Beiträge von Artur Speck

    Altersüberschneidung von OPS 8-98d und 8-98f Intensivmedizin Kinder vs. Erwachsene

    Die Frage von Mai 2023:

    ... die beiden OPS enthalten leider überlappende Altersgrenzen. OPS 898d ist anzuwenden für unter 18jährige. OPS 898f ist anzuwenden ab dem 14. Lebensjahr. Wie ist das zu verstehen? Ich glaube nicht, dass die Absicht besteht, bei 15- bis 17jährigen beide OPS parallel anzugeben, wenn eine intensivmedizinische Komplexbehandlung stattfindet? Ist die Überlappung vielleicht so zu verstehen, dass abhängig vom Charakter bzw. der Anbindung der Intensivstation zu kodieren ist? Bei Kinderklinik 898d, bei Erwachsenenklinik 898f?

    Antwort des BfArM vom September 2023 (Hervorhebung durch mich):

    "Sehr geehrter ...

    ...

    Der OPS legt für die Kodes 8-98d und 8-98f Altersvorgaben fest, in denen die Kodes angegeben dürfen. Welcher Kode angegeben wird, richtet sich bei Patienten die gemäß ihrem Alter sowohl in der Kinderklinik, als auch bei den Erwachsenen behandelt werden könnten (im Alter zwischen 14 bis 18 Jahren), nach der Intensivstation, in der die Behandlung tatsächlich stattfindet. Die Angabe beider Kodes, im Sinne einer Doppelkodierung für die Behandlung auf derselben Intensivstation kommt nicht infrage."

    Hallo rokka,

    eine Infektion muss ja primär nicht vorliegen, weshalb L08.- kein Abbild für die -itis ist.

    Ehrlich gesagt hoffe ich, dass mir jemand eine belastbare formale Brücke baut, die Stauungsdermatitis ohne Varizen doch mit i83.- kodieren zu dürfen.

    Schöne Grüße

    Artur Speck

    Liebe Gemeinde,

    ähnliche Frage:

    Wie würden Sie eine kardial bedingte "Stauungsdermatitis" mit Ulkus aber ohne Varizen kodieren?

    I83.2 passt nicht, weil dort die variköse Genese erforderlich wäre.

    I83.1 (INCL "Stauungsdermatitis o.n.A.") passt nicht, weil nähere Angaben vorliegen.

    Bei I87.21 fehlt die Dermatitis.

    ...

    Die nicht-variköse Stauungsdermatitis scheint im ICD nicht wirklich gut abgebildet zu sein, oder?

    Schöne Grüße

    Artur Speck

    Danke, ich bin optimistisch.

    Der DGfN-Leitfaden springt mir auf S. 50+56 bei: Dort wird "Z.n. Nierentransplantation" als ein möglicher Beleg für einen strukturellen Nierenschaden bei Chronischer Nierenkrankheit aufgeführt. Das lässt nur den Schluss zu, dass man N18.- auch beim Transplantierten für kodierbar hält, und nicht ausschließlich T86.11 zu verwenden sei.

    Kann ja nicht gewollt sein, dass man - zum Beispiel - wegen eines einfachen und schnell behobenen exsikkotischen ANV 2° in einer Abstoßungs-DRG landet.

    Ich habe beim BfArM eine Klarstellung zu T86.1- erbeten, aber das dauert erfahrungsgemäß ...

    Sobald ich was höre, gebe ich es weiter.

    Danke MaK,

    da würde ich parieren: Es gilt laut Band 2 des ICD folgende Arbeitsweise beim Kodieren:

    1. Im Alphab. Verzeichnis suchen (da findet sich kein Eintrag "Akutes Nierenversagen Grad 3 bei Zustand nach Transplantation" o.s.ä. sondern nur "ANV Grad 3" = N17.93) . Ähnlich für die Chronische Insuffizienz.
    2. Dann im Syst. Verzeichnis prüfen ob Incl/Excl/Hinweise zu beachten sind (auch hier keinerlei Verweis auf T86.-)
    3. Zuletzt DKR checken, denn sie toppt ICD und DKR (hier finden sich D015 und P015)

    Nach D015 darf man T80-T88 nur verwenden, wenn sie die Erkrankung spezifischer beschreiben als eine Organkapitelnummer. In N17.- (und N18.-) kann ich die Schweregrade konkret angeben, die ja auch Einfluss auf die Behandlung haben. In T86.- fehlen diese Schweregrade. In T86.- steckt zwar der "Z.n. Transplantation" drin, aber der ist auch mit Z94.0 abgebildet und spielte im konkreten Fall nur eine randständige Rolle, außer der weitergeführten Immunsuppression wurde behandelt wie bei Insuffizienz originaler Nieren.

    Und P015 trifft m.E. nicht zu, weil weder Abstoßung noch Transplantatvaskulopathie oder ähnliche transplantationsbezogene Komplikation. Gegen einen jahrzehntelangen suboptimalen Diabetes kommt wohl auch das beste Transplantat nicht an ...

    Ich glaub, ich bleib bei N17 + N18/N083 ...

    Schöne Grüße

    Artur Speck

    Darf ich das Thema noch einmal aufgreifen?

    Wenn ein fast 2 Jahrzehnte vorhandenes Nierentransplantat - ohne jedes aktuelle Anzeichen einer Abstoßungsreaktion oder einer Transplantatvaskulopathie - im Lauf der Jahre durch einen Typ-1-Diabetes wieder "verschlissen" wurde und kurz vor erneuter Dialysepflicht steht und aktuell noch ein exsikkotisch bedingtes akutes Nierenversagen 3° hinzukommt, hat das doch nichts mit T86.10 und T86.11 zu tun. Ich würde das nur mit N17.93 und N18.4 kodieren, und wegen der laufenden Immunsuppression auch Z94.0.

    Alphabetisches und Systematisches Verzeichnis und DKR D015 sehe ich auf meiner Seite.

    DKR P105 trifft m.E. nicht zu weil kein transplantationsbezogenes (immunologisches) Problem vorliegt.

    Beweist mir jemand das Gegenteil?

    Liebe Gemeinde,

    seit 2020 gilt Sepsis-3 für Erwachsene.

    Welche Kriterien gelten seit Auslaufen der AWMF-Leitlinie 024-025 Ende 2020 für die Sepsis bei Kindern (jenseits der Neonatalperiode)?

    Der hiesige MD lässt in Anlehnung an Sepsis-3 nur noch Kinder-Sepsis mit Organkomplikation(en) passieren, und legt dabei für die Organkomplikationen die sog. Goldstein-Kriterien als Maßstab an.

    >>> Hat jemand eine aktuelle Kodierhilfe für Kinder-Sepsis oder zumindest die Goldstein-Kriterien in einer verständlichen Fassung parat und würde sie mit uns teilen?

    fragt sich

    Artur Speck

    Danke Herr Breitmeier,

    Sie bestätigen meine favorisierte Sicht.

    Die Sectio war geplant und wurde auch nicht vorgezogen = primär.

    Das Prinzip der monokausalen Kodierung führt zur Kodierung mit nur einem OPS (es gibt bei Sectio keinen Hinweis, bei Verfahrenswechsel mehrere OPS anzugeben).

    Das Verfahren war retrospektiv letztlich ein T-Schnitt, also in der Summe zu kodieren als primärer T-Schnitt. (Wobei die DRG durch "primär" bereits fixiert ist, auf das konkrete Verfahren kommt es dann nicht mehr an.)

    Schöne Woche

    Artur Speck

    Liebe Gemeinde,

    wie würden Sie kodieren, wenn während einer länger geplanten primären Misgav-Ladach-Sectio im Verlauf wegen einer besonderen Kindslage ein vorher nicht geplanter T-Schnitt ergänzt werden muss?

    Nur 1 OPS für primären T-Schnitt?

    Oder 2 OPS für primäre Misgav-Ladach und sekundären T-Schnitt?

    Oder anders?

    fragt sich

    Artur Speck

    Hallo kodifine,

    wir haben gute Erfahrungen gemacht mit der Vorlage der Originalbögen. Transparenz schafft Vertrauen.

    Ich würde aber an Ihrer Stelle versuchen zu widersprechen, da es in den für den MDK intern verbindlichen "Auslegungshinweisen der MDK-Gemeinschaft zur Kodierprüfung des OPS 8-550 ..." unter Punkt 5 heißt: "Ggf. unter Vorlage der Erhebungsbögen nachweisbares Basisassessment ..." Das KCG schreibt hier ausdrücklich "gegebenenfalls" - Sie mussten also nicht von vornherein die Originale vorlegen, der MDK hätte sie nachfordern müssen, wenn er den Angaben in der Epikrise nicht traut.

    Viel Glück

    Artur Speck