Beiträge von pmoeckel

    Ich hole diesen Thread mal wieder hoch, da meine Frage genau zum Thema passt. Nach 10 Jahren Kyphoplastie hier im Haus tritt diese Frage jetzt erstmals im Rahmen eine MDK-Begehung auf.

    Patientin kommt mit einer frischen osteoporosebedingten Fraktur des BWK 10. Der BWK 7 und BWK 11 - LWK 1 sind bereits zu einem früheren Zeitraum mit einer Kyphoplastie versorgt worden. Es wird eine RF-Kyphoplastie des BWK 10 durchgeführt. Bei hoher Frakturgefahr BWK 8 und 9 durch die Lage zwischen zwei augmentierten Wirbeln (Zitat aus dem OP-Bericht) werden auch diese mit einer RF-Kyphoplastie versorgt.

    Kann man im Falle dieser "prophylaktischen" Versorgung von einer Kyphoplastie sprechen, die im Kode geforderte Wirbelkörperaufrichtung fehlt ja bei nicht frakturiertem Wirbel definitiv, auch wenn das RF Verfahren benutzt wurde.

    Kodiere ich hier

    5-839.a2 Implantation von Material mit ... Wirbelkörperaufrichtung, 3 Wirbelkörper

    oder

    5-839.a0 Implantation von Material mit ... Wirbelkörperaufrichtung, 1 Wirbelkörper

    + 5-839.91 Implantation von Material ohne ... Wirbelkörperaufrichtung, 2 Wirbelkörper.

    Vorweihnachtliche Grüße aus Frankfurt

    Danke für die Rückmeldungen.

    RA Berbuir: das hatte ich der Kasse schon geschrieben, auf die Argumentation sind sie nicht eingegangen. Es wird wohl auf ein Sozialgerichtsverfahren hinauslaufen, da wäre mir dran gelegen ob es evtl. schon analoge Verfahren bzw. Urteile gibt. Gefunden habe ich bisher nichts.

    kodierer2905: den Säugling haben wir in dem Fall nicht als separate DRG abgerechnet.

    Eine klassische IKK will eine unkomplizierte Entbindung, aufgenommen ungeplant morgens, Entlassung nach komplikationsloser Entbindung am frühen Nachmittag, nicht als DRG-Ein-Tagesfall bezahlen sondern fordert die ambulante Abrechnung.

    Bei der Suche nach einschlägigen Sozialgerichtsurteilen bin ich auf die Schnelle nicht fündig geworden. Kann mir jemand argumentativ oder mit einem Urteil weiter helfen?

    Und falls nein: Wie rechne ich als Krankenhaus ohne ambulante Zulassung eine ambulante Geburt ab?

    Bei angiologischen Interventionen bei peripherer AVK wird bei uns zur selektiven Thrombolyse das Medikament Actilyse (Alteplase, rt-PA) verwendet. Nach Aussage unseres leitenden Arztes wie in sehr vielen anderen Kliniken auch.

    Ein findiger MDK-Gutachter hat jetzt die entsprechende schweregradsteigernde Prozedur als Off Label Use gestrichen mit dem Argument, das Medikament sei nur für die Lyse bei Infarkt, Schlaganfall und Lungenembolie zugelassen, was die Rückfrage beim Hersteller leider bestätigt. Die Prozedur als solche wurde unzweifelhaft erbracht, das wurde im Gutachten auch bestätigt.

    Meine heutige Internetrecherche hat ergeben, dass Actilyse in vielen Kliniken mit dieser Indikation angewendet wird und sogar Eingang in Lehrbücher und in die Leitlinie der DGG "Der akute periphere Arterienverschluss" gefunden hat. Man kann es daher guten Gewissens als gängige Praxis bezeichnen.

    Macht es Sinn hier zu widersprechen und es unter dem Eindruck des aktuellen BSG-Urteils zu Off Label Use auf eine Klage ankommen zu lassen? Oder lieber gleich dem Angiologen empfehlen, wieder zur alten Urokinase zurückzukehren.

    Grüße aus Frankfurt :/