Beiträge von Dr. Stefan Stern

    Hallo Ochpowi,
    schwierig, schwierig. Offensichtlich lag ja sowohl eine eine Sepsis vor (Nachweis von ORSA, was ist das übrigens?), mit dem zusätzlichen Aufwand der Portkatheterexplantation, als auch ein (später auch therapiertes) Lymphomrezidiv. Bei diesen konkurrierenden HD könnten Sie wählen, was den höheren Aufwand verursacht hat. Ich würde mich wohl letztlich für die C85.7 entscheiden.

    Schöne Grüße aus dem sonnigen Kelheim,
    Dr. Stefan Stern

    Hallo Forum,

    ich weiß, es gibt einen ähnlichen Thread mit einem infizierten Blasendauerkatheter und Urosepsis, aber er ist genau fünf Jahre alt. Ist denn bei Aufnahme wegen eines infizierten (Dauer)Dialysekatheter mit Sepsis, SIRS und Keimnachweis die HD analog die T82.7? Oder kann ich heute die Sepsis durch Staph. aureus als HD codieren, was den Erlös dann um mehrere tausend Euro erhöht?

    Mit freundlichen Grüßen,
    Dr. Stefan Stern

    Hallo Gomer und Herr Graf,
    wenn Sie endoskopisch vorgehen, ist perkutan ja somit ausgeschlossen. Ich habe jetzt lange gesucht, aber für endoskopische Biopsien der thorakalen LK bleiben Ihnen wohl ausschließlich die 1-430x bzw. y-Kodes, alles andere ist perkutan. Ich halte das aber auch für problematisch, weil die LK eben keine respiratorischen Organe sind. Offenbar fehlt hier im System ein spezifischer Code.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Dr. Stefan Stern

    Hallo CB,

    ich halte die K91.88 als HD in diesem Fall einfach für zu unspezifisch. Als HD würde ich entweder die bekannte Anastomosenstenose oder aber, falls das der Fall war, den T-Code für infizierte oder verschlossene Yamakawa-Prothese codieren. Die K91.88 können Sie dann immer noch als ND setzen, um auszudrücken, daß es sich um Folgen einer med. Behandlung handelt.

    Freundliche Grüße,
    Dr. Stefan Stern

    Hallo Herr Selter und Forum,

    gerade hatte ich auch so einen Fall, d.h. geplante Explantation des PD-Katheters bei Umstellung auf Hämodialyse, dabei keinerlei Hinweise für Infektion bzw. mechanische Komplikation des PD-Katheters. Ich muß also die ursprüngliche Erkrankung (in diesem Falle diabetisches Spätsyndrom) als HD angeben, dabei komme ich mit E11.70 aber in eine Fehler-DRG, mit N18.0 allerdings nicht. Was ist denn nun richtig?

    Mit freundlichen Grüßen,
    Dr. Stefan Stern

    Hallo Frau Brune und Forum,

    kommt es nicht darauf an, wie lange der DM schon besteht? Wenn schon seit vielen Jahren, dann ist wohl eher die E11.50 zu codieren. Hat der Patient dagegen seit ewigen Zeiten eine AVK bei bekanntem Nikotinabusus und schwerer arterieller Hypertonie, und den DM erst seit kurzem, kommt eher die I70.23 als HD in Frage, und die E11.90 dann als ND.

    Schönen Tag noch,
    Dr. Stefan Stern

    Hallo Herr Hollerbach,

    danke für Ihre Klarstellung, habe mich gefreut! Und übrigens- ich kann die C20 als HD nach dieser ganzen Diskussion schon akzeptieren, wenn auch mit etwas Bauchschmerzen. Aber das hat man beim Codieren wohl öfter.......

    Schönen Tag noch wünscht Ihnen
    Dr. Stefan Stern

    P.S. Mit \"Killerregel\" meinte ich eine Kodierregel, die sozusagen alle anderen sticht bzw. schlägt, weil sie so enorm wichtig ist. Dies hatte ich von der DKR D002f einfach so angenommen. Ich hoffe man verzeiht mir meine jugendliche (?) Phantasie.

    Guten Morgen allerseits,

    ich hatte eigentlich vermutet, daß diese Diskussion mit der Stellungnahme von Herrn Selter beendet sei. Zum letzten Beitrag möchte ich gerne folgendes sagen:
    1. Es lag mir fern ein Problem zu konstruieren, wo ich keines sehe
    2. Wenn ich zur Erfüllung einer Kodierregel drei andere brechen muß, dann muß auch eine Diskussion darüber erlaubt sein, d.h. in meinem Fall

    wenn ich also (wohl nach Meinung der überwiegenden Mehrheit hier im Forum)
    als HD C20 Rektumkarzinom codiere
    - wähle ich absichtlich nicht die spezifischte Diagnose, was ich eigentlich behandle
    - breche ich die \"Killerregel\" Nr.1, nämlich Hauptdiagnose ist die Erkrankung, die nach Analyse hauptsächlich für die stationäre Aufnahme verantwortlich ist
    - breche ich die Regel auf S. 70 oben, nämlich Hauptdiagnose ist die Metastase, wenn die stationäre Aufnahme nur zu deren Behandlung erfolgte.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Dr. Stefan Stern

    Hallo Herr Bartkowski,

    wenn es so wäre, wie Sie vermuten, müßte der DKR-Text eigentlich lauten \"erfolgt die Aufnahme zur primären systemischen Chemotherapie von Primärtumor und/oder Metastasen...\", nicht wahr? In diesem Fall lese ich das Adverb \"primär\" jedoch eher im Sinne von \"hauptsächlich\" bzw. \"vorrangig\". Ich würde gerne wissen, wie es den anderen geht bzw. was der Lord of the Codes dazu meint, wenn wir hier schon in die Tiefen der deutschen Grammatik abtauchen.

    Schöne Grüße nach Berlin,
    Dr. Stefan Stern

    Hallo Frau Mertens,

    danke für den Hinweis und für Ihre Geduld mit mir als Langsamversteher.
    Der erste Regelsatz müßte also heißen \"erfolgt die Aufnahme nur zur LOKALEN Behandlung von Metastasen, sind diese als HD anzugeben\". Egal, ob Chemo-, Strahlen- oder operative Therapie. So muß es gemeint sein, und dann hätte mich der Text auch nicht so in die Irre geführt.

    Schönen Tag noch wünscht Ihnen
    Dr. Stefan Stern

    Hallo zusammen und Guten Morgen,
    ich meinte natürlich Beispiel 4, TSCHULDIGUNG! Jetzt aber nochmal zu Herrn Grimm: danke für Ihre Klarstellung, ich seh das eigentlich auch so, aber: es bleibt dann der erste Regelsatz wohl zu präzisieren: \"erfolgt die Aufnahme nur zur Behandlung von Metastasen, sind diese als HD anzugeben\", müßte dann heißen, \"nur zur operativen Behandlung von Metastasen....\". Denn mit der Chemo behandle ich ja in meinem Fall auch nur die Metastasen.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Dr. Stefan Stern