So so die Kassen wollen reformieren, keine Sorge nicht bei sich, nur wieder bei den Kliniken.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/kassen-wollen-…rmieren-147045/
Die Ideen sind ja besonders kreativ...
Das sind die Forderungen des GKV-Spitzenverbandes im Wortlaut:
- Einheitliche Quotierung der Abrechnungsprüfung
Die gesetzliche Prüfungseinschränkung durch das MDK-Reformgesetz 2020 reduzierte die Abrechnungsprüfungen erheblich. Dies führte zu Mehrausgaben der GKV von mehr als einer Milliarde Euro an die Krankenhäuser. Beitragsmittel die in der Versorgung fehlen. Die derzeitige Quotierung der Prüfungen schadet daher der Versichertengemeinschaft und hat Einfluss auf die Höhe des Beitragssatzes. Die künstliche quartalsweise Taktung mit quartalsbezogenen Datenmeldungen, Veröffentlichungen und dem Monitoring der gestuften Prüfquoten ist hochaufwendig. Sie ist abzuschaffen oder zumindest durch eine angemessene einheitliche Prüfquote zu ersetzen. Medizinische Dienste (MD), Krankenhäuser und Krankenkassen werden so von unnötigem Verwaltungsaufwand entlastet. Berichtspflichten werden bereinigt, Informationen ausschließlich jahresbezogen erhoben und transparent gemacht. - Kein neues Experiment in Form der Stichprobenprüfung
Die effiziente Einzelfallprüfung bleibt der im KHVVG geplanten Stichprobenprüfung überlegen. Obwohl die Evaluierung der Regelungen des MDK-Reformgesetzes im Jahr 2025 vorliegen wird, soll bereits jetzt ein neues Prüfinstrument per Gesetz vorgegeben werden. Die Stichprobenprüfung soll den Aufwand reduzieren, dies wird im Gesetz jedoch nicht begründet. Weder ein Konzept noch eine Folgenabschätzung liegen vor. Aufwandsreduzierung entsteht nicht durch die Abkehr von der gezielten Prüfung auffälliger Rechnungen hin zu einem Mix korrekter und falscher Abrechnungen in einer Stichprobe. - Das Vorverfahren stärken
Vorverfahren ohne Einschaltung des MD vermeiden MD-Prüfungen. Der sogenannte »Falldialog« ist zu stärken. Die Zahl der Vorverfahren und der Anteil der im Vorverfahren gelösten Fälle steigen. Im Jahr 2022 wurde zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen in 85 Prozent der Vorverfahren eine Einigung erzielt. Für eine weitere Stärkung des Vorverfahrens bedarf es neuer Impulse. So sollte die Vorlage der medizinischen Fallunterlagen bereits zu diesem frühen Zeitpunkt ermöglicht werden. Bei Krankenhäusern, die diese Möglichkeit partnerschaftlich mit den Krankenkassen nutzen, sinkt der Prüfaufwand. Nur komplexere Prüffälle bedürften noch der Einschaltung des MD. - Einheitliche Sanktionierung
Die Sanktionierung fehlerhafter Abrechnungen ist notwendig und muss einheitlich für jede falsche Rechnung gesetzlich vorgegeben werden. Durch eine einheitliche Sanktion hat die Qualität der Abrechnung direkte Konsequenzen. Wer viel falsch abrechnet, zahlt auch viel Strafe. Korrekt abrechnende Krankenhäuser zahlen nur wenig beziehungsweise keine Strafe. Die tatsächliche Sanktionshöhe liegt gemäß der Jahresstatistik im Durchschnitt bei circa 400 Euro. Hingegen wird die Prüfung einer auffälligen, aber unbeanstandeten Rechnung derzeit durch die sogenannte »Aufwandspauschale« sanktioniert. Die Aufwandspauschale ist ersatzlos zu streichen, da bereits durch die Quotierung ungezielte und übermäßige Prüfungen vermieden werden. - Umgang mit der Vorhaltefinanzierung
Mit der Krankenhausreform wird die Finanzierung aufgeteilt in einen reduzierten DRG-Anteil und in die Vorhaltefinanzierung. Ergebnisse aus MD-Prüfungen müssen weiter umgesetzt werden. Die Prüfergebnisse müssen sich auf alle, auch auf die fallzahlunabhängigen Bestandteile der Vergütung auswirken. Ist Ambulantisierung gewollt, dürfen beispielsweise Prüfungen zu primärer und sekundärer Fehlbelegung nicht abgeschwächt werden. Nachweisliche Fehlbelegungen müssen auch zu einer Reduzierung der fallzahlunabhängigen Vorhaltefinanzierung führen.