Hallo,
eine multiple Fallzusammenführung von mehr als 2 Aufenthalten kommt hier nur deswegen NICHT in Betracht, da der 2. Aufenthalt sowie der 3. Aufenthalt außerhalb der OGVD des 1. Aufenthalts liegen. Somit kann bei chronologischer Prüfung nur der 2. und 3. Aufenthalt zusammengeführt werden (OP folgt ...), vgl. auch "ergänzende Klarstellung der Leitsätze zur Anwendung der Wiederaufnahmeregelung nach § 2 KFPV 2004 zur Fallzusammenführung bei mehr als zwei Aufenthalten, Beispiel 1
Die von dem Forumsteilnehmer medman2 zitierte Bestimmung "bei mehrfacher Wiederaufnahme ist eine Prüfung ...) bleibt m. E. hier völlig unberührt.
mit freundlichen Grüßen
Einsparungsprinz