Beiträge von Ductus

    Hallo Einsparungsprinz,
    soweit ich bisher recheriert habe gibt es keine festen Richtlinien für einen Test, es gibt auch sehr viel unterschiedliche Anbieter, die die Schwerpunkte oftmals unterschiedlich setzen. NAch solcher Fachliteratur habe ich auch gesucht bin aber auch nicht fündig geworden. Kenne das von meinem Kurs .

    Wenn Sie auf eine entsprechende Literatur stoßen sollten, so würde ich mich auch dafür interessieren, da einige meiner Kollegen den Kurs machen möchten.

    @ Einsparungsprinz

    Hallo,
    was ich an der Sache nicht verstehe ist, dass eine Rechnung zurückgewiesen wird mit dieser Begründung, aus welcher Not heraus?
    Wäre denn eine Prüfung der Mitgliedschaft hier nicht innerhalb der Zahlungsfrist möglich gewesen? Ich habe mich informiert dass die Zahlungsfrist wohl 21 Tage betragen würde, das ist eine Menge Zeit, oder?

    Ich gebe Mr. Freundlich recht, dass hier wohl nicht über Sinn und Unsinn der Gesetze diskutiert werden sollte.

    Vielleicht können Sie das ja im Einvernehmen mit dem Krankenahusmitarbeiter klären. Muss ja nicht immer der juristische Weg sein.

    Grüße aus Augsburg

    Hallo di-stei,

    das ist eine interesante Ausage, und das alles soll nun ein Krankenhaus prüfen bevor es einen Fall zur Prüfung zurückweist?

    Wäre es nicht sinnvoller dass die Kasse die Unterlagen vorlegen würde und den Fall beweisen würde?
    Jedenfalls sehe ich aus dem Urteil nicht, dass das Krankenhaus verpflichtet ist bei der Kasse nachzufragen, wann denn alle Ungereimtheiten bei der Findung der Mitgliedschaft beseitigt waren.

    Dem Krankenhaus liegen hierzu keine Daten vor, somit kann das Krankenhaus auch diese Daten nicht überprüfen.
    Eine solche Überprüfung ist sicherlich auch nicht im Sinne des Erfinders.

    Eine Mitgliedschaft kann sicherlich innerhalb der Zahlungsfrist überprüft werden. Soweit ich informiert bin ist die Zahlungsfrist über 18 Tage, da sollte ohne weiteres eine Prüfung möglich sein. Ist eine Mitgliedschaft nicht bestätigt kann man kurz vor Ablauf der Frist immernoch den Datensatz zurückweisen.

    Zudem liegt die Vermutung nache, dass die Kasse den Aufnahmedatensatz wohl auch noch früher erhalten hat, heisst die Kasse hätte sicherlich die Möglichkeit gehabt, die Mitgliedschaft auch schon gleich nach Übermittlung dieser Daten vorzunehmen.

    Der Gesetzgeber hat ja für diese Prüfung nach § 275 - 6 Wochen angesetzt, was ja für Kassenseite nicht gerade wenig ist.

    Wenn man bedenkt dass manche Krankenkassen mit eigenen MDK eine Frist von 3 Wochen zum übersenden der Unterlagen ansetzen so sehe ich die Krankenkasse hier sehr gut bedient.

    Es kann doch nicht sein dass nun versucht wird wieder diese 6 Wochen Regelung zu zerpflücken, bei normalen Fällen 6 Wochen und bei der kleinsten Abweichung könnte der Prüfauftrag auch erst nach 10 oder 12 Wochen erfolgen, für was soll dann die Frist gut sein, wenn man immerwieder Ausnahmen einbauen bzw. finden würde???

    Warum hier so mal einfach die Rechnung abgewiesen wird kann ich nicht nachvollziehen. Vielleicht greift hier auch der Begriff \"Fristverschleppung od. Zahlungsverschleppung\"?

    Wie das Juristen sehen ist wohl wieder eine ganz andere Sache, da ist es oftmals wie bei Gutachtern - 2 Juristen = 3 Meinungen :rotwerd:

    Hallo zusammen,
    warum muss die Kasse denn die Rechnung zurückweisen?
    Hätte die Kasse nicht die Möglichkeit gehabt innerhalb der 6 Wochenfrist die Mitgliedschaft zu prüfen bzw. ggf. innerhalb der Zahlungsfrist?
    Ich kann hier das Problem nicht nachvollziehen, da wohl der Datensatz erneut und unverändert (jednfalls steht nichts anderes geschrieben) an die KK gesendet wurde.

    Hätten sich bei einer neuen REchnung die der Datensatz bezüglich kodierung geändert dann wäre der Fall klar.

    Jedenfalls sehe ich das auch so, dass der erste Datensatz gültig ist. Wenn die Kasse die Rechnung dann abgewiesen hat, dann ist es für das Krankenhaus umso ärgerlicher, da mit einer erneuten Übersendnung der Daten sich die Zahlungsfrist erneut nach hinten verschieben kann.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hätte zum Code J95.2 Pulmonale Insuffizienz eine Frage.
    Die bisherigen Threads haben mich nicht weitergebracht.

    Wenn nun ein Patient am Darm operiert wird und inkl. Operation 30 Stunden beatmet wird, dann könnte man doch sicherlich von einer pulmonalen insuff. sprechen nach nicht am Thorax vorg. Operationen.

    Hat mit diesem Code schoneinmal jedand Erfahrungen gesammelt?

    Natürlich ist mir klar, dass eine pulmonale Insuff. nach einer Operation durchaus normal für den Eingriff sein kann, jedoch wenn die Beatmungszeit dann insgesamt 30 Stunden andauert, kann man das doch eigentlich nicht mehr alleinig dem Eingriff anrechnen, oder?

    Die abgen. BGA Werte sind im Normbereich allerdings immer mit O2 Gabe, natürlich sollte man meiner Meinung nach nicht den Pat. unnütz den Sauerstoff abdrehen nur um auffällige BGA Werte dokumentieren zu können, dieses Argument hatte mal mir ein Gutachter vorgetragen :(

    Vielen Dank für Eure Rückmeldungen!

    Guten Morgen,

    vielen Dank für Ihre Rückmeldungen, ich werde nun auf jeden Fall die HD LE nehmen, da diese auch so behandelt wurde.
    Es lag meiner Meinung nach kein 100 prozentiger Ausschluß vor.
    Da bin ich mal auf die Laune des Gutachters gepannt :)
    Schönen Tag noch.

    Hallo,

    eine Frage an alle internistischen Fachkräfte und die die auch mal vor dieser Problematik standen.

    Kodierung der Lungenembolie I26.9 als HD bei v.a.!

    Bei einem Pat. wird. z.b. klinisch ein Verdacht auf LE gestellt.
    Dazu hat der Pat. eine TVT.
    Vorstellung des Pat. mit Symptom Atemnot zudem lag eine akute resp. Insuff vor.

    Medikamente: Marcumar sowie zusätzlich Heparin s.c. im therap. verabreicht.

    D-Dimere knapp im pathologischem Bereich 0,510 Grenzwert Hausintern 0,50 mg/l

    Wann kann man denn nun sicher eine LE ausschließen ?
    Doch nur bei einem CT / MR oder ? Dies war in dem Fall nicht möglich da die Crea Werte jenseits von gut und böse waren....
    Kein Hinweis für pulmonale Druckerhöhung.
    Wann kann man denn definitiv von einem Ausschluß einer LE sprechen gibt es hierfür Kriterien?

    Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

    Hallo Herr Selter,
    sitz jetzt ein bisschen auf der Leitung, ja die Anämie wird als Symptom der vaginalen Blutung gesehen, jedoch wird die vaginale Blutung als zugrunde liegende Krankheit nicht therapiert???

    Somit ist dann die zugr. liegende Krankheit also vag. Blutung HD weil diese lt. DKR D002f zwar zum Zeitpunkt der Aufnahme nicht bekannt ist und nicht behandelt wird, aber dann diagnostiziert wird ....
    Hab ich das nun so richtig verstanden?
    Danke!

    Sehr geehrte Forumsgemeinschaft,

    folgender Fall, zur Aufn. kommt eine 51 jährige Pat. mit Schwindel und Kollaps, bei Aufnahme fällt ein HB von 7,9 auf sowie eine vaginale Blutung.

    Die PAt. wird auf die innere Abteilung aufgenommen und bekommt 2 EK´s u.a. wird auch noch eine zus. gastologische Blutung mittels ÖGD ausgeschlossen.
    Somit bleibt als einzig bekannte Blutungsquelle die vag. Blutung.

    Bezüglich der Blutung wurde am Aufnahmetag ein Gynkonsil durchgeführt, jedoch wurde wegen der derzeit stabilen Verhältnisse sowie der derzeit laufenden Menopausenveränderung keine OP - Notwendigkeit gesehen, ebenso wurde keine Verödung vorgenommen. Dies hat der Gynarzt lediglich dann empfohlen wenn die Blutung massiver auftreten sollte.

    Wie ist der Fall nun zu kodieren ?
    HD die vag. Blutung oder D62 Blutungsanämie, die vag. Blutung wurde aber meiner Meinung nach nicht behandelt, sondern lediglich die Blutungsanämie....

    Vielen Dank für Eure Mithilfe.