Beiträge von Chrissi

    Jupp darum ging es. :rolleyes: Der Patient ist als Privat bekannt, gibt aber nicht an Standard- oder Basistarif. Nach der Einreichung der Rechnung, prompte Kürzung der Kasse auf den jeweiligen Tarif. :thumbup: Die Frage bestand darin, wie dies in anderen amb. Einrichtungen gehändelt wird?! Rechnung also kürzen oder auf Nicht-Nachweis des Passes plädieren??!!

    Haben also mal probeweise ein Formular entwickelt bei dem die Patienten die "Nichtversicherung" im Basistarif oder Standardtarif "absichern" sollen bzw. ankreuzen. Ende vom Lied... Keiner unterschreibts... Weil sie es nicht wissen.... :cursing:

    @alle

    Was Sie schreiben ist mir natürlich klar... Villt habe ich mich hier etwas undeutlich ausgedrückt... Es geht hier nicht um schludrige Aufklärungsgespräche sondern um den Nachweis des Basis- sowie Standardtarifes. Meines Wissens ist der Patient vor Antritt der Behandlung seinerseits bei Antritt einer amb. Behandlung (z.B. kardiolog. Vorstellung) verpflichtet sich als Basis- bzw. Standarftarifversicherter auszuweisen, da der reduzierte Gebührensatz in diesen Tarifen bindend ist. Wenn er das nicht tut, können ihm "normale" Steigerungsfaktoren angesetzt werden. So fällt es uns in letzter Zeit häufig auf, dass sich Standard- bzw. Basistarifversichtere bei Behandlungsbeginn nicht ausweisen und dann auf Rechnungskürzung plädieren.

    Ich wollte wissen, wie Sie in diesem Falle vorgehen.

    PS: Arbeite im amb. Bereich.

    Liebe Kollegen und Kolleginnen,

    in letzter Zeit bemerken wir einen stetigen Anstieg der standard- und basistarifversicherten Patienten. Immer öfter passiert es, dass jene Patienten bei Erstvorstellung, keinen Versicherungsausweis (Nachweis Standard- oder Basistarif) vorlegen und nach der Rechnungslegung um Rechnungskürzung bitten. Aus dem Grund, dass Ihre Versicherung nicht den vollen Betrag (verständlicherweise) erstattet. Wie gehen Sie in dem Fall vor? Kürzen Sie die Rechnung aus Kulanzgründen oder gibt es da irgendwelche Festlegungen? :?:

    Vielen Dank für Ihre geschätzte Mitarbeit,

    Chrissi 8)

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich weis das Uppostings nicht erlaubt sind ;( aber mir brennt noch immer die damalige Frage unter den Nägeln. ?( So habe ich mich entschlossen dieses alte Thema nochmals aus der Tiefe des Archivs zu zerren...

    Vielleicht haben Sie ja unterdessen einen Vorschlag für mich? :D

    Sehr geehrte Ärzte, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

    mir brennt schon seit einer Weile eine erneute knifflige GOÄ-Frage unter den Nägeln...
    Es geht um die Abrechnung der 404 neben der 644 (Sono von Extremitäten).
    Jetzt ist es so: Laut GOÄ ist die Abrechnung der 404 neben der 644 nicht statthaft allerdings ist die Frequenzspektrumanalyse (404) und der Duplex (401) medizinisch oftmals nötig.

    Die meisten priv. Versicherer zahlen diese Leistungen auch ohne Murren. :a_augenruppel: Wenige nicht...
    Jetzt die Frage: Gibt es eine erneuerte Niederschrift das die 404 GOÄ neben 644 nun doch abrechenbar ist?

    Ich konnte noch keine Abrechnungsbestimmung dahingehend finden... :(

    Hallöchen mit ö-chen,

    ich habe wieder einmal eine Frage und bitte Sie um Ihre geschätzte Meinung. Es geht um folgende Problematik. Bei CT-Untersuchungen mit KM wird dies über eine Hochdruckspritze verabreicht, welche ja einmal pro Tag eingelegt wird. Da man ja nun für private Pat. alles kaufen muss, ergibt sich folgende Frage.

    Sind die Kosten für dieses Doppelspritzen-Kit dem PP in Rechnung zu stellen (sind ja nicht gaaaanz so billig) oder wird dies der eigentlichen Zielleistung zu gerechnet?

    Vielen Dank erstmal! :t_teufelboese: :sonne: