Beiträge von Einsparungsprinz

    Hallo Forum,

    hallo Wurmdobler, bzgl. Dienstaufsichtsbeschwerden gegenüber MDK-Gutachter ist mir nichts bekannt. Wie Sie ja selbst als Kassenmitarbeiter wissen, hat der MDK nur "anlehnende Funktion". Leistungsrechtliche Entscheidungen obliegen der KK. Ebenfalls hat auch die KK (wenn auch selten ausgeübt und oftmals leider auch nicht erwünscht) die Möglichkeit einen Widerspruch gegen das Gutachten einzulegen.

    mit freundlichen Grüßen
    Einsparungsprinz

    Guten Morgen Forum,

    hallo Mille, evtl. bringt hier die Fallpauschalenvereinbarung Licht ins Dunkle. Hier § 1 Abs. 5 FPV - "Für jedes Neugeborene das nach der Versorgung im Kreißsaal weiter im KH versorgt wird, ist ein eigener Fall zu bilden u. eine eigene Fallpauschale abzurechnen.

    Das einzige Kriterium ist hier also die weitere Versorgung (nach dem Kreißsaal) im KH.

    mit freundlichen Grüßen
    Einsparungsprinz

    Hallo Forum, hallo Miller,

    das Thema wurde hier im Forum schon oft angeschnitten. Als KK-Mitarbeiter hätte ich in solch einem Fall grds. kein Problem, allerdings vorausgesetzt das nich alle "soziale Notlagen" zu Lasten der Versichertengemeinschaft verschoben werden, doch dies ist leider oftmals die Wahrheit.

    mit freundlichen Grüßen
    Einsparungsprinz

    Guten Morgen Forum,

    @Frau Mertens,

    mit Ihrer Begründung durch die Fallbeispiele der kombinierten Fallzusammenführung liegen Sie nicht richtig. Die Voraussetzungen für eine komb. Fallzusammenführung wäre die Erfüllung der Kriterien des § 2 Abs. 1 - 3 FPV für den 3. Aufenthalt im KH A vom 29.12. - 21.01.2013. Diese sind definitv nicht erfüllt. Somit ist die Begründung der Fallzusammenführung mit den Bsp. der kombinierten Fälle gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 FPV schlicht und ergreifend falsch.

    Richtig agumentiert haben Sie in Ihrem Beitrag v. 11.02.2013. Wenn eine Fallzusammenführung aller 3 Aufenthalte im KH A überhaupt mgl. ist , dann nur gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 FPV und hier scheitert es meiner Ansicht nach an dem Wortlaut "...in weitere KH VERLEGT ...in dasselbe KH zurückverlegt. Beim 3. Aufenthalt im KH A liegt keine ununterbrochene Verlegungskette vor.

    Erst wenn hier eine Verlegung ins KH B vom KH A aus geordert mit anschließender Rückverlegung ins KH A vorliegt dann können Sie sich auf die Frist von 30 Tagen festlegen. In dem Bsp. von Hr. Bauer liegt im 2. Aufenthalt des KH B keine Zuverlegung von KH A vor. Somit keine Fallszusammenführung mgl. da die Vorraussetzungen fehlen. Ebenfalls wie oben angeführt fehlen die Kriterien einer kombinierten Fallzusammenführung gem. § 3 Abs. 3 Satz 2 FPV.

    Fazit: Ganz so einfach ist es also doch nicht...

    fimuc, da bin ich einer Meinung mit Ihnen!

    mit freundlichen Grüßen
    Einsparungsprinz

    Hallo,

    rein interessehalber noch mal nachgehackt, falls es wirklich zu Komplikationen gekommen ist, dann wäre ja wie gesagt der O-Kode als HD korrekt, bloß welcher? Irgendwie finde ich hier keinen passenden O-Kode...

    Falls keine Komplikationen aufgetreten sind wirds wie gefi schreibt natürliche beim T-kode bleiben.

    mit freundlichen Grüßen
    Einsparungsprinz

    Hallo Forum,

    falls es hier zw. dem traum. Schock zu Komplikationen i. d. Schwangerschaft gekommen ist, hätte dann nicht ein Kode aus dem Sonderkapitel "Schwangerschaft, Geburt u. Wochenbett" Vorrang vor den Organkapiteln?

    Meine Version (vorausgesetzt es ist zu Komplikationen gekommen) HD ein Kode aus dem Kapitel O....; ND T79.4 und ND V99!

    mit freundlichen Grüßen
    Einsparungsprinz

    Hallo Herr Bauer,

    eine kombinierte Fallzusammenlegung der Aufenthalte A ist hier nur aus dem Grund nicht möglich, da der Patient ab dem Aufenthalt vom 21.12. - 22.12.2012 nicht weiterverlegt wurde, d. h. der Patient wurde im KH B (vom 28.12. - 29.12.2012) zwar weiterverlegt jedoch nicht rückverlegt. Somit bleibt aufgrund der chronologischen Prüfabfolge die Zusammenfassung der beiden Aufentahlte vom 13.12. - 20.12.12 und 21.12. - 22.12.12 bei gleicher Basis-DRG.

    Die Aufenthalte von KH B werden ganz normal bei gleicher Basis-DRG zusammengefaßt.

    Schade das zu Ihrem Sachverhalt (KH A) kein Beispiel in dem Anhang der kombinierten Fallzusammenführung zu finden ist.

    mit freundlichen Grüßen

    Einsparungsprinz