Beiträge von Essen

    Hallo doctom99,

    wenn ich ehrlich bin, hatte ich über das Problem noch gar nicht nachgedacht.
    Bei Patienten mit der Diagnose D68.4 und der Gabe von PPSB stellt sich die Frage aber primär glaub ich nicht, denn die Gabe von PPSB führt nicht in das ZE2013-98, nur die Gabe von div. Gerinnungsfaktoren oder Fibrinogen.

    Aber trotzdem frage ich mich jetzt: Was ist denn mit Patienten, die bluten wegen irreperabler Lebergrunderkrankungen (haben wir immer mal wieder)?
    Da diese ja eigentliche "nur duch eine Lebertransplantation" geheilt werden könnten, müsste hier die Kodierung einer entsprechenden Gerinnungsstörung und die Gabe von PPSB tatsächlich zum ZE 2013-97 führen.
    Dort ist ausdrücklich vermerkt (Fussnote 9), dass ZE 2013-97 und ZE 30 nicht nebeneinander abgerechnet werden dürfen. Das ist ja auch logisch.
    Aber - was ist denn, wenn das ZE 2013-97 gar nicht vereinbart ist - so wie in unserem Haus bisher?
    Können die Kassen sagen: Pech gehabt, die Kriterien für das ZE2013-97 sind erfüllt (transplantationsbedürftige Lebererkrankung und Gabe von PPSB), darum muss das auch kodiert werden und dann kann ich eben weder das ZE 2013-97 (weil nicht vereinbart) noch das ZE 30 (weil ausgeschlossen) abrechnen?
    Gedacht ist das sicherlich so nicht, aber könnten (würden) die Kassen diese Argumentation erfolgreich versuchen?
    Oder denke ich zu kompliziert?

    Was ist die Forumsmeinung?

    Viele Grüße
    Essen

    Hallo Herr MarkusHe,

    danke.
    Ich hab jetzt nochmal ganz genau nachgelesen und denke Sie haben Recht.
    Mich hatte nur zwischenzeitlich die Fussnote 8) bzgl. der Zahlung des alten Bluter-ZE bis zu neuen Budgetvereinbarungen verwirrt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Essen

    Hallo Forum,

    ich hoffe, ich habe das Thema nicht beim Suchen übersehen, aber hier folgende Frage zum neuen ZE:

    Bei den Fussnoten zum o.g. ZE ist unter 11) aufgeführt:
    "Für das Jahr 2013 ist der Schwellenwert in Höhe von 15 000 Euro für das ZE 2013-98 vorgegeben. Ab Überschreitung dieses Schwellenwertes ist der gesamte für die Behandlung mit diesem Blutgerinnungsfakror angefallene Betrag abzurehnen. Ab dem Katalog 2014 wird der Schwellenwert duch das InEK ermittelt."

    Verstehe ich das richtig: Angenommen man hat mit den Kassen ein ZE von (völlig imaginären) 5000 Euro verhandelt und es kommt ein solcher Patient ins Haus, der auch entsprechend mit GF therapiert wird. Egal ob meine (durch Rechnungen) nachweisbaren Kosten für die GF bei 1500 Euro oder bei 14 000 Euro liegen, ich rechne das ZE von 5000 Euro ab. Liegen sie bei (nachgewiesenen) 15 001 Euro oder darüber, rechne ich nicht das ZE ab, sondern die tatsächlichen Kosten?

    Wenn ich in den Budgetverhandlungen kein ZE vereinbare und der Patient erhält GF für weniger als 15 000 Euro, kann man nichts abrechnen. Wenn aber ein Patient GF für mehr als 15 000 Euro erhält, kann dann trotz fehlender ZE-Vereinbarung die komplette Summe abgerechnet werden?

    Viele Grüße und Dank im Voraus

    Essen

    Hallo Forum,

    ich hätte eine Frage bzgl. des neu eingeführten Kodes für die intensivmedizische Komplexbehandlung.

    Noch (?) macht es ja erlöstechnisch keinen Unterschied, ob man die TISS/SAPS-Punkte mit dem neuen Code 8-98f.- oder mit dem alten Code 8-980.- abbildet.

    Trotzdem fragen wir uns schon für die Zukunft, ob unser Krankenhaus berechtigt ist den neuen Code zu nutzen. Grundsätzlich erfüllen wir alle vorgegeben Voraussetzungen. Der einzige Punkt der uns unklar ist ist die "24-stündige Verfügbarkeit von interventioneller Kardiologie mit Akut-PTCA". Wir schicken unsere Patienten im Notfall in unser Kooperationshaus (weniger als 30 min entfernt), das allerdings ist zu jeder Tag und Nachtzeit inkl. sofortiger Koro/PTCA möglich.

    Gilt das dann auch schon als 24h Verfügbarkeit oder muss diese Verfügbarkeit im eigenen Haus sein?

    Wir befürchteren letzteres, würden uns aber über gegenteilige Äußerungen natürlich freuen.

    Viele Grüße

    Essen

    Hallo Dosenpfand,

    meines Wissens nach hat die H41A ein (für die Gastroenterologie sehr gutes) RG von 2,076 und eine OGVD von 29 Tagen.

    Der Grund dafür, warum die Z03.1 in Ihrem Fall so hoch bewertet wäre ist m.E., dass die Z03.1 als HD in eine hämatologische DRG (R62) führt und diese durch die Portimplantation getriggert wird (ohne Port: RG von 0,705 OGVD 13, mit Portanlage: RG 2,046 OGVD 30).

    Da es aber medizinisch gesehen keinen Sinn macht einem Patienten, den man nur auf eine bösartige NB hin beobachtet hat, einen Port zu legen, wird diese HD/Prozeduren-Konstellation nie auftauchen. Denn wie Ochpowi schon schreibt muss die HD das CA sein.

    Die DRG R62A ist z.B. für die HD CUP mit Portimplantation vorgesehen und vermutlich deshalb so hoch bewertet. (Die Suche nach einem CA, dass man dann letztendlich als unbekannter Lokalisation angeben muss, dürfte aus Kalkulationsgründen relativ hoch bewertet sein, wegen der i.d.R. zahlreichen Untersuchungen, die dafür durchgeführt werden).

    Mit freundlichen Grüßen

    Essen

    Hallo Forumsmitglieder,

    wir behandeln Patienten mit M.Crohn immer mal wieder mit Infliximab. Die Patienten kommen dafür für eine Nacht stationär.
    Nun kommen natürlich Anfragen bzgl. primärer Fehlbelegung.

    Wenn der Aufenthalt gestrichen wird, können wir ja das ZE für Infliximb auch nicht mehr abrechnen. Vielleicht kann man über diesen Punkt aber ja mal mit der Kasse verhandeln; dazu müssten wir allerdings wissen, wieviel die Kassen zahlen, wenn Infliximab ambulant gegeben wird. Leider kenne ich mich mit KV-Abrechnungen überhaupt nicht aus

    Weiß jemand, wo man erfahren/nachgucken kann, wie die Abrechnung von Infliximab in Praxen erfolgt? Das wird doch dort wahrscheinlich auch außerbudgetär vergütet oder? Gibt es daür Festpreise?

    Mit Dank und Gruß

    Essen

    Hallo Forum,

    bei uns tritt seit dem Jahreswechsel folgendes Problem auf:

    Wenn wir testweise einen Fall gruppieren wollen mit Sepsis als HD gibt das System immer die nicht bewertete Fehler-DRG 960Z an. Das geschieht sowohl bei Überliegern als auch bei Patienten, die erst 2010 aufgenommen wurden.
    Erst wenn der Patient im System emtlassen ist, läßt sich der Fall wie gewohnt groupen. Im Jahr 2009 hatten wir dieses Probleme nicht.

    Da wir aber ein fallbegleitendes Kodierkonzept verfolgen können wir jetzt die Patienten mit Sepsis nicht mehr korrekt abbilden.

    Da wir zum Jahreswechsel aber auch einen Wechsel des KISS durchgeführt haben, wissen wir nicht, ob das Problem am Grouper liegt (wir nutzen Kodip) oder am neuen KISS.
    Im Online-Grouper von Münster kann ich es nicht richtig testen, da ich irgendeine Form der Entlassung immer vorgebe und sei es nur eine interne Verlegung.

    Hat jemend ein ähnliches Problem oder eine Idee, woran es liegen könnte?

    Mit Gruß und Dank
    Essen

    Hallo Forum,
    die Suchfunktion hilft mir nicht weiter...

    Kann man die perioperative Bestrahlung einer Hüfte (zur Vermeidung postoperativer Ossifikation nach TEP) kodiern?
    Und wenn ja, wie?

    Mit Dank im Voraus und freundlichen Grüßen
    Essen