Hallo,
wir verschlüsseln die multimodale Schmerztherapie auch schon länger und mir sind die Voraussetzungen alle bekannt.
Es heißt doch im Wortlaut \"... bis zu 20 Therapieeinheiten\" und eine Voraussetzung sind mind. 3 Therapieverfahren. Und dadurch würde es laut OPS ausreichen, wenn der Patient nur 3 Therapieeinheiten hat sozusagen die 3 erforderlichen Therapieverfahren. Nur wird dies mit Sicherheit nicht bei einer MDK IHP stand halten.
Wie sehen Sie das in anderen Häusern?
Und der Text \"... bis zu 20 therapieeinheiten\" gibt doch einen Spielraum von sagen wir mal 4 bis 20. Es müssen also nicht mind. 20 Einheiten sein. Oder wo lesen Sie diese?
Grüße
raxa