Hallo di-stei,
das ist eine interesante Ausage, und das alles soll nun ein Krankenhaus prüfen bevor es einen Fall zur Prüfung zurückweist?
Wäre es nicht sinnvoller dass die Kasse die Unterlagen vorlegen würde und den Fall beweisen würde?
Jedenfalls sehe ich aus dem Urteil nicht, dass das Krankenhaus verpflichtet ist bei der Kasse nachzufragen, wann denn alle Ungereimtheiten bei der Findung der Mitgliedschaft beseitigt waren.
Dem Krankenhaus liegen hierzu keine Daten vor, somit kann das Krankenhaus auch diese Daten nicht überprüfen.
Eine solche Überprüfung ist sicherlich auch nicht im Sinne des Erfinders.
Eine Mitgliedschaft kann sicherlich innerhalb der Zahlungsfrist überprüft werden. Soweit ich informiert bin ist die Zahlungsfrist über 18 Tage, da sollte ohne weiteres eine Prüfung möglich sein. Ist eine Mitgliedschaft nicht bestätigt kann man kurz vor Ablauf der Frist immernoch den Datensatz zurückweisen.
Zudem liegt die Vermutung nache, dass die Kasse den Aufnahmedatensatz wohl auch noch früher erhalten hat, heisst die Kasse hätte sicherlich die Möglichkeit gehabt, die Mitgliedschaft auch schon gleich nach Übermittlung dieser Daten vorzunehmen.
Der Gesetzgeber hat ja für diese Prüfung nach § 275 - 6 Wochen angesetzt, was ja für Kassenseite nicht gerade wenig ist.
Wenn man bedenkt dass manche Krankenkassen mit eigenen MDK eine Frist von 3 Wochen zum übersenden der Unterlagen ansetzen so sehe ich die Krankenkasse hier sehr gut bedient.
Es kann doch nicht sein dass nun versucht wird wieder diese 6 Wochen Regelung zu zerpflücken, bei normalen Fällen 6 Wochen und bei der kleinsten Abweichung könnte der Prüfauftrag auch erst nach 10 oder 12 Wochen erfolgen, für was soll dann die Frist gut sein, wenn man immerwieder Ausnahmen einbauen bzw. finden würde???
Warum hier so mal einfach die Rechnung abgewiesen wird kann ich nicht nachvollziehen. Vielleicht greift hier auch der Begriff \"Fristverschleppung od. Zahlungsverschleppung\"?
Wie das Juristen sehen ist wohl wieder eine ganz andere Sache, da ist es oftmals wie bei Gutachtern - 2 Juristen = 3 Meinungen :rotwerd: