Beiträge von pmoeckel

    Hallo Forum,

    Wie ist die laparoskopische Hemikolektomie mit Minilaparotomie bzw. die laparoskopisch assistierte Hemikolektomie zu kodieren?

    Es wird wegen eines kleinen Kolon-Ca eine Hemikolektomie rechts durchgeführt. Die gesamte Präparation des Darmes inklusive zentraler Ligatur der A. colica media erfolgt laparoskopisch, erst dann wird über eine kleine Laparotomie im rechten Oberbauch der freipräparierte Darm vor die Bauchhöhle luxiert, reseziert und die Kontinuität mit einer terminolateralen Anastomose wieder hergestellt.

    Ist das eine

    1. 5-455.41 Hemikolektomie rechts, offen chirurgisch, ergänzt mit 5-986 Anwendung minimal-invasiver Technik

    2. 5-455.45 Hemikolektomie rechts, Laparoskopisch mit Anastomose (von unserem Chirurgen präferiert)

    2. 5-455.47 Hemikolektomie rechts, Umsteigen laparoskopisch - offen chirurgisch

    Das OP-Verfahren ist ja so selten nicht, ich bin aber erst heute drüber gestolpert.

    Grüße aus dem verregneten Frankfurt.

    P. Möckel

    Hallo Forum,

    gelten die Fristen für die Anforderung von Unterlagen, zuletzt z. B. im BSG Urteil vom 18.07.2013, B 3 KR 21/12 R präzisiert, auch für private Versicherungen? Kann der Begriff "zeitnah" hier analog zum Umgang mit den gesetzlichen Kassen angewendet werden?

    Konkret habe ich den Fall, daß Behandlungsunterlagen für eine Behandlung aus 2012 ca. 1 Jahr nach Rechnungsstellung (direkt an die Kasse und zunächst auch problemlos bezahlt) erstmalig angefordert werden. Ich habe das jetzt erst einmal abgelehnt, mich würde aber interressieren, wie die Kollegen mit solchen Anfragen umgehen?

    Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt.

    P. Möckel

    Hallo NorrinRadd, hallo Forum,

    ich würde erst mal prüfen, ob die "geriatrische Reha" nicht doch eine Behandlung in der Geriatrie eines Akutkrankenhauses war (erkennbar an einer IK Nummer, die mit 26 beginnt). Dann hätte die Kasse Recht.

    Im Krankenhausinternen Jargon wird so etwas gern "geriatrische Reha" genannt, obwohl es die Verlegung in ein Akuthaus ist. Bin auch schon darauf reingefallen.

    Ansonsten gelten die FPV-Regeln und damit keine Fallzusammenführung, da Wiederaufnahme außerhalb der OGV.

    Grüße aus Frankfurt

    P. Möckel

    Hallo Forum,
    im §18 (1) Nr. 4. KHEntg. steht "Leistungen des Belegers sind 4. die von ihm veranlassten Leistungen von Ärzten und ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses."
    Ein Labor ist ja in der Regel ärztlich geleitet.
    M.E. muß der Belegarzt dem Labor eine Überweisung ausstellen und dieses mit der KV abrechnen. Wenn das Labor keine KV-Zulassung hat wird es problematisch.

    Grüße aus Frankfurt (nass)

    P. Möckel

    Hallo Forum,

    Eine Kasse kürzt uns die Rechnung, da der Fall als Wiederaufnahme aus einem rückverlegenden Krankenhaus nicht abrechenbar sei.

    Liege ich mit folgender Argumentation richtig?

    Die Patientin wurde vom 30.05. - 10.06. und vom 18.06. - 24.06. bei uns stationär behandelt. Es wurde jeweils die DRG G70B mit einem Zusatzentgelt abgerechnet.
    Nach telefonischer Rückfrage im Krankenhaus B wurde sie am 11.06. um 02:16 Uhr dort aufgenommen, was uns zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt war. Die Entlassung dort erfolgte am gleichen Tag um 12:50. Vom 12.06. - 17.06. wurde sie dort ambulant behandelt. Am 18.06. wurde sie dort erneut stationär aufgenommen und am gleichen Tag zu uns weiterverlegt, die Entlassung erfolgte dann am 24.06.10. KH B hat seine beiden 1-Tages-Fälle wahrscheinlich zusammengeführt.

    Da die Behandlung im rückverlegenden Krankenhaus nicht durchgängig war, sondern um 6 Tage unterbrochen, ist die Verlegungskette unterbrochen und aus meiner Sicht §3 Abs. 3 der FPV nicht anzuwenden.

    Verlegungsabschläge sind bei beiden Aufenthalten nicht abzurechnen, da der Aufenthalt in dem zweiten Krankenhaus jeweils unter 24 Std. lag.

    Eine Fallzusammenführung nach § 2 Abs. 1 oder 3 FPV ist ebenfalls nicht vorzunehmen, da der zweite Aufenthalt bei uns außerhalb der OGV des ersten liegt. Die Vorausetzungen für § 2 Abs. 2 FPV liegen nicht vor.

    Die Kasse sieht das natürlich völlig anders.

    Grüße aus Frankfurt

    P.Möckel

    Hallo Mariel,

    es gibt die Checkliste der SEG 4, in der Strukturmerkmale abgefragt werden, siehe Anhang.

    Therapiedichte von mind. 11 Std. pro Woche und Dokumentation der Teambesprechung mit wochenbezogener Dokumentation bisheriger Behandlungsergebnisse und weiterer Ziele müssen patientenbezogen in der Akte nachgewiesen werden.

    Wenn Sie den Kode entgeltwirksam anwenden (Kinder unter 16 J.), wird der MDK mit Sicherheit beauftragt werden, die Strukturmerkmale bei Ihnen zu überprüfen.

    Grüße aus Frankfurt/M

    pmoeckel

    Liebes Forum,

    wie kodiere ich folgende Prozedur?

    Patientin mit Z. n. Hirninfarkt aspiriert rezidivierend und wird mit einer Aspirationspneumonie aufgenommen. Es besteht ein Zustand nach BII-Magenresektion.

    Die Aspirationspneumonie wird behandelt und ist Hauptdiagnose. Wegen der rezidivierenden Aspiration soll eine PEG gelegt werden, was wegen des kleinen Magenrests rein endoskopisch nicht gelingt. Es wird daher eine Laparoskopie durchgeführt, der Magenrest mit einer Fasszange nach unten gezogen und anschließend eine klassische endoskopische PEG-Anlage durchgeführt.

    Wie ist das zu kodieren?

    5-431.2 (Gastrostomie perkutan endoskopisch) + 1-694 (diagnostische Laparoskopie) mangels eines besseren Kodes.

    oder

    5-431.1 (Gastrostomie laparoskopisch), was die Prozedur eigentlich nicht trifft, den laparoskopisch ist ja kein Gastrostoma gelegt worden.

    Die erste Kombination führt in die Fehler-DRG 902Z, in der zweiten bleibt man in der Pneumonie-DRG ohne Berücksichtigung des operativen Aufwandes.

    Wer hat eine Idee?

    Viele Grüße aus Frankfurt

    pmoeckel