Beiträge von MediConsult

    Warum wird diese Kodierung E87.6 imemr noch mitgeschleppt. Es ist doch für jeden Anästhesisten oder Itnernisten ein Leichtes eine vorübergehende Hypokaliämie zu provozieren...

    Die Abrechnungsbrisanz dieser ICD ist doch lächerlich...


    Dr.med. D. Klüber

    Versuchen Sie es doch einmal mit \"sonstiger Wechsel einer Hüftendoprothese\" oder \" Revision einer Hüftendoprothese\"... Sie werden erstaunt sein, was Ihnen sonst durch \"die Lappen geht\".

    Wir führen dazu sogenannte \"Peer-Revievs\" durch:

    100 Krankenakten werden in 1-2 Manntagen analysiert. Hierbei werden sowohl Upcoding, als auch Downcoding-Defizite deutlich. Alles lässt sich sogar in Euro beziffern und auch Fehlbelegungen können dabei mit bewertet werden.
    Im Durchschnitt finden wir bei diesen Reviews ein Optimierungspotential von 30.000 €/100 Fälle, wobei als zusätzlicher Benefit die Möglichkeit besteht, fürdie Downcodingfälle eine Korrekturrechnung einzureichen.


    Dr.med. D. Klüber

    Wir führen dazu sogenannte \"Peer-Revievs\" durch:

    100 Krankenakten werden in 1-2 Manntagen analysiert. Hierbei werden sowohl Upcoding, als auch Downcoding-Defizite deutlich. Alles lässt sich sogar in Euro beziffern und auch Fehlbelegungen können dabei mit bewertet werden.
    Im Durchschnitt finden wir bei diesen Reviews ein Optimierungspotential von 30.000 €/100 Fälle, wobei als zusätzlicher Benefit die Möglichkeit besteht, fürdie Downcodingfälle eine Korrekturrechnung einzureichen.


    Dr.med. D. Klüber

    es geht doch nicht darum, dass man das eine oder anderen nicht kodieren darf...
    Kodieren Sie sowohl die Beatmungsstunden, als auch die Speziallagerung, wobei der SChlingentisch in der PT wahrlich nicht dazu gehört, sondern z.B. Spezialbett bei Decubitus, Extensionslagerung etc.
    Der Grouper rechnet Ihnen dann aus, wieviel gezahlt wird. Zusatzentgelte für Beatmung oder Lagerung gibt es eh nicht.

    Dr.med. D. Klüber

    theoretisch kann man nachverhandeln, aber Sie wiessen ja selbst, wie es rigide es derzeit auf der anderen Seite des Tisches zugeht.
    Zuerst einmal müssen Sie prüfen, ob Sie die Voraussetzungen der Komplexpauschale auch gewährleisten können.
    Dann sollte intern geklärt werden, ob sich ein Herausrechnen vom ohnehin gekappten Jahresbudget derzeit gesundheitspolitisch lohnt.

    Dr.med. D. Klüber

    Im Zweifelsfall muss diese Frage individuell beantwortet werden, d.h. an Auszügen aus der Krankenakte.
    Wenn anfangs ständig noch Diagnostik läuft oder intensivbehandelt werden muss, kann die Unmittelbarkeit auch erst später angenommen werden.

    Dr.med. D. Klüber

    wir halten es folgendermaßen:

    wenn nachgewiesen werden kann, dass es sich nicht um eine reine Heimbeatmung handelt, sondern auch auf Normalstation eine regelmässige Überwachung und Einstellung der Beatmung erfolgt ist, rechnen wir diese Stunden dazu, sonst nicht.

    Dr.med. D. Klüber

    Ohne Unterlagen kann man kaum versiert prüfen. Der Gutachter benötigt mindestens Rechnung, Entlassmeldung, Entlassungsbrief, gfs. OP-Bericht für eine Anfangsprüfung.

    GKVs müssen den MDK einschalten, PKVs können eigene oder fremde Gutachter (Beratungsärzte) beauftragen.

    Dr.med. D. Klüber

    Dieses Verfahren ist rechtswidrig.
    Allein dder MDK kann Entlassungsbriefe anfordern, wenn es um Abrechnungszwecks geht. Die Kasser verstösst gegen SGB und BDSG.
    Lediglich bei Haftpflichtfällen, in denen der Patient an die Kasse herangetreten ist, um den Schaden klären zu lassen, darf die Kasse solche Berichte anfordern.


    Dr.med. D. Klüber