Liebe Gemeinde,
seit einiger Zeit legt eine größere regionale Kasse das BSG-Urteil zur Nachkodierung sehr restriktiv aus:
- MDK streicht zur Prüfung angezeigte ND xx
- Kassenbescheid: "... ergibt sich neue DRG yy. Erwarten Rechnungskorrektur."
- Fall noch mal angesehen: MDK hat leider Recht, Aufwand für xx nicht ordentlich dokumentiert. ABER es findet sich belastbare ND zz, die die alte DRG rettet!
- Widerspruch: "Erkennen Streichung xx an. Erkennen aber neue DRG yy nicht an, da Nachkodierung zz erforderlich ist zur korrekten Abbildung des Falles."
- Storno alte Rechnung, neue Rechnungslegung (DRG + Betrag gleich, nur Kodierung anders)
>>> Kasse weist Rechnung ab (per 301) weil wir MDK-Gutachten anerkannt hätten, damit das Prüfverfahren beendet sei und die jetzt - mithin nach Verfahrensende - erfolgte Nachkodierung nicht den BSG-Kriterien (5% bzw 300€) entspreche.
Meine Fragen:
1. Prüfgegenstand nach § 275 ist m.E. doch grundsätzlich die Abrechnung im Ganzen, also letztlich die betragsbestimmende DRG. Warum soll das Prüfverfahren bereits beendet sein, wenn ich die Meinung des MDK zur ND xx akzeptiere, der MDK aber gar nicht die DRG geprüft hat sondern nur völlig isoliert die ND xx? Ich denke, dass das eigentliche Püfergebnis nicht die Streichung von ND xx sondern die DRG-Änderung yy ist - oder zumindest beides im Verbund. Ich möchte auch einer den Fall nicht treffenden DRG-Änderung yy widersprechen können und - da dass Prüfverfahren m.E. damit weiterläuft - die Nachkodierung zz ganz BSG-konform ("während des Prüfverfahrens") vornehmen. Die Leistung wurde ja erbracht!
2. Darf die Kasse im gleichen Atemzug eine (erhebliche) Rechnungsürzung verlangen und andererseits die Nachkodierung (zur bloßen "Rettung" der alten DRG) verwehren, weil die Bagatellgrenze nicht überschritten sei? Natürlich sind Ursprungsrechnung und Nachkodierung betragsgleich. Aber zwischen MDK-Rechnung und Nachkodierung ist der Unterschied erheblich - und nur diese beiden Varianten sind noch im Rennen.
Was denken Sie? Welche Erfahrungen haben Sie damit?
Herzlichst
Artur Speck