Beiträge von Dr. Stefan Stern

    Sehr geehrte(r) Frau/Herr Rosinchen,

    es ging mir hier nicht um die leitliniengerechte Behandlung des Mamma-Ca\'s - übrigens danke für den St. Gallen Tip ! - sondern um die Möglichkeit, daß diese Pat. noch Hormone einnahm. Ich halte das durchaus für möglich, wenn auch nicht sehr wahrscheinlich. Sicher wäre es nicht leitlinienkonform. Sie haben es aber mit Ihrer Aussage gar gleich kategorisch ausgeschlossen, und genau das hat mich gewundert. Woher nehmen Sie diese Sicherheit? Trotzdem einen schönen Tag noch!

    Mit freundlichen Grüßen,
    Dr. Stefan Stern

    Hallo Rosinchen, hallo Forum!

    @ Forum: ich denke inzwischen auch, daß die Z-Nummer in diesem Fall wohl am spezifischten ist.

    @ Rosinchen: Zur Dauer der adjuvanten Therapie des Mammakarzinoms bei postmenopausalen Frauen meint allerdings z.B. die Uni Düsseldorf:

    \"Die Gesamtdauer der antihormonellen Therapie bei postmenopausalen Patientinnen richtet sich derzeit danach, ob eine solche Therapie neu begonnen wird oder bereits eine Behandlung mit Tamoxifen durchgeführt wird. Bislang galt für postmenopausale Patientinnen eine Behandlungsdauer für die Tamoxifeneinnahme von 5 Jahren. Durch die neuen Studienergebnisse zu den Aromatasehemmern haben sich diese Empfehlungen allerdings teilweise geändert, so dass die Gesamtbehandlungsdauer je nach Vorbehandlungsdauer mit Tamoxifen – entsprechend den jetzt vorliegenden Daten – bis zu 10 Jahre betragen kann.\"

    Ich hoffe, ich wandere jetzt nicht ins Gefängnis wegen dieses (unauthorisierten) Zitats. Auf jeden Fall war dies der Grund, warum ich auch die C50.9 als HD in Erwägung gezogen habe. Ihre apodiktische Behauptung \"5 Jahre nach Mamma-Ca-OP nimmt keine Pat. mehr antihormonelle Therapie ein\" halte ich mit Verlaub einfach für falsch.

    Mit freundlichen Grüßen aus Niederbayern,
    Dr. Stefan Stern

    Hallo Forum,

    folgender Fall: Pat. kommt zur Entfernung einer Echinokokkuszyste aus der Leber (offen chirurgisch). HD B67.0 ist klar, aber darf hier zusätzlich die ND K77.0* (Lebererkrankungen bei anderenorts klassifizierten infektiösen/parasitären Krankheiten) codiert werden? Bringt m.E. keine zusätzliche Information zur schon sehr spezifischen HD, wird im DIMDI unter K77.0 explizit auch nicht genannt, erhöht aber den Schweregrad nicht unerheblich.....

    MfG,
    Dr. Stefan Stern

    Hallo Findus, ONK und Forum!

    Der Einwand mit der reinen Symptomtherapie ist m.E. nicht korrekt. Das Symptom ist die Cholestase, gewiß, aber die Ursache eben die wachsende Lebermetastase. Wenn ich die Ursache des Symptoms kenne und wenn ich durch die Stenteinlage die Situation des Pat. bessere, führe ich ja zumindest eine palliative Therapie der Lebermetastase durch. Also HD C78.7 in meiner Sichtweise.

    Schönes WE noch wünscht Ihnen mit freundlichen Grüßen,
    Dr. Stefan Stern

    @ Findus: wie geht es eigentlich Petterson????

    Hallo ONK!

    Wenn Sie nur die Cholangitis behandeln (und nicht die Metastase), dann ist die Cholangitis auch die HD. Alternativ käme nur die T85.78 (Infizierte gastrointestinale Prothese) als HD in Frage. Der Keim und die Meta sind ND.

    Feundliche Grüße und einen schönen Abend wünscht Ihnen
    Dr. Stefan Stern

    Hallo Forum, Herr Trump und Herr Schulz!
    Ich bin mir ziemlich sicher, nein ganz sicher, daß unser Pat. sich niemals einen Shunt hätte anlegen lassen, wenn seine TX-Niere noch eine ausreichende Funktion geboten hätte! Insofern würde ich das (chronische) Transplantatversagen auch als den Haupt-Einweisungsgrund ansehen, der alles andere nach sich zieht....
    Freundliche Grüße,
    Dr. Stefan Stern

    Hallo ONK,
    also dann war es wohl so: beim ersten Aufenthalt (= Feststellung der Metastasierung) HD das BC, dann beim 2. Aufenthalt (= Aufnahme nur zur ERCP mit Stenteinlage) HD die Leberfilia, weil sie Grund der Aufnahme war und auch behandelt wurde, da sind wir uns jetzt einig, oder?

    Freundliche Grüße aus dem wieder sonnigen Niederbayern sendet Ihnen
    Dr. Stefan Stern