Guten Tag zusammen,
ich habe ein MD-Gutachten vorliegen, bei dem ich mal die Forumsgemeinde um Rat fragen möchte.
Wir behandelten ein 16j. Kind initial aufgrund erhöhter Leberwerte und unklarer Inkontinenz. Außerdem noch weitere "Symptome" die aus Anamnese durch die Mutter geschildert wurden.
Im weiteren Verlauf wurde die Diagnose eines Münchhausen-by-proxy-Syndroms gestellt.
Von uns wurde die Z65 als Hauptdiagnose gestellt.
Der MD kommt in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass das Münchhausen-by-proxy-Syndroms Anlass der Aufnahme gewesen sei (sehe ich auch so) und dieses mit dem Kode F68.1 zu kodieren sei.
Dieser wäre aus meiner Sicht aber nur anzuwenden, wenn das Münchhausen-Syndrom bei dem Kind vorliegen würde. Hier ist es aber ein sog. Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom.
Gemäß DKR 1915l wäre hier dann eher die T74 als HD zu kodieren?
Wer kann mir helfen?
LG aus Ostwestfalen