Beiträge von N.Knape

    Unglaublich spät, aber trotzdem noch eine Antwort! Gerechtfertigt ist dieser Abschlag durch §4 des Hebammengesetzes. Die Hinzuziehungspflicht unter der Geburt verlangt die Anwesenheit -und Betreuung der Frau- durch eine Hebamme. Der Entbindungsmodus ist hier nicht entscheidend!
    Übrigens, das Krankenhaus verzichtet auch auf keinerlei Erlöse, da es keine Personalkosten für diesen Fall hatte
    Viele Grüße

    hallo,
    ich bin, wenn auch leicht verspätet, sehr in Stimmung dies zu erklären. Dies liegt an der Erkenntnis des InEK (mit Unterstützung des Bund Deutscher Hebammen), dass zu jeder Geburt eine Hebamme hinzugezogen werden muss (§4 Hebammengesetz). Dementsprechend muss es auch für jede Geburt einen Belegabschlag geben. Damit erübrigen sich auch alle weiteren Annahmen im Forum, ob Hebamme im OP Sinn macht oder nicht. Sie ist defakto dabei und dies hat eine gesetzliche Grundlage.
    Viele Grüße