Guten Morgen Forum,
ich häng mich einfach mal an diese Diskussion an, weil meine Fragestellung ähnlich gelagert ist.
Bei Rechnungsprüfung durch die KK wurde eine Rechnung auffällig. Daraufhin wurde der MDK fristgerecht beauftragt zwei Nebendiagnosen zu prüfen. Nach ca. 6 Monaten wird das Gutachten übermittelt, die beiden hinterfragten Nebendiagnosen wurden vom KH korrekt kodiert. Eine Aufwandspauschale ist somit gerechtfertigt.
Nach ca. 10 Wochen wird vom KH ein Widerspruch geg. das vorliegende MDK-Gutachten übermittelt. Die Begründung vom KH lautet "mit dem MDK Gutachten sind wir nicht einverstanden". Die Kasse wird gebeten eine zeitnahe Beauftragung eines Zweitgutachtens zu erstellen.
Da im vorliegenden Erstgutachten die beiden hinterfragten ND zu gunsten des Leistungserbringers bestätigt wurden, folgte ein Anruf der KK warum denn hier überhaupt Widerspruch eingelegt wird. Antwort des KH: "es wurde festgestellt das die Hauptdiagnose nicht korrekt abgebildet wurde und sich der Fall noch in einem lfd. MDK-Verfahren befinde"
Ist dieses Verhalten des KH korrekt? Handelt es sich hierbei wirklich noch um ein "lfd. MDK-Verfahren" wo eine Nachkodierung jederzeit grds. mgl. ist? Hätte das KH hier nicht zuerst eine erneute Datenübermittlung mit den korrekten Bestandsdaten sowie eine neue Rechnung übermitteln müssen? Hätte die KK (bei einem Fall von KJ 2012) die Möglichkeit bei Kostensteigerung auf das lfd. Hauhaltsjahr hinzuweisen?
mit freundlichen Grüßen
Einsparungsprinz