Beiträge von Einsparungsprinz

    Hallo Papiertiger, hallo Forum,

    in der SEG Nr. 59 steht unterhalb des Zitats der FPV: \"Somit sind die Empfehlungen in folgenden Beispielen für Fälle bis einschließlich 2007 gültig, ab 2008 nicht mehr zutreffend\". Die SEG Nr. 59 ist somit in Fällen ab Aufnahmetag 01.01.2008 nicht mehr anzuwenden. Es ist ab diesem Datum auf § 2 Abs. 3 FPV abzustellen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Einsparungsprinz

    hallo Forum, hallo mhollerbach,

    vielleicht liegt in den Ihren genannten Fällen \"amulantes Potenzial\" vor, welches den MDK dazu bewegt die stationäre Notw. anzuzweifeln. Unter Umständen wird der MDK evtl. hier dazu übergehen, daß keiner der angegebenen Behandlungstage und somit die ganze Verweildauer nicht nachvollziehbar ist, da der Eingriff evtl. ambulant erfolgen könnte und somit eine vollstationäre Behandlung außer Frage kommt. Jedoch alles nur Spekulation von mir, da Details zum Fall nicht bekannt sind.

    Mit freundlichen Grüßen

    Einsparungsprinz

    Hallo Herr Flöser

    wenn kein KK Verteter vor Ort ist und daher keine Einigung mgl. ist, dann ist der MDK wirklich im Recht und wird auch darauf beharren. Vielleicht schaffen Sie es (falls erwünscht) das man die Mitarbeiter der KK einfach mal einlädt? Ich selbst bin von den unbürokratischen Begehungen beigeistert, da ich hier u. a. Leistungsrechtliche Entscheidungen noch vor Ort treffen kann, zu welchen der MDK nicht befugt ist.

    Vielleicht bietet sich auch noch eine andere Lösung an, welche Ihnen bestimmt bekannt ist. Das KH hat das Recht (auch bei ganz normalen Fällen ohne MDK Auftrag) im Nachhinein Kodierungen z. B. aufgrund des Ergebnisses einer \"Innenrevision\" zu ändern. Diese Vorgehensweise können sie doch auch in diesen Fällen benutzen, wo der MDK die ND nicht anerkennt. Das maximal vorstellbare wäre hier dann eine erneute Vorstellung des Falles beim MDK z. B. zw. Nebendiagnosen. P. S. in meiner langjährigen Sachbearbeiterlaufbahn habe ich noch nie einen Fall komplett auf HD,ND, etc. prüfen lassen. Dies lässt u. U. auf eine schlechte Vorsellektierung der KK schließen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Einsparungsprinz

    Guten Tag Herr Flöser,

    grundsätzlich ist der MDK genau an die Fragestellung der Kassen gebunden. Die KK beauftragt den MDK mit einer konkreten Fragestellung z. B. Hauptdiagnose. Das Überpüfen des ganzen Behandlungsfall z. B. auch Nebendiagnosen, ist in diesem Fall seitens des MDK nicht notwendig, da hierfür kein Auftrag der KK vorliegt. Auch ich nehme als Vetreter eine KK regelmäßig in Begleitung des MDK an Begehungen teil. Zumindest bei diesen Begehungen haben Kostenträger und Leistungserbringer sich gegenseitig zugesichert, dass ein sogenanntes Nachkodieren bzw. Nachfragen von beiden Seiten her erlaubt ist. Somit kann das KH problemlos nachkodieren und die nachfragenden KK ihr Fragespektrum erweitern. Der MDK hatte damit bis keinerlei Probleme. Vorraussetzung hierfür ist nachtürlich das auch die Vertreter der KK vor Ort sind und sich wie oben beschrieben Kostenträger und Leistungserbringer einig sind.

    Hallo Ordu Dr.,

    vielen Dank für Ihre Antwort. Das der Kode F 19.1 das Krankheitsbild exakt beschreibt ist unumstritten. Die spezielle DKR 1510b beinhaltet jedoch, dass bei Komplikationen in der Schwangerschaft die ICD Kapiteln O20 - O29 sowie O94 - O99 zu verwenden sind. Besteht hier evtl. gemäß DKR 1510b die Notwendigkeit das beide Kodes (O99.3 sowie F 19.1) nebeneinander abzubilden sind?

    Mit freundlichen Grüßen

    Einsparungsprinz

    Hallo Forumsteilnehmer!

    ich freue mich über meinen ersten Beitrag und hoffe auf reges Interesse. Patientin enbindet im KH (HD: O 80; OPS 9-260). Zusätzlich wird die Nebendiagnose F 19.1 kodiert. Darf diese Nebendiagnose durch den Kode O 99.3 ersetzt werden (vgl. hierzu \"Inclusivum\" von O 99.3)? Die drei Beispiele in der DKR 1510b sind mir bekannt, jedoch liegt in diesem Fall als Hautdiagnose eine \"normale Entbindung\" im Gegensatz zu den drei aufgeführten Beispielen in der DKR 1510b vor!

    Mit freundlichen Grüßen

    Einsparungsprinz