Hallo Forum!
Aktuell sammeln sich bei uns die Fälle, in denen der MDK zwar die Prüfung fristgerecht eingeleitet hat, aber das entsprechende Gutachten nicht innerhalb der vorgeschriebenen 6 Monate nach Rechnungsstellung vorliegt.
Theoretisch könnten man hier doch auch die Abrechnungspauschale in Rechnung stellen - der Aufwand vom Krankenhaus mit Beantwortung der Erstanfrage ist eindeutig, zudem führte die Prüfung nicht zu einer Änderung der Abrechnung...
Gibt es hier Erfahrungswerte? Gibt es speziell zu dieser Konstellation Urteile?
Schon im Voraus vielen Dank für Rückmeldungen!