Beiträge von Ductus

    Hallo,

    naja ich würde mal sagen überhaupt nicht...

    Die Kassen prüfen offensichtlich die falschen Fälle oder sie prüfen bei "guten" Kliniken zu viel damit sie nicht auf eine Prüfquote von 10-15 % kommen können. Damit können sie ja nicht mal auf die 50% falschen KH Abrechnungen kommen, weil sie ja gesetzlich gehemmt sind alle RE tiefgreifend zu prüfen 8)

    Problematisch ist es allerdings, wenn man eine hohe Retaxierung als festes Geschätsmodell bereits verplant hat und das alles so nicht greift.

    Nur so lässt sich das Geheule erklären, mehr prüfen heißt eben nicht automatisch mehr Retaxierung sondern ggf. auch mehr Zahlung von Aufwandspauschalen an die Klinik, zudem eine ggf. geringerer Prüfquote. Schon blöd gell.

    Hallo,

    ich bin zwar kein KK Mitarbeiter, aber gehen Sie mal davon aus, dass den Kassenmitarbeitern sehr ausgeklügelte Softwarelösungen zur Verfügung stehen, mit das Risiko einer Prüfung eingeschätzt wird.

    Dass das natürlich nicht sicher funktioniert, zeigen auch die MD Prüfquoten ergebnisse.

    Kurz gesagt, es gibt diverse Optionen und Mittel für die Mitarbeiter um an Infos zur Fallbewertung zu kommen, eine Erfolgsgarantie für ein MD Verfahren ist das aber sicherlich nicht. ;)

    Hallo Frau Zierold,

    werte ForumsteilnehmerInnen,

    vielen Dank für Ihre Rückmeldung, es geht um die Abrechnung von nachstationären MRT-Leistungen und damit die Fragestellung verbunden, ob das in anderen Kliniken gemacht wird und ob man es abrechnen darf.

    Bei uns hält sich die Auffassung, dass man ein MTR nicht nachstationär abrechnen dürfte und dies immer im stationären Aufenthalt erfolgen müsse, daher die Auffassung einiger Ärzte, müsse der Patient für ein MRT stationär verbleiben.

    Aus meiner Sicht ist das Quatsch bzw. kenne ich keine Grundlage die es nicht ermöglichen Würde ein MRT nachstationär abzurechnen.

    Meine Frage war, ob das andere Kliniken machen und wenn ja ob es Rechnungsabweisungen gibt, wir ist bewusst dass hierdurch keine Mehrerlöse entstehen, auch dass es Probleme geben kann, wenn man eine HD durch eine erbrachte nachstationäre Leistung ändert.

    (Da gab es mal ein Urteil)

    Die Infos wären hilfreich, bevor ich vor die Exzellenzen treten darf ;)

    Besten Dank!

    Guten Tag zusammen,

    ich wollte diesen alten Poste nochmals öffnen mit der Frage an sie, ob aus Ihrer Erfahrung heraus es Probleme mit der Abrechnung von nachstationären MRTs gibt. Wir haben in unserer Klinik eine aktuelle Diskussion, dass diese nicht abgerechnet werden werden könnten, rechtlich kommen keine Argumente, eher systembedingte. Das wäre ja nicht das Problem der Kassen sondern unseres.

    Kennen Sie eine rechtliche Grundlage weshalb ein MRT nicht nachstationär abgerechnet werden kann oder darf?

    Mir ist das neu, vielleicht über sehr ich aber auch etwas.

    Für sachdienliche Hinweise wäre ich dankbar ;)

    Hallo Neuroline,

    ich denke sie können zu dieser Fragestellungen nur Einschätzungen erhalten.

    Persönlich habe ich meine Mitarbeiter darauf gefixed, dass gerade neue Fallkonstellationen in Kraft treten, wo es sein kann, dass keine DRG-Beträge (Hybrid) ausgewiesen werden und diese Fälle nicht abgerechnet werden.

    Gleiches gilt ja von Jahr zu Jahr auch für die ZE Erlöse.

    Tatsächlich gibt es KIS System die eine solche Übermittlung zulassen, unseres leider auch :(

    Ich persönlich glaube nicht daran, dass sich eine Klinik erfolgreich gegen eine falsch übermittelte Rechnung wehren kann, da die Verantwortlichkeit einer korrekten Rechnung auf den Leistungserbringer übergegangen ist.

    Man könnte argumentieren, dass eine Rechnung formal und für die Kasse offensichtlich falsch übermittelt wurde, ich halte das jedoch für waghalsig damit bis vor das BSG zu ziehen, aber vllt. hat das ja schon jemand am laufen... Wenn Sie zu der Kasse einen guten Draht haben, würde ich versuchen den Fall mit der Kasse zu Ihren Gunsten zu klären oder den Fall von einem erfahrenen Anwalt einschätzen zu lassen.

    Das Übermitteln einer Abrechnung ohne DRG Betrag ist leider an "Anfängerfehler" zudem natürlich nicht ideal, wenn ein KIS-Grouper das nicht als Fehler meldet. Wenn alles nicht greift und es sich um einen hohen Betrag dreht haben Sie vllt. nicht die Möglichkeit den Fall über eine Vermögensschadenhaftpflicht erstatten zu lasse, wenn Ihr Träger eine abgeschlossen hat.


    Viel Erfolg.

    Hallo zusammen,


    wir sind gerade darüber zumindest können wir knapp 80 Klassen automatisiert beliefern, das ist eine große Erleichterung.

    Vorausgesetzt natürlich die Klassifizierungen lt. EVV sind mit dem Archivprogramm der Klinik einigermaßen kompatibel.

    Das ist bei uns auch dringend notwendig, da wir kein Personal haben/bekommen um die Akten manuell hochzuladen...

    Mit der nun gefundenen Lösung kann ich gut leben...

    Hallo zusammen,


    ich wollte mich mal erkundigen bzgl. der einzuhaltenden Frist zum 01.01.24 in Bezug auf die IHE konforme Sendung der ca. 100 Register.

    Bekommen Sie das automatisiert hin, bzw. wie läuft es manuell ab? Unsere IT ist der Auffassung dass man hierfür noch Zeit zur Umsetzung hätte, da dies viele Häuser nicht fristgerecht hinbekommen werden und daher die Frist sicherlich verlängert wird.

    Soll man sich auf so eine Einschätzung verlassen?

    Gibt es hier auch eine Fristverlängerung zu Implementierung, ähnlich der Fristverlängerung zur Lieferung der Unterlaten an ide Kassen im Rahmen EV?

    Vielleicht habe ich auch hier nur etwas übersehen, besten Dank!

    Hallo zusammen,

    wenn man jetzt das Eventrecorder-Urteil irgendwie argumentativ mit aufbereitet, dann lässt sich bestimmt auch bei Fällen ohne EBM Ziffern (über AOP) wieder ein Konstrukt bilden. Nach dem Motto: "Hybrid ist zu teuer, er war ja nur 6-8 Stunden da, das ist nicht mal Hybrid, sondern klar ambulant, wenn es dafür keine Ziffern gibt können wir, die Kassen, ja nix dafür."

    Ich glaube das wird richtig lustig :)