Beiträge von raxa

    Hallo,

    wir verschlüsseln die multimodale Schmerztherapie auch schon länger und mir sind die Voraussetzungen alle bekannt.

    Es heißt doch im Wortlaut \"... bis zu 20 Therapieeinheiten\" und eine Voraussetzung sind mind. 3 Therapieverfahren. Und dadurch würde es laut OPS ausreichen, wenn der Patient nur 3 Therapieeinheiten hat sozusagen die 3 erforderlichen Therapieverfahren. Nur wird dies mit Sicherheit nicht bei einer MDK IHP stand halten.
    Wie sehen Sie das in anderen Häusern?

    Und der Text \"... bis zu 20 therapieeinheiten\" gibt doch einen Spielraum von sagen wir mal 4 bis 20. Es müssen also nicht mind. 20 Einheiten sein. Oder wo lesen Sie diese?

    Grüße
    raxa

    Zitat


    Original von Selter:
    Guten Tag riol,

    ich verstehe Ihre Antwort nicht. Gefragt wurde nach OPS, nicht ICD. Welche Frage beantworten Sie?

    Zu \"Femurfraktur \"bei\" der Implantation einer Prothese wird mit T84.0 kodiert, da die Fraktur \"durch\" die Prothese entstanden ist.\"

    Dies ist, wie ich schon oben schrieb, falsch. Es erfolgte eine Abklärung mit dem DIMDI:

    \"aus klassifikatorischer Sicht ist hier der S-Kode mit dem M-Kode anzugeben, habe dies gerade mit dem DIMDI so geklärt (nicht T und S). Das Exklusivum unter M96 kommt hier nicht zur Anwendung, da mit dem T-Kode keine Frakturen durch Einsetzen einer TEP zu kodieren sind (siehe Liste unter T84.0). Wie schon gesagt, ist \"durch\" oder \"nach\" im Text der M96 hier nicht von entscheidender Wichtigkeit
    In der oben angesprochenen Frage an das DIMDI war die Kombination T und S nicht abgefragt, sodass hier keine Antwort diesbezüglich erfolgte.
    Welcher dann HD wird (in Fällen wo diese Frage relevant ist), ist über die DKR D002, Komp. nach. med. Maßnahmen, zu entscheiden. Die am spezifischsten beschreibende Diagnose bezüglich der Erkrankung (z.B. Femurfraktur) ist hier der S-Kode (sagt Fraktur und Lokalisation), der M-Kode zur näheren Erläuterung. Gleiches gilt natürlich für eine Frakture des Acetabulums.\"

    Gibt es hierzu ein offizielles Schreiben oder steht es bei DIMDI.de? Wir brauchen gegenüber dem MDK etwas zur Argumentation und das oben stehende ist ja nur eine Aussage und nichts handfestes.

    Guten Morgen liebes Forum,

    letztes Jahr sagte mir der MDK und auch eine Kasse, dass nur noch Inhouse Prüfungen durchgeführt werden und nicht mehr Entlassberichte an die KK geht.

    Nun kam ein Schreiben der Bahn BKK, laut dem sie die Patientenkurve und Pflegedokumentation eines Falles haben wollen. Denen teilte ich telefonisch mit, dass wir nur noch IHPs durchführen. Dann wurde ich erstmals daraufhin gewiesen, dass es den § 283 SGB V gibt, von dem ich zu dem Zeitpunkt noch nichts wusste bzw. verdrengt habe.

    Nun stellt sich mir die Frage, ob wir wirklich die Unterlagen raus geben müssen und wenn ja, ob das Bundeseisenbahnvermögen auch eine Frist hat wie die 6 Wochenfrist bei den Kassen.

    Kann mir jemand weiter helfen?

    Schöne Grüße

    raxa

    Hallo,

    folgendes Bsp.:
    Bei einem Patienten wurde am 05.10. einen AHB mit Beginn: 11.10. beantragt. Die Kasse hat diese abgelehnt, woraufhin wir zweimal einen Widerspruch schrieben. Eine zwischenzeitliche Entlassung war medizinisch nicht möglich. Letztendlich wurde die AHB doch genehmigt, sodass der Pat. am 23.10. verlegt werden konnte.
    Nun meint der Prüfer, dass die 13 Tage medizinisch nicht notwendig waren und die Kasse möchte uns diese kürzen.

    Gibt es Erfahrungen mit solchen Fällen in anderen Häusern? Wenn ja, wie sind Sie damit umgegangen?

    Sonnige Grüße
    raxa

    Hallo,

    vielen Dank für die schnellen Antworten.

    Gibt es diese Landesverträge von BaWü auch für Bayern?

    Ohne Schreiben der Kasse ändern wir keine Rechnung. Auch nicht, wenn wir noch eine Chance sehen und dann am Ende ein Widerspruch schreiben.

    Wie ist es bei Ihnen, wenn Ihr KL Sie fragen würde, ob Prüffälle offen sind und warum? Beim Halb- bzw. Ganzjahresabschluss erscheinen diese Fälle dann ja auch.


    Grüße
    raxa

    Guten Morgen,

    bei einer Prüfüng kürzte uns der MDK Tage, die über die oGVD gehen. Die Gutachten sind gekommen, aber noch kein Schreiben der Kasse mit der Vorderung der Rückzahlung.

    Gibt es eine Wartefrist, bis wann die Kasse das Geld zurück fordern kann?
    Solange nichts geklärt ist, gilt der Fall als nicht abgeschlossen, was wir natürlich so bald wie möglich erledigen möchten.
    Wie gehen Sie in solchen Fällen vor?


    Schöne Grüße
    raxa

    Guten Morgen,

    laut OPS 2009 für 8-918.00:
    \"Mindestens 7 bis höchstens 13 Behandlungstage - bis zu 20 Therapieeinheiten\"

    Würde es somit reichen, wenn wir nur 3 Therapieeinheiten aus den erforderlichen Therapieverfahren durchführen?

    Bedeutet es, dass mind. 3 und max. 20 Therapieeinheiten durchgeführt werden müssen?


    Schöne Grüße
    raxa

    Hallo liebes Forum,

    Fallbeispiel:
    Patient bekam 1991 eine Hüft-TEP. Nun wurde der Patient wegen einer Ermüdungsfraktur des Schaftes und Schaft- und Pfannenlockerung bei uns aufgenommen und es fand ein Schaft- und Pfannenwechsel statt.

    Kann man hier die T84.0 mit der M96.6 verschlüsseln? Oder nur die T-Nummer aufgrund dessen, dass die TEP schon seit \'91 implantiert ist?

    Schöne Grüße

    raxa

    Hallo liebes Forum,

    Fallbeispiel:
    Patient wir im Dezember 2007 multimodal behandelt.
    April 2008 stellt sich Patient wieder vor und das KH möchte wieder die multimodale Schmerztherapie abrechnen.

    -> Gibt es Richtlinien, welche besagen, in welchem Abstand die multimodale Schmerztherapie bei einem Patienten abgerechnet werden darf?

    Ich hoffe, mir kann jemand weiter helfen.

    Schöne Grüße

    raxa