Beiträge von Ductus

    Hallo nika,

    entscheidend für die Beurteilung wäre für mich die DKR 0201f:
    Der Malignom-Kode ist als Hauptdiagnose für jeden Krankenhausaufenthalt zur Behandlung
    der bösartigen Neubildung und zu notwendigen Folgebehandlungen (z.B. Operationen,
    Chemo-/Strahlentherapie, sonstige Therapie) (siehe Beispiel 2) sowie zur Diagnostik (z.B.
    Staging) (siehe Beispiel 3) anzugeben, bis die Behandlung endgültig abgeschlossen ist, also
    auch bei den stationären Aufenthalten, die beispielsweise auf die chirurgische Entfernung eines
    Malignoms folgen. Denn obwohl das Malignom operativ entfernt worden ist, wird der Patient
    nach wie vor wegen des Malignoms behandelt. War der Aufnahmegrund weder die maligne
    Erkrankung noch die Chemo-/Strahlentherapie, so ist die Hauptdiagnose gemäß DKR D002
    Hauptdiagnose (Seite 4) zu wählen.

    Sollte diese nicht zutreffen folgt DKR D002.

    Also es bleibt zu klären, erfolgte die Aufnahme nun wegen der Chemo oder wegen der dysurie, wenn beides vorlag im sog. Aufnahmestatus, dann lässt die DKR 0201f auch eine andere HD zu. Wenn ich im Aufnahmestatus feststelle dass der Pat. aus verschiedenen Gründen nicht die Chemo bekommen kann, kodiere ich dann auch nicht die Neubildung, sondern den Grund der Aufnahme nach DKR D002.
    Aus der Praxis heraus weis ich dass sich das leicht schreibt, hat man eine Akte mit rel. schlechter Dokumentation vorliegen, kann man schon verzweifeln....
    Mit B37.7 konnte ich nicht nachsehen, da ich derzeit nicht im G-DRG Land bin.

    Hallo,

    also doch 70 % der Prüfung gehen in Richtung prim. u. sek. Fehlbelegung.
    Vielleicht sollte man die Patienten selbst hierzu befragen, ob Sie nach einer Appendix-OP mit Bauchdrainage nach Hause hätten gehen können.
    Hatte ich auch schon gehäuft als Anfrage.
    Anscheinend meinen die Kassen dass die Pat. aus lifestyle Gründen knapp über die uGvd liegen bzw. stationär bleiben. Bei solchen vorsichtig ausgedrückt unterbelichteten Anfragen erscheinen 300 Eur eher nicht als Aufwandspauschale sondern als Schmerzensgeld.
    Trotzdem wird bei den Medien meist von einem Abrechnungsfehler innerhalb der DRG Kodierung gesprochen, die Masse der Anfragen geht jedoch auf die stat. Notwendigkeit aus bzw. Verweildauer.

    Ich kann mir die fehlende Verbreitung der Gegendarstellung ganz einfach erklären, es handelt sich hierbei um Sensationsjournalismus, kein Mensch will hören dass die Krankenhäuser am Tropf hängen und mehr Geld brauchen und sich somit die Kassenbeiträge erhöhen würden.
    Da ist es einfacher einen Artikel zu verkaufen in dem steht dass die Krankenhäuser zuviel abzocken und dadurch die Beiträge steigen.
    Die Krankenhäuser sind hierzu das perfekte Opfer.
    Diese Masche funktioniert ja nicht nur im Gesundheitssystem so, sondern auch in jedem anderen Themenbereich erfolgreich.

    Hallo,

    ich würde hier die C49.9 wählen, wenn dies alleinige Ursache der Aufnahme war.
    Sollten aber bei Aufnahme beide Krankheitsbilder vorliegen ist die HD nach dem Ressourchenverbrauch zu wählen. So wie es aber hier im Text rüber kommt war wohl die Sepsis wenn gesichert erst nach Aufnahme festgestellt worden, würde mich dann schwer tun die Sepsis zu kodieren.
    Sepsis unter B37.7??

    Hallo Forumskollegen,

    einen alten Thread habe ich zum o.g Thema bisher nicht gefunden, sollte ich diesen übersehen haben, mea culpa.

    Ich suche aktuelle und zwar gute Bücher die mir als fortgeschrittenen Kodierer im Medizincontrolling beim durchsteigen in die Krankenhausbetriebswirtschaft hilfe leisten.

    Also u.a. auch betreffend Medizincontrolling und Kh- Betriebswirtschaft.
    Einfach um die Abläufe besser zu verstehen.

    Vielleicht könnt Ihr mir hier gute TIP´s über aktuelle Bücher geben, im Netz (onlineshops)findet man zwar viel , aber man kann diese Bücher leider nicht vor Ort (bei uns) in einer Buchhandlung vorab sichten.

    Besten Dank und sonnige Grüße.

    Hallo Einsparungsprinz,

    und wieso bringt nun die E87.6 12.000 Eur???
    Lehren uns (Kh) nicht immer die Kassen und der MDK dass alles in der \"Gesamtschau\" zu sehen ist? Wieviele Diagnosen gibt es die einen CCL 0 haben aber imensen Aufwand darstellen??? Da beschwert sich auch keine Kasse... Naja es ist wohl als ausgleichende Gerechtigkeit zu sehen, zumal es ja auch Situationen gibt wie von Herrn Horndasch beschrieben.

    Also sportlich nehmen, zumal wohl bei dem GA nicht nur wohl die E87.6 gefehlt hat...

    Hallo Maus,

    unter einer Tracheolife vestehe ich eine künstliche Nase mit ggf. O2 Anschluss,
    das hätte dann aber nichts mit einer maschinellen Beatmung zu tun.

    Die Frage ob Sie eine Beatmung berechnen können ist in den DKR geregelt. Hierzu ist aber eine maschinelle Beatmung erforderlich, daher sollen Sie sich vielleicht auf ITS vor Ort befagen wie das System verwendet wird.

    Wie gesagt ich kenne dieses System lediglich mit O2 Anschluß...

    Ebenso frohes Fest

    Hallo vascudoc,

    Zitat: \"Dann könnten sich die KK die Ausgaben für einen medizinischen Dienst eigentlich schenken und alles am Schreibtisch durch KK Mitarbeiter entscheiden lassen - einfach Daumen hoch oder `runter !\"

    ... ja das mit dem schenken des MDK das hat was, wenn ich so manche Gutachter betrachte, die jedes Detail des Falles in Ihr Gutachten schreiben, so hege ich auch meine Zweifel daran ob der MDK wirklich sinnvoll und effektiv ist... zumindest was die Prüfung nach §275 angeht... - Wo bleibt dann da der Datenschutz, reicht es nicht aus in ein Gutachten zu schreiben dass die Verweildauer begründet ist... Manche Gutachter prüfen vor Diktat des Gutachtens vorher um welchen Leistungsträger es sich handelt, je nach dem wird das Gutachten dann sehr sehr ausführlich gestaltet, was dann eher einem Roman statt einem datenschutzgerechten Gutachten gleicht...
    Schönen Abend.