Beiträge von ME

    Hallo Forum!

    Aktuell sammeln sich bei uns die Fälle, in denen der MDK zwar die Prüfung fristgerecht eingeleitet hat, aber das entsprechende Gutachten nicht innerhalb der vorgeschriebenen 6 Monate nach Rechnungsstellung vorliegt.

    Theoretisch könnten man hier doch auch die Abrechnungspauschale in Rechnung stellen - der Aufwand vom Krankenhaus mit Beantwortung der Erstanfrage ist eindeutig, zudem führte die Prüfung nicht zu einer Änderung der Abrechnung...

    Gibt es hier Erfahrungswerte? Gibt es speziell zu dieser Konstellation Urteile?
    Schon im Voraus vielen Dank für Rückmeldungen!

    Hallo DRG_Fan,

    die Leuko-/Thrombopenie ist sicherlich als Folgeerscheinung der Chemotherapie zu sehen, aber in dem von mir geschilderten Fall ist es ja trotzdem eine andere Situation wie bei einer kardialen Dekompensation.

    Hier wäre dann ja die zutreffende DKR-Regel:
    Wenn sich ein Pat. mit einem Symptom vorstellt und die zugrunde liegende Krankeheit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist, jedoch nur das Symptom behandelt wird, ist das Symtpom als HD und die zugrunde liegende Krankheit als ND zu kodieren.

    Hierauf wird sich die Krankenkasse auch beziehen wenn sie sagt: aber es wurde ja doch eine Chemotherapie durchgeführt.

    -> Aber gilt dann nicht: Spezielle DKR geht vor allgemeine DKR???

    Vielen Dank für die schnelle Reaktion!

    Genau den von Ihnen zitierten Satz der DKR habe ich zur Begründung auch herangezogen, aber die KK beharrt stur auf dem Anfang dieses Absatzes (Malignom-Kode ist HD für JEDEN KH-Aufenthalt...). Dann geht dieser Prüffall einfach in eine neue Runde.
    Nochmals vielen Dank für die Bestätigung!

    Hallo Forum!

    Jetzt muss ich dieses bereits so oft diskutierter Thema leider doch nochmal aufwärmen weil wir hier bei einem Fall vollkommen anderer Meinung sind wie die zuständige Krankenkasse:

    Es geht um einen Patienten mit bekanntem Harnblasencarcinom. Er war deshalb auch schon mehrfach in unserer stationären Behandlung. Jetzt kommt der Patient aber notfallmäßig wegen schlechtem Zustand bei Leukopenie und Thrombopenie und wird entsprechend versorgt.
    Am Ende des stationären Aufenthalts ist von den planmäßigen zeitlichen Abständen her wieder ein Zyklus der Chemotherapie durchzuführen. Die Laborwerte haben sich normalisiert, deshalb wurde die Chemo auch verabreicht.

    Unsere HD: D70.13, unsere ND C67.8

    Die Krankenkasse möchte es einfach vertauschen, mit der Begründung: Es wurde eine Chemotherapie durchgeführt - Pech fürs Krankenhaus.

    Vielen Dank, wenn jemand Antwort geben kann oder einen Link hat, in dem es um das gleiche Problem geht!

    Hallo Forum!

    Wir sind uns in einem Fall nicht einig wegen der Wahl der Hauptdiagnose:

    Die Patientin wurde planmäßig wegen einem Uterusmyom aufgenommen.

    Jedoch stürzte die Patientin bei uns im Krankenhaus bevor es überhaupt zu einer Untersuchung durch den Gynäkologen kam.

    Die Patientin wurde dann für vier Tage wegen einer Mittelfußfraktur durch die Chirurgie betreut.
    Eine gynäkologische Abklärung fand nicht statt.

    Was ist nun die Hauptdiagnose?

    Myom, weil deshalb die planmäßige Aufnahme erfolgte?
    Mittelfußfraktur, weil die Patientin diesbezüglich behandelt wurde?

    Vielen Dank für eure Meinung!

    Hallo Forum!

    Gibt es einen Unterschied bei der Abrechnung von Neugeborenen

    - die weniger als 24 Stunden nach der Geburt zur weiteren Behandlung in ein anderes Krankenhaus verlegt werden (meines Wissens nach wird gibt es hier keine eigene DRG sondern der Aufwand wird mit der DRG der Mutter abgegolten)

    - und solchen Neugeborenen, die weniger als 24 Stunden nach der Geburt mit der Mutter gesund nach Hause entlassen werden?

    Vielen Dank für Ratschläge!

    Hallo Frau Merten und Herr Bauer,

    vielen Dank für die Tipps!
    Leider ist es in diesem Fall so, dass weder das Argument mit der Betreuung durch Ärzte (Z. n. Sectio und zusätzlich Anämie), noch durch die Hebamme, noch das Stillen des Neugeborenen für den MDK zählen.
    Deshalb suche ich nach einer Möglichkeit wie z. B. eine entsprechende BWKG-Mitteilung oder ein Urteil.
    Ich möchte nicht ungerechtfertigt an der Verweildauer festhalten, aber dieser FAll erscheint mir nicht ganz ok.

    Hallo liebe Forumbesucher!
    Ich habe aktuell einen MDK-Fall vorliegen, in dem das Problem gerade andersherum ist: Das Neugeborene ist krank, und bei der Mutter soll nun der letzte Tag des (geburtshilfichen) Aufenthalts gekürzt werden.
    Gibt es eine Regelung, die hier greift oder lässt sich der Aufenthalt der Mutter nur mit medizinischen Argumenten durchbringen?
    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Guten Tag,

    zu diesem Thema habe ich auch noch eine Frage, die genau dieses Problem mit der richtigen Kodierung bei einer Sentinel-Node-Biospie betrifft - allerdings im Jahr 2007. Da gibt es nämlich eine Änderung der OPS.
    2006 war klar: Wenn man eine Lymphadenektomie durchführt nimmt man 5-871.- weil das dann ja eine MammaPE MIT axillärer Lymphadenektomie ist.
    Im Jahr 2007 kam dann aber bei 5-870.- folgender Hinweis neu dazu: Eine durchgeführte Sentinel-Lymphonodektomie ist gesondert zu kodieren.

    Frage: Heißt das jetzt, dass ich 5-870.- verschlüsseln muss wenn nur die Sentinelnodes entnommen werden, wenn dagegen noch weitere LK entnommen werden die 5-871.- ?

    Vielen Dank für Antworten!