Beiträge von Einsparungsprinz

    Guten Morgen Searching a DRG,

    der Kode für die Sepis kann meiner Ansicht nach nicht spezifiziert werden und ist somit mit A 54.8 (die Sepsis ist hier ein Inclusivum) gefolgt von einem Kode aus R 65.- gemäß DKR 0103f abzubilden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Einsparungsprinz

    Hallo ochpowi,

    hatten Sie schon Zeit die Kodierempfehlung des MDK SEG 111 durchzuarbeiten? Der dort beschriebenen Sachverhalt trifft zwar nicht exakt den \"Nagel auf den Kopf\", jedoch halte ich insbesondere den letzten Absatz für hilfreich. Es muss demnach ein organisches Ernährungsproblem vorliegen um die ND R63.3 abbilden zu können. Es handelt sich jedoch wie gesagt nur um eine \"Kodierempfehlung\"...

    Mit freundlichen Grüßen

    Einsparungsprinz

    Hallo ochpowi,

    meiner Ansicht nach ist die genannte ND R 63.3 bei Ernährungsberatung nicht abzubilden. Ernährungsberatung ist unter dem Kode Z 71 zu finden. Vergleichen Sie hierzu auch die SEG 111.

    Mit freundlichen Grüßen

    Einsparungsprinz

    Hallo GOMER,

    der Pschyrembel beschreibt ein Rezidiv folgenderweise: Wiederauftreten eines histol. gleichartigen Tumors im gleichen Organ nach vorausgegangener radikaler Behandlung.

    Vielleicht wäre hier dann die Histologie entscheidend ob Rezidiv oder Metastase...

    Mit freundlichen Grüßen

    Einsparungsprinz

    Hallo Rockmay,

    das Patientenmanagement wurde ja bereits durch die \"Ausschwemmung\" gemäß DKR D 003d beeinflusst. Die ND J 91 ist somit kodierbar. Zwecks der geforderten Punktion tendiere ich dazu, das nicht jeder Pleuraerguss \"punktionswürdig\" ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Einsparungsprinz

    Hallo gastroHH!

    dann gilt meiner Ansicht an § 1 Abs. 6 Satz 5 FPV. Solange der vorstat. Aufenth. nicht gesondert vergütet wird, sind die Prozeduren dem vollstationären Aufenthalt (welcher auch die Vergütung des vorangegangenen vorstationären Aufenthalts beinhaltet) zuzuordnen. Vielleicht nicht sehr passend aber legitim...

    Mit freundlichen Grüßen

    Einsparungsprinz

    Hallo GastroHH!

    wieso liegt der OPS außerhalb des stationären Aufenthalts? Der stationäre Aufenthalt beginnt doch bereits mit der (zuerst vorstationär geplanten) Aufnahme, falls im Nachhinein eine vollstationäre KH-Behandlung erforderlich wird. Der OPS ist somit korrekt innerhalb des stationären Aufenthalts abgebildet.

    Mit freundlichen Grüßen

    Einsparungsprinz

    Hallo M.Siehoff,

    meiner Ansicht ist hier nur die Nebendiagnose F 11.2 kodierbar. Zur Nebendiagnose Z 51.83 vgl. \"Info\" zu den ICD-Kategorien Z40 - Z54. Die Nebendiagnose Z 51.83 ist meiner Meinung nach z. B. bei einem Patienten zu kodieren, welcher sich bereits in einer Entzugsbehandlung befindet.

    Mit freundlichen Grüßen

    Einsparungsprinz