Beiträge von UH

    Guten Tag Forum,

    wir haben gerade mit einer für uns neuen Fragestellung zu tun:

    Nach Gründung eines Schlaganfall - Netzwerkes in 2008 mit allseits unterschriebenen Verträgen erhebt die KK jetzt folgende Forderung: wenn der Zuschlag für Patienten im Schlaganfall - Netzwerk abgerechnet wird, dann darf der Code 8-98b.- nicht abgerechnet werden! Gibt es Hinweise, die auf Beziehung zw. diesen beiden Ebenen schließen lassen?
    M.E. sind dies völlig getrennte Abrechungswege, die nicht gegeneinander aufgerechnet werden können.

    Wer hat Erfahrungen damit?

    VG UH

    Hallo Frau Klarenbach,
    insofern ich Ihre Schilderung richtig verstanden habe, kam es zur Wiederaufnahme der Patientin?! Wenn dann erneut eine Elektrokoagulation durchgeführt wurde (5-681.60) ist die HD (T81.0) korrekt und auch die DRG 901D korrekt! Allerdings wird der Fall mögllicherweise mit dem vorhergehenden zusammengeführt (siehe auch obere GVD des 1. Falles). Der Gesamtfall wird neu gruppiert und es kommt eine \"normale\" DRG raus.
    Wenn alles innerhalb eines KH - Aufenthaltes geschah, ist die HD (T81.0) falsch.
    HD ist dann die ursprüngliche Erkrankung.
    Hoffe geholfen zu haben.
    VG UH

    Hallo Forum,
    bei einem Pat. mit Stenose der Nierenarterie wurde ein
    \"Direktstenting der re. Nierenarterie mit Herkulink 5.5/12\" durchgeführt (8-836.0a, 8-840.0a). Darüber hinaus erfolgt eine
    \"Nachmodellierung mit Viatrak 6.5/15 mit regelrechtem Ergebnis\".
    Der Hinweis in 8-836.0-legt eine zusätzliche Codierung der 8-83b.50 nahe.
    Lt. Aussage des behandelnden Arztes handelt es sich bei o.g. Ballon um die Standard - Variante eines Dilatationsballons. Der Begriff \"Modellierballon\" sei nicht geläufig.
    Die Suche im Internet hat mich auch nicht erhellt.
    Hat jemand eine Definition eines Modellierballons zwecks Abgrenzung zum Normalballon????

    Vielen Dank im Voraus

    UH

    Hallo Natalie77,
    entsprechend DKR D002f, Bsp.4 (Seite 5 der DKR) werden Symptome (z.B. R18) nur als Hauptdiagnose kodiert, wenn die zugrunde liegende Erkrankung vor der Aufnahme bekannt war und nur(!!!) das Symptom (R18) behandelt wird (z.B. Entlastungspunktion oder forcierte Diurese)
    VG UH

    Guten Morgen Herr Schrader,

    ich würde mich an DKR D008b halten:
    \"...Entlassung nach Hause: wenn Untersuchungen vorgenommen, aber keine Behandlung in Bezug auf dieVerdachtsdiagnose eingeleitet wurde, ist das Symptom zu kodieren (siehe Bsp. 1 und DKR D002...).

    --> exakt Ihr Fall, oder? --> R91!

    Viele Grüße

    U. Höhnel

    Hallo Itzmie,
    ... wenn kein Weaning, dann klingt es nach \"intermittierender Beatmung\" --> siehe DKR 1001f, S. 100 oben \"Bei einer/mehreren Beatmungsperioden...\".
    Obendrein würde ich mal prüfen, ob die ITS das Heimbeatmungsgerät relevant bedient hat, SBH - Bestimmungen und ähnliches, also Standard Beatmungstherapie. Ich habe es auch schon erlebt, dass in der Kurve stand: \"Pat. an der Heimbeatmung, Einstellung und Wartung durch Service-Fairma XY\" --> dann ist es halt nix mit der Beatmung:-(.

    VG UH