Beiträge von MediConsult

    Ein Patient kann mit Flimmern auch durchaus mal herumlaufen und braucht somit nicht immer gleich reanimiert werden.
    Eine Reanimation erfordert einen Stillstand von Atmung und Kreislauf, welche im vorliegenden Fall nicht vorhanden waren.

    mit freundlichem Gruß

    Dr.med.Dietrich Klüber

    man muss klären, ob der Abszess als Rezidiv oder OP-Komplikation zu betrachten ist.
    Haben Sie bei der 1. OP eine Bakteriologie gewonnen, die Sie mit der zweiten Bak. vergleichen können?
    Bei ungleichem Keim ist es auf jeden Fall eine Komplikation; auch wenn bei der 1. OP keine Perforation oder Peritonitis vorlag.

    mit freundlichem Gruß

    Dr.med.Dietrich Klüber

    Es geht darum, welche SChlußfolgerung aus der Röntgendiagnostik gezogen wird, welche mit der Klinik in Einklang gesetzt werden muss.
    Wenn im Entlassungsbrief der Prolaps als Ursache beschrieben wird, ist er selbstverständlich die Hauptdiagnose, denn Symptome (Bauchschmerz) sind in einem solchen Fall nicht zulässig.

    mit freundlichem Gruß

    Dr.med.Dietrich Klüber

    Es ist hat so definiert, dass es sich um Metallteile handeln muss, auch wenn ich das persönlich als falsch ansehe, denn es gibt auch große tragende PE-Hülsen.
    Es ist aber halt so und daher brauchen Sie einen Prothesenschaft, welcher aus drei großen Metallteilen besteht (ohne Kopf). Zentrierhütchen, Schrauben, Unterlegscheiben etc. zählen nicht dazu.
    Sinn war wohl, eine echte Tumor/Modularprothese von einer gängigen Modularprothese abzugrenzen.

    mit freundlichem Gruß

    Dr.med.Dietrich Klüber

    Es geht doch darum, ob es sich um eine Respiratorbehandlung handelt, oder eine Beatmung mit ärztlicher Überwachungsnotwendigkeit, wie sie nur auf Intensivstation möglich ist und auch durchgeführt wird.
    Die \"Abhängigkeit vom Respirator\" wird doch bereits mit einem speziellen ICD-Code abgedeckt, welchen Sie dann auch verwenden sollten.

    Es gibt doch sowohl qualitative als auch materielle Unterschiede bei einem sogar häufig von zu Hause mitgebrachten Respirator. Einen Mehraufwand im Vergleich zur nicht-stationären Behandlung kann ich dann nicht erkennen. Anders liegt der Fall wenn nachgewiesen werden kann, dass die Respiratoreinstellungen laufend kontrolliert und ärztlich angepasst werden.
    mit freundlichem Gruß

    Dr.med.Dietrich Klüber

    Interessant, dass sich hier das Frau Schmidt in die von ihr selbst geschaffene Struktur einschaltet... Dies Schreiben ist an die Selbstverwaltung gerichtet,das Ministerium hat im Gegensatz zu uns, DIMDI, und INEK nicht den speziellen Sachverstand, hier Regelungen zu finden, geschweige denn dass es hier eine Anleitung geben möchte.
    Jeder hat die Möglichkeit, DIMDI und INEK Vorschläge zur Neufassung von Kodierungen und DRGs zu unterbreiten.
    Es wäre ein Leichtes, in der Grouperlogik entsprechende Ausschlüsse vorzunehmen. Es liegt daran, dass keine der Fachgesellschaften oder Fachkliniken solche Vorschläge macht. Warum denn das?
    Solange bleibt es für mich dabei, dass eine unerwünschte Chemotherapie-Reaktion eine Komplikation darstellt, vor allem dann, wenn sie unerwartet auftritt. (Übelkeit und Immunsuppression ohne weitere Folgen) schließe ich davon aus.

    Dr.med.Dietrich Klüber

    Entschuldigung, aber der MDK-Kollege wendet die Kodierrichtlinien falsch oder sogar \"grob fahrlässig\" an.

    Sofern Sie nachweisen können, dass der DK wegen Inkontinenz gelegt wurde (nicht wegen Operation etc.), ist das selbstverständlich (schon seit 2003) ein Mehraufwand, welcher R32 rechtfertigt.

    mit freundlichem Gruß

    Dr.med.Dietrich Klüber

    In der Regel besteht bei jeder Gonarthrose schon primär auch eine Retropatellararthrose wenn Sie eine Prothese einsetzen.
    Wollen Sie wirklich die alten Aufnahmen heraussuchen, um das Gegenteil zu beweisen? Sind die verwendeten Prothesen so ungeeignet, dass sie eine Arthrose verursachen (mechanische Komplikation)?

    Der sekundäre Retropatellarersatz ist sehr umstritten. Ich verweise auf die Dissertation von Dr. Zinck Endo-Klinik Hamburg in dieser Sache. Die Komplikationsrate bei Primärversorgung entspricht derjenigen einer Prothese ohne Patellaprothese.

    Dr.med.Dietrich Klüber

    Bei den Budgetvereinbarungen gibt es auch immer eine Unterschrift vom Vertreter des PKV-Verbandes. Daher gelten diese Vereinbarungen natürlich auch für alle PKVs.
    Gleiches gilt für Zahlungsfristen. Auch die PKV muss den unstrittigen Betrag umgehend überweisen (ist daher auf sofortige sachkundige Prüfung angewiesen...). Aber auch bei der GKV dauerts oft viel länger.

    Die jeweilige PKV muss Ihnen die Einverständniserklärung zur Abgabe von Unterlagen zum jeweiligen Behandlungsfall vorlegen. Dann müssen Sie auch alles zusenden. Sie selber wollen ja nicht für jeden strittigen Fall die Zahlung per Gericht eintreiben müssen...

    mit freundlchem Gruß,

    Dr.med.Dietrich Klüber