Beiträge von fhaubold

    Offenbar ist das Engagement der Deutschen Krankenhausgesellschaft, die für die Erstellung der AEB PEPP-Vorlage zuständig ist, eher begrenzt - freundlich ausgedrückt. Immerhin stehen die Ausgangsdaten (PEPP-Katalog) seit zwei Monaten zur Verfügung. :(

    Hallo Herr Haubold,
    zur Zeit gibt es noch keine neuen AEB-Formulare. Wir warten auch darauf.
    3M teilte uns nun mit, dass noch im Laufe des Januars damit gerechnet werden kann (unverbindlich).

    Viele Grüße,

    B. Gohr


    Hallo, Herr Gohr,

    danke für die Rückinformation.
    Das sagt die Krankenhausgesellschaft auch, aber mir wäre es lieber, ich hätte die Date auch praktisch.

    Beste Grüße
    FH

    Guten Morgen,

    gibt es eventuell schon eine Excelversion der AEB PEPP 2015, die man zur Erstellung der Unterlagen verwenden könnte?

    Beste Grüße

    Dr. Haubold

    Rudolf Virchow Klinikum Glauchau gGmbH

    Guten Tag allerseits,

    Zitat


    Original von Selter:
    Hallo,

    zum Thema:

    http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=34210

    Nun diesen Fachbeitrag kann man wohl als Lobbyarbeit abtun, aber es gibt noch eine weitere interessante Änderung im DRG-Katalog, die die Reha von Apoplexpatienten betrifft:

    Mittels des OPS 8-559 könnte die geänderte DRG B42A abrechnungsfähig werden, wenn da nicht die Forderung nach einem Facharzt für Rehamedizin oder physikalische Medizin wäre. Fällt hier ein chirurgischer Chefarzt, der die Physiotherapie leitet, darunter?

    Mit freundlichem Gruß

    Dr. Haubold

    Hallo Herr Bauer,

    seien Sie herzlichst gegrüßt. :sonne:

    Allerdings ging es mir weniger um persönliche Eindrücke oder Auffassungen, die Ihnen natürlich unbenommen sind, als vielmehr um die Rechtslage.

    Im übrigen bin ich durchaus der Auffassung, daß die Abrechnungssysteme von Kostenträgern in der Lage sind, Zwischenrechnungen und Schlußrechnung zu addieren. :)

    Mit sonnigen Grüßen!

    Dr. Frank Haubold

    Eine Ersatzkasse sandte uns die Zwischenrechnung eines Überliegers mit der Begründung zurück, es fehle dabei der Sanierungsabschlag. Die Zwischenrechnung enthielt mehrere Zusatzentgelte aber natürlich noch keine DRG.

    Wir interpretieren den Verordnungstext allerdings so, daß der Sanierungsabschlag für den Gesamtaufenthalt erst mit der Schlußrechnung erzeugt und abgezogen wird, da er sich ja auf den Gesamtrechnungsbetrag bezieht. Etwas anderes bildet unser Kliniksystem auch nicht ab.

    Gibt es hier eventuell bereits Erfahrungen oder Durchführungshinweise aus anderen Häsuern?

    Beste Grüße

    Dr. Frank Haubold
    Glauchau