Hallo zusammen,
der ganze Bereich MDK-Begutachtung / Fehlgutachten / Verantwortlichkeiten / \"Widerspruch\" / usw. ist meines Wissens völlig ungeregelt und unterliegt dem freien Spiel der Kräfte. MDK und Kassen verhalten sich streng interessensgesteuert und müssen sich dafür weder rechtfertigen noch gar rechtliche Grundlagen anführen. Man stelle sich vor, das Gutachterwesen im KFZ-Bereich oder im Bauwesen wäre ähnlich wildwestmäßig aufgezogen...
Eine Rechtsprechung zu diesen Themen scheint es kaum zu geben...falls doch, wäre ich für links sehr dankbar.
Auch unser MDK weigert sich, während der Begehungsprüfung zusätzlich gefundene relevante ND gleich ins Gutachten einzuarbeiten.
Also stornieren wir den Fall einige Tage nach der Prüfung und rechnen neu ab, mit den zusätzlichen ND. Viele Kassen weisen diese erneute Abrechnung einfach ab mit der Begründung, der Fall sei bereits geprüft und wenn uns daran was nicht paßt, könnten wir ja einen Widerspruch schreiben. (Wogegen eigentlich?).
So fügt sich alles aufs Schönste zusammen und wir sind meist die Dummen.
Macht geht vor Recht, sagt das Sprichwort...
RT