.h. es gibt nix an Ausgleichen.

    Wo ist aber das Problem, ich habe keine Leistungen erbracht, also keine Kosten und nun keine Erlöse.

    Jetzt habe ich gelesen, das würde sich als Budgetverlust bemerkbar machen. Inwiefern? Kann mir das jemand erklären.


    Klar, zum Zeitpunkt der Planung wäre es geschickter gewesen, weniger Budget als ZE auszugliedern. Aber wie sieht es nach der Verhandlung aus, welche Nachteile hab ich künftig, wenn ich mein Planbudget nicht erreicht habe.

    Oder auch wenn folgendes Problem auftritt:

    Ich stelle fest, das ZE ist nicht mehr kostendeckend, weil die Arzneimittelpreise gestiegen sind. Was ist besser, Mindererlöse in Kauf zu nehmen (und dadurch einen Budgetverlust ?!?! - wie auch immer das gemeint sein soll, versteh ich nicht) oder die Leistungen zu erbringen mit Verlusten, da das ZE ja nicht mehr kostendeckend ist.

    Ich hoff, es versteht jemand mein gedankliches Problem!