Beiträge von F_Ruppel

    Für alle die sich da so abmühen, im letzten Unfallchirurgen (12/2003) haben die Herren Roeder und Rochell ausführlich über die entsprechenden Veränderungen der DRG`s zum Jahr 2004 geschrieben! Auch über die Frühreha! Es muß ja offensichtlich in der von diesen Leuten beschriebenen Stichprobe eine ganze Menge Krankenhäuser geben, die diese Verfahren bereits anwenden. Also sollen sich doch diese Häuser mal im Forum outen oder noch besser Herr Röder selber, welche Rahmenbedingungen erfüllt sein müssen, um die Frühreha geltend zu machen!
    F. Ruppel
    --
    Franz Ruppel

    Guten Abend!

    Jetzt haben Hunderte von Med. Controllern, DRG-Beauftragten, DRG-Päbsten etc. die Medizinerwelt davon überzeugen können, dass es wichtig ist jeden Flatus Incarceratus zu kodieren der Ressourcen verbraucht oder den stat. Aufenthalt anderweitig beeinflusst. Und jetzt kommt die Deckelung? Das ist ja wie im wirklichen Leben!
    Das kann´s ja wohl nicht sein.
    Weiterhin werde ich die laborchemisch kontrollierte Niereninsuffizienz oder die Hypokaliämie kodieren. Lieber noch als die Gangunsicherheit....!
    Zu viele Reglementierungen bestehen bereits. Durch neue Kalkulationen mit allen Krankenhäusern werden die Diagnose und ihre Wertigkeit schon zu recht gestupft werden. Den Rest machen dann die Sozialgerichte. Beim einen kostet die Laboruntersuchung soviel beim anderen so viel u.s.w. wo soll das enden?:-p

    Grüße aus dem Süden


    --
    Franz Ruppel

    Guten Abend!

    Interessanter Aspekt!
    Wenn Sie das Rechenbeispiel Wiederhohlen und ein paar CC´s dazu erfassen kehrt sich alles wieder um und die F72B wird zum Renner!
    Wie man´s macht ist´s falsch!:-p

    Grüße aus dem Süden

    --
    Franz Ruppel

    Guten Abend zusammen!
    Das hört sich ja alles prima an! Nur wie machen das denn die Coder mit dem §301? Bei uns dauert es gerade auf den Abteilungen die am lautesten nach Codern schreien am längsten bis ein Entlassungsbrief fertig ist. Tage bis Wochen! Die Daten sollen aber innerhalb von 3 Werktagen bei der Kasse sein. Da unterscheidet sich das System grundlegend von anderen Ländern!
    Meiner Meinung nach ist es Jacke wie Hose ob wir Ärzte uns bemühen irgendwo einer Kodierfachkraft in lesbaren Worten die relevanten Diagnosen zu sagen oder aufzuschreiben (am besten ohne Terminologie!!!) oder ob wir`s am PC gleich selbst eingeben.
    Aber am PC da scheitern sich die Geister:
    Erstens wollen sich viele Ärzte mit dem PC nicht beschäftigen nach der Gleichung:
    DRG = EDV-Abteilung = Mist
    Zweitens sind die KIS´s einfach schlecht. Die meisten stammen ursächlich aus der Administration und dienten der Abrechnung.
    Ein wirkliche intelligentes KIS integriert in sich den med. Workflow und lernt aktiv dazu. So könnten häufig verwendete Diagnosen automatisch in Hitlisten gepflegt und auf ihre Validität bezüglich der Kodierregeln, Prozeduren oder der DRG`s und deren Erlös geprüft und angepasst werden. Überall werden bereits heute Leistungsziffern dokumentiert. warum sollen keine ICPM´s hinter den Ziffern stehen? Und jeder Leistungserbringer, von der Küche über die Funktionen u. Stationen bis zum Sozialdienst speist die Informationen zum Patienten ein.
    Wo sind unsere IT Spezies? Da liegen doch Millionen von Euros begraben!
    Was machen die Herren bei GWI, Siemens u. wie sie alle heißen? Winterschlaf? Die ausrede " Es fehlen die gesetzlichen Rahmenbedingungen" zählt da eigentlich nicht. Denn dass das System kommt, ist jetzt schon über zwei Jahre bekannt. Und das KIS soll ja offen sein! Die künstliche Intelligenz soll lernen!

    Aus dem Nachtdienst im kalten Süden
    --
    Franz Ruppel

    Guten Tag zusammen!
    Beim Erlös optimieren ist mir der Fall einer Intox mit Betablockern aus suizidaler Absicht in die Finger gekommen. War alles schön kodiert so mit Beatmen für 66 Stunden, Externer Schrittmacher bei AV-Block Grad III usw...
    Kodip schaffts auf DRG X92A wenn T44.7 als HD gesetzt wird. Kodiert man aber den AV Block (I44.2) als HD kommt man auf die F40.Z die zumindest bezüglich der Kohle den Resourcenverbrauch deckt!
    Was tun? In den Kodierregeln wird immer die Intox als HD u. nicht die Folge der Intox als HD beschrieben!
    Soll man trotzdem die F40.Z verwenden?

    Guten Abend zusammen!


    Mit genau dieser Frage:

    ...wir haben SAP/IS-H*Med und suchen nun eine Möglichkeit, während und direkt nach den Eingaben Plausibilitätskontrollen selbst programmieren zu könne...

    haben wir uns bereits mehrfach an Siemens (ehemals SMS/Dataplan) gewandt. Zuletzt vergangene Woche in Erlangen!
    Trockener Kommentar: Das können sie mit den Registerkarten machen!
    Grundsätzlich sehe ich genau in diesen Plausibilitätsprüfungen einerseits mit festen Regeln (Kodierregeln) andererseits durch eigenen Plausibilitäten die Chance für uns alle den Kodieralltag zu erleichtern. Das wäre mir einige Euros wert, insbesondere da ja diverse Analyse Tools auch wegfallen würden, in erster Linie aber ärztliche Arbeitszeit für sinnvollere Tätigkeiten genutzt werden kann!
    Siemens investiert aber offensichtlich nicht mehr in den alten SMS/Dataplan Schrott, da ja Sorean zum laufen gebracht werden soll.
    Nur bis das läuft werden die DRG´s diverse Krankenhäuser zur Aufgabe gezwungen haben. (Aber in denen würde man Sorean ja eh nicht verkaufen!)
    --
    Franz Ruppel

    Hallo Zusammen!
    Ich würde nie auf die Idee kommen die periprothetische Fraktur mit M96.6 zu kodieren. Wie Herr Selter schon sagt, muss damit die Fissur beim Einschlagen der Prothese gemeint sein, wie schon aus der Platzierung im ICD unter M ersichtlich ist. Die schleichende Lockerung einer Prothese mit konsekutiver Osteopenie u. Spontanfraktur ohne Sturz würde ich mit der T84.0 als Hauptdiagnose kodieren die M96.6 kann man dann als ND kodieren.
    Das Problem mit dem LISS ist sehr unangenehm! Da werden sündhaft teure Implantate zum Nutzen der Patienten angeschafft u. verwendet(Satz LISS Schrauben für normale Osteosynthese rund 500€!!! von der Platte ganz zu schweigen) und mit einer schlappen Plattenosteosynthese kodiert!
    Wer ist eigentlich namentlich zuständig für derlei Änderungsvorschläge? Eigentlich sollten es ja die Firmen machen wenn Sie Ihr Produkt zulassen!!!!:shock1:
    --
    Franz Ruppel

    Guten Tag Frau Klein!
    In der Tat sind die Zeiten in denen Sie eine Kopfplatzwunde genäht haben oder einen Besoffenen nach Sturz das Gesicht wieder geflickt haben schon lange vorüber. Sonst wüssten Sie, dass es einen deutlichen Unterschied macht ob sie jemanden wegen einer Gehirnerschütterung 24 Stunden überwachen oder ob sie einen randalierenden u. besoffenen Mitbürger das Köpfchen eine Stunde nähen ins CT legen wo er alles voll kotzt u. danach wegen der Differentialdiagnose Pathologischer Rausch DD Commotio überwachen!

    Das eigentliche Problem besteht aber in der Widersprüchlichkeit der Kodierregeln! Kodieren sie nämlich mit Commotio als Hauptdiagnose verfahren sie im Wiederspruch zu 1909a. Insbesondere, da ja die schweren Schädelhirntraumata in 1907a eindeutig beschrieben sind!!!
    MfG Ruppel

    --
    Franz Ruppel

    Die B80Z wird bei fehlender Prozedur berechnet!
    Wird aber die Kopfplatzwunde genäht u. mit z.B. 5-894.14 kodiert resultiert bei HD Commotio die Fehler DRG: 901Z. Wenn man die Kopfplatzwunde als HD kodiert resultiert X06B mit Kodip u. mit 3M im noch etwas südlicheren Biberach.:x
    Die Fehler DRG´s sind uns bis jetzt nur deswegen nicht aufgefallen, weil meine lieben Kollegen selten die Naht der Kopfplatzwunde kodiert haben.
    In den Kodierregeln wird in 1909a ja auch dezidiert darauf hingewiesen, "Wenn ein Verlust des Bewusstseins im Zusammenhang mit einer anderen kraniellen oder intrakraniellen Verletzung aufgetreten ist, ist die Art der Verletzung vor einem Kode aus S06.01-S06.05 für die Dauer der Bewusstlosigkeit anzugeben." Wenn man so verfährt kommt man auf die X06B aber der :mdk: ins Haus!
    Es würde mich interessieren was die Herren Küppers u. Zaiß :kong: zu diesem Thema sagen!
    In allen chirurgischen Abteilungen ist die Commotio sicherlich unter den Top 10 Diagnosen angesiedelt!
    :smile:
    --
    Franz Ruppel

    Wie soll mit den Datensätzen verfahren werden, die bei richtiger Kodierung zu einer Fehler DRG führen?
    Beispiel:
    Commotio Cerebri mit Kopfplatzwunde u. chir. Wundversorgung:
    HD: S06.00
    ND: S01.0
    Proz: 5-894.14
    Beim Kodip-grouping führt die Wundversorgung zur Fehler DRG 901Z.
    Wenn man entsprechend viele dieser Fälle hat, fühlt man sich nicht wohl, wenn bei der Kalkulation des nächsten Jahres solche Fehler DRG´s mitgerechnet werden.
    Andererseits wäre die Kodierung mit S01.0 als HD wie Kollege Jakobs sagte, übertrieben u. nach der Definition der Hauptdiagnose nicht zulässig, auch wenn in den Kodierregeln unter 1909a eine entsprechende Kodierung denkbar wäre, wenn z.B. eine Bewußtlosigkeit von einigen Minuten vorlag.
    Ein ähnliches Problem gibt es ja auch bei den Entbindungen!
    Wie wird es wo anders gemacht?
    Wie soll man sich verhalten?

    Guten Tag Herr Jacobs!
    Genau diesen Gedanken hegte ich auch immer! Dann aber habe ich in den Kodierregeln (1909a) gelesen: Bewusstlosigkeit im Zusammenhang mit einer Kopfverletzungen: "Wenn ein Verlust des Bewusstseins im Zusammnehang mit einer anderen kraniellen oder intrakraniellen Verletzung aufgetreten ist, ist die Art der Verletzung vor einem Kode aus S06.01-S06.05 für die Dauer der Bewussrtlosigkeit anzugeben!!!!
    MFG aus Biberach :smokin: bei 35 Grad
    --
    Franz Ruppel