Beiträge von baumunk-gerlach

    Hallo Frau Heinze,

    falls Sie nach einer Alternativlösung suchen, kann ich Ihnen das IF-Modul von Dr. Finkelnburg http://www.finkelnburg.de empfehlen. Dieses Modul ist bei uns mit einem Einzelplatzgrouper der Firma GEOS (wurde extra erworben) verbunden. Soweit ich weiß, kann man auch den KODIP-DRG-Scout ankoppelnn. Wir importieren die §21-Daten in das IF-Modul und haben dann die von Ihnen beschriebenen, als auch darüber hinausgehend sehr umfangreiche und nützliche (!) Möglichkeiten der Datenaufbereitung und Datenanalyse. Die Generierung der E1plus in allen Variationen gehört auch dazu. Außerdem hat es sich für uns bewährt, von Zeit zu Zeit Abgleiche der DRG-Ergebnisse unseres Groupers im KIS-System (ID-Diacos) und mit den §21-Daten, die im Batchgrouping verarbeitet wurden, abzugleichen. Dadurch konnten Abweichungen aufgrund von Softwarefehlern des KIS-Systems rechtzeitig entdeckt und bereinigt werden. Sie können sich das Programm auf oben angegebener Homepage als Testversion runterladen und ausprobieren.

    Bitte grüßen Sie Herrn Neubauer aus dem Controlling.

    Freundliche Grüße
    Sabine Baumunk-Gerlach
    Neurologisches Zentrum Bad Zwesten

    Hallo,

    die Sache läßt mir keine Ruhe. Habe jetzt mal im Definitionshandbuch (Band 5 Seite 485) nachgegraben. Dort findet sich eine Auflistung bei welchen DRGs diese OPS groupierungsrelevant sein soll. Dabei erstaunt mich die Vielfalt an unterschiedlichen DRGs, die dort angegeben sind, die meisten davon noch ohne Kostengewichtsbewertung, also individuell auszuhandeln und wohl für Spezialkliniken gedacht sind. Als Frühreha-DRGs fand sich die B02A, B02C, B11Z, B42Z, B43Z. Jetzt könnte man in den Definitionshandbüchern bei den einzelnen DRGs, die in Frage kommenden ICD-10-Diagnosen raussuchen und dann entsprechende Test-Groupings fahren. So würde ich es jedenfalls versuchen. Good luck!

    Freundliche Grüße
    S. Baumunk-Gerlach

    Guten Morgen Frau N_F,

    zu Frage 1: In den Definitions-Manuals (herunterladbar beim InEK) können Sie für jede DRG genau ablesen, welche ICD-10-Codes bzw. OPS in die jeweilige DRG führen. Die von Ihnen genannte Frühreha-OPS \"Andere Frührehabilitation\" ist nach meiner Einschätzung (viel liest man davon nicht), in Abgrenzung von den neurologischen und geriatrischen Behandlungen, nach großen internistischen oder orthopädischen Eingriffen oder nach einem Polytrauma bei entsprechenden Behandlungssetting wie für diese OPS festgelegt, kodierbar. Höchstwahrscheinlich muß die Erbringung dieser DRGs auch zuvor im Rahmen der Budgetverhandlungen mit den Kostenträgern geplant worden sein.

    zu Frage 2: Schön wärs! Nein, Sie können immer nur eine DRG abrechnen, das ist ja die Krux. Da wird häufig so einiges andere kostenlos mitbehandelt. Schauen Sie mal hier im Forum zu diesem Thema rum, da gibt es spannende Diskussionen von Krankenhaus- und Krankenkassenmitarbeitern. Wenn Sie Phase A und B in einem \"Swutsch\" machen wollen, können Sie nur die aufgrund der entsprechenden OPS generierten Frühreha-DRG abrechnen. Aber hierbei aufpassen: Bei den Frühreha-DRGs spricht man von Behandlungstagen, das könnte also heißen, dass Sie den Zeitraum der Phase A, wo der Patient vielleicht noch gar nicht im Rahmen eines OPS-8-559-Settings therapierbar war, diese Tage bei der Abrechnung nicht als Behandlungstage angeben können. Sie würden also die Phase A kostenlos erbringen. So verstehe ich jedenfalls den aktuellen Stand. Nächstes Jahr wird sicherlich wieder alles ein bißchen besser und schöner sein ... - aber jetzt sollten Sie aufpassen und sich nicht von vermeintlich hohen Kostengewichten täuschen lassen. :noo:


    Freundliche Grüße
    S. Baumunk-Gerlach


    Anbei noch gutes Info zum Thema: http://www.bdc.de/bdc/bdc.nsf/0/…7F?OpenDocument

    Guten Morgen Eastfries,

    auch wir nehmen häufiger Patienten aus dem Rehabereich auf. Für Aufnahme (wie auch Reha-Verlegungen) verwenden wir die IK-Nummer der Rehaklinik. Damit gibt es bei uns keine Probleme. Daher vermute ich, dass eventuell die Datenstruktur Ihrer IK-Nummern nicht in Ordnung ist, sodass die EDV bei den Kostenträgern die Daten nicht verarbeiten kann.

    Good luck
    und frohes Schaffen

    Sabine Baumunk-Gerlach
    Neurologische Akutklinik
    im Neurologischen Zentrum Bad Zwesten

    Hallo Frau Zierold,

    vielleicht schauen Sie mal bei der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft vorbei. Dort gibt es eine eine Dokumentation \"Hinweise der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft zum Krankenhaus-Berichtswesen unter DRG-Bedingungen\", die mir bei der Entwicklung meines eigenen Berichtswesens recht nützlich war. Außerdem sollten Sie vielleicht im Rahmen Ihrer Abschlussarbeit auch die Ansätze und Möglichkeiten einer \"Balanced Scorecard\" aufgreifen. Es geht ja immer um die gleiche Problematik, produziere ich als Controller Zahlenwüsten oder suche ich mir gezielt wenige Werte heraus, mit denen wir unser Haus steuern und verbessern wollen. Und aus meiner Sicht gehört auch die Verschmelzung des Berichtswesen des Medizin-Controlling/BWL-Controlling mit dem des Qualitätscontrolling dazu. Auch hierfür bietet sich eine Balanced Scorecard an. Wenn Sie hierzu Literaturhinweise benötigen, mailen Sie mich einfach an.

    Viel Erfolg!

    Mit freundlichem Gruß
    aus Nordhessen

    S. Baumunk-Gerlach

    Hallo Herr Volkenand,

    bin zwar kein Mediziner (sondern Sozialwirtin), aber auch ich bewege mich aufgrund der Größe unseres Hauses zwischen den Welten. Ich habe seinerzeit mich mit einer Schulung zum DRG-Beauftragten bei Kaysers Consilium (http://www.kaysers-consilium.de) in die Materie hineinbewegt. Zur Einführung und Vertiefung des Medizin-Controllings, habe ich das Studium beim DVKC begonnen (siehe obiges Thread). Auch empfehlenswert für Nicht-Mediziner finde ich die Angebote des Mibeg-Institutes und vor allem das Angebot der \"Akademie für Weiterbildung an den Universitäten Heidelberg und Mannheim e.V.\" http://www.akademie-fuer-weiterbildung.de.

    Freundliche Grüsse
    S. Baumunk-Gerlach :roll:

    Hallo Herr Flöser,

    ich mache ein berufsbegleitendes postgraduales Studium an der Akademie des Deutschen Vereins für Krankenhaus-Controlling (bin im Juni fertig). Das dauert knapp 4 Semester, ich kann es auch für Ärzte sehr empfehlen (in meiner Studiengruppe sind mehrere Medizin-Controller dabei). Es erwartet Sie dort ein sehr intensives praxisorientiertes Studiumsetting in kleiner Gruppengröße, mit guten Studienkonzept und erstklassigen Dozenten, aber auch mit einer gehörigen Lernbelastung für zu Hause. Schauen Sie mal unter http://www.dvkc.de im Bereich \"Akademie\" oder melden Sie sich bei mir per Email, wenn Sie weitere Fragen zum Studium haben.

    Frohes Schaffen!

    Sabine Baumunk-Gerlach :lach:

    Auch guten Morgen!

    Krankengymnastik und Ergotherapie sind mit dem neuen OPS als besonderer Aufwand nicht mehr kodierbar. Sie gehören daher wohl eher zu den Standardleistungen der Behandlung und sind in den allgemeinen DRG-Kosten mit einkalkuliert. D.h. das es bei der entsprechenden Krankheit bzw. Behandlung quasi selbstverständlich ist, z.B. Krankengymnastik zu verordnen. Daher brauchen sich die Kollegen aus der KG und Ergo keine Sorgen machen, dass ihre Leistungen gestrichen werden, nur weil sie nicht gesondert als OPS erfasst werden. Zukünftig wird die Qualität der Behandlung (also auch wieviel KG & Co.) ja öffentlich dokumentiert und bewertet werden (Qualitätsberichte), wir werden Behandlungsstandards haben und auch hier werden sicher die Mengen und Arten der therapeutischen Leistungen festgelegt werden. Und auch der Medizinische Dienst wird sicher ein Auge darauf haben, dass der Patient eine adäquate Behandlung erfahren hat.

    Mit freundlichen Grüßen
    aus dem klitschnassen Nordhessen
    Sabine Baumunk-Gerlach
    NAK Bad Zwesten:rotate: