Beiträge von casu-adverso

    Hallo Forum,
    schon wieder mal ein neues Problem zum QB. Wir arbeiten nicht mit einem Tool für die Auswertung der § 21 Daten, sondern verwenden die eigene Auswertung. Die Fachabteilung wurde durch den Grouper anhand der längsten Verweildauer eingestellt, was sich bisher auch praktisch bewährt hatte. Nun hat heute einKollege mich auf den fogenden Passus bei den Ausfüllhinweisen durch den G-BA aufmerksam gemacht:

    \"Für Krankenhausbereiche, die unter den Anwendungsbereich des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) fallen, richtet sich die Fallzählung nach § 8 FPV 2006 (Fallpauschalenvereinbarung), so dass nur Fälle, die unter A-13 gezählt werden, für die Fallzahl in einer Organisationseinheit/ Fachabteilung berücksichtigt werden. Bei internen Verlegungen in verschiedene Organisationseinheiten/ Fachabteilungen bzw. bei der Teilnahme an der medizinischen Versorgung durch nicht-bettenführende Abteilungen wird der Fall derjenigen Fachabteilung zugeordnet, aus der der Patient nach extern entlassen/verlegt wurde.\"

    Heißt das nun, dass ich alle internen Verlegung der Entlassenden Fachabteilung zuordnen muß? Oder müssen sogar alle Fälle der entlassenden Fachabteilung zugeordnet werden? Dies halte ich jedoch nicht für korrekt, da ich dann z.B. Hüftoperationen, bei denen der Patient zum Schluss noch mal auf der Inneren zur Abklärung von internistischen Krankheiten lag, diese den Fall bekommt. Kann ich argumentieren, dass ja die Leistung der FA dargestellt werden soll? Sonst hieße dies bei mir: \"alles Neu\"!
    Vielen Dank schon mal für die Hilfe.
    MFG Frau Schmidt

    Vielen Dank für die Informationen.
    Beim G-BA kann man mittlerweile nur noch Anfragen per Mail stellen (da überlastet), ohne eine Antwort zu bekommen. Wir haben uns nun mit den Ärzten geeinigt, nur noch besondere Nebendiagnosen als Kompetenz darzustellen. So wollen die Internisten beispielsweise alle Diabetes-Nebendiagnosen in der Anzahl dargestellt haben. Um darin besondere Kompetenz zu demonstrieren. In der PDF Version wollen wir die TOP 30 nutzen, sofern die Fallzahlen > 20 sind.
    MFG Schmidt

    Sehr geehrtes Forum,
    bei der Erstellung des ges. Qualitätsberichtes bin ich auf folgende Unklarheiten gestoßen:
    Angaben in der PDF Version:
    In der PDF Version dürfen sich die Kompetenzdiagnosen nicht wiederholen. Das ist klar. Aber die Hauptdiagnosen werden 3stellig angegeben. Wenn ich nun die Kompetenzdiagnosen Endstellig angebe, darf ich dann den ausführlichen Schlüssel wiederholen, obwohl dieser schon als 3steller vorkommt? Macht die Verwendung von Nebendiagnosen als Kompetenzdiagnose Sinn? Gleiches gilt auch für die Prozeduren. Kann es überhaupt Kompetenzprozeduren geben, die noch nicht oben erfasst habe? Sofern ich davon ausgehe, dass ich nur Angaben mit großen Anzahlen als Kompetenz ausweise. Verwendet hier jemand Kompetenzdiagnosen bzw. -prozeduren?
    Vielen Dank für die Hilfe schonmal.
    MFG Frau Schmidt