Beiträge von UH

    Hallo Simone,
    Gemäß DKR D002f, S.6 Erkrankungen und Störungen nach med. Maßnahmen, unter dem grauen Kasten (in welchem J95.- genannt wird): \"Diese Kodes sind nur zu verschlüsseln, wenn es keinen spezifischeren Kode...gibt...\".
    J95.80 der korrekte Kode. Eine Zeiteingrenzung existiert nicht.
    (T80-T88 bietet auch keine genauere Version)

    Viele Grüße

    UH

    ...8-552.- und 8-559.- parallel zu verwenden macht wenig Sinn (siehe Excl. in beiden).
    Ihr solltet prüfen, ob die therapeutischen Leistungen summierbar sind (bei 2 Therapeuten gibts 2 x Punkte (siehe Gehtraining, Treppentraining). Häufig scheitert es mehr an der Koordinierung der ther. Kräfte und des Teams, als daran dass \"man sich Mühe gibt\".

    VG UH

    Hallo HeFe,

    die geschilderten Symptome und die Therapie sprechen eher für einen Entzündungsprozess.
    Die Verdachtsdiagnose Peritonitis würde durchaus passen und wäre nach DKR D008b auch als HD zu verschlüsseln.
    Die Blutung könnte eine Folge der Antikoagulation bei Dialysepat. sein (ND: T80.8).

    VG UH

    Bingo!
    Wenn der Pat. mehr als 24 h im vorhergehenden Haus gelegen hat, ist es eine Verlegung und Du hast bei Unterschreitung der mittl. VWD einen Verlegungsabschlag.
    Ich bedaure keine günstigere Prognose abgeben zu können und verbleibe
    MfG UH

    Hallo DoDo,
    der Verlegungsabschlag wird nur erzeugt, wenn im Stammdatenbereich eine Verlegung eingegeben wurde. Ich vermute, die Kollegin hat einen Testgrouper geöffnet und die Stammdaten nicht geprüft.
    Wenn keine Verlegung stattfand, ist A09F ohne Abschläge korrekt.
    VG UH

    Hallo Herr Schomann,
    nicht jede Komplexbehandlung wirkt sich kodiertechnisch auf die DRG aus.
    Ob sie es tut, hängt von der Dauer der Behandlung, Anzahl der Behandlungen und der Erfüllung der Mindestmerkmale ab.
    So führt z.B. die 8-550.1 (Geriatrische Frühreha - Komplexbeh.) bei
    HD: M16.1
    Hüft - TEP: 5-820.02 und nun zusätzlich 8-550.1
    aus der I47B in die I34Z.
    Voraussetzung sind mind. 14 BT und 20 TE
    8-550.0 (bei weniger als 14 BT) führt nicht in die I34Z. Der Fall bleibt in der I47B.
    Auch 8-563.- hat in diesem Fall (noch) keine DRG - bewegende Wirkung.

    Viele Grüße

    UH

    Hallo Fr. Maas,
    ...passiert schon mal :)
    Abrechnen lassen sich beide Varianten (HD G81.- oder HD Z03.-), was richtig ist, darüber entscheidet die Aktenlage vor Ort und ich würde mich freuen zu hören, wie es am Ende akzeptiert wurde.
    In diesem Sinne:
    Happy coding und viele Grüße aus Leipzig
    Uwe Höhnel

    Hallo Frau Maas,
    HD: I69.3 geht weder technisch (DRG 961Z - unzulässige HD!!!) noch nach der DKR D005d Folgezustände....!!! Wenn überhaupt, dann andersherum (HD: G81.-), aber da müsste der Entlassungsbrief dann schon entsprechend ausfallen.

    :) UH

    Guten Morgen Herr Renkawitz,
    - mag mich noch nicht geschlagen geben ;)
    die \"Resthemip.\" hatte sich doch unter amb. Behandlung gebessert - kann also nicht HD sein.
    Insofern bleibt (in Abhängigkeit vom Untersuchungsergebnis) kaum eine Alternative zur DKR D008b und D002f, S. 6, Mitte \"Schlüsselnummern aus Z03.-...\":
    Wenn bei der Untersuchung eine Ursache für den Schlaganfall gefunden, ist diese die HD.
    Wenn die Suche nach der Ursache erfolglos bleibt und keine Symptome (bezogen auf den Verdacht) greifbar sind, bleibt nur Z03.-.
    Das Vorhandensein kodierrelevanter ND beeinflusst meiner Kenntnis nach nicht die Entscheidung über die HD.
    Viele Grüße und maximale Erfolge!
    UH

    Hallo Herr Renkawitz,
    ich habe den Verdacht, dass die Untersuchenden einen Verdacht hatten (kardioembolische Genese des Hirninfarktes). Daher würde ich (in Abhängigkeit vom Untersuchungsergebnis
    HD: Z03.5 oder Z03.8 kodieren
    ND: G81.- und I69.3 für den alten Hirninfarkt, G93.1 usw. für FKH ....
    Dazu noch die Proz.
    VG
    UH