Offenbar ist das Engagement der Deutschen Krankenhausgesellschaft, die für die Erstellung der AEB PEPP-Vorlage zuständig ist, eher begrenzt - freundlich ausgedrückt. Immerhin stehen die Ausgangsdaten (PEPP-Katalog) seit zwei Monaten zur Verfügung.
Beiträge von fhaubold
-
-
Hallo Herr Haubold,
zur Zeit gibt es noch keine neuen AEB-Formulare. Wir warten auch darauf.
3M teilte uns nun mit, dass noch im Laufe des Januars damit gerechnet werden kann (unverbindlich).Viele Grüße,
B. Gohr
Hallo, Herr Gohr,danke für die Rückinformation.
Das sagt die Krankenhausgesellschaft auch, aber mir wäre es lieber, ich hätte die Date auch praktisch.Beste Grüße
FH -
Guten Morgen,
gibt es eventuell schon eine Excelversion der AEB PEPP 2015, die man zur Erstellung der Unterlagen verwenden könnte?
Beste Grüße
Dr. Haubold
Rudolf Virchow Klinikum Glauchau gGmbH
-
Guten Tag allerseits,
ZitatNun diesen Fachbeitrag kann man wohl als Lobbyarbeit abtun, aber es gibt noch eine weitere interessante Änderung im DRG-Katalog, die die Reha von Apoplexpatienten betrifft:
Mittels des OPS 8-559 könnte die geänderte DRG B42A abrechnungsfähig werden, wenn da nicht die Forderung nach einem Facharzt für Rehamedizin oder physikalische Medizin wäre. Fällt hier ein chirurgischer Chefarzt, der die Physiotherapie leitet, darunter?
Mit freundlichem Gruß
Dr. Haubold
-
Hallo Herr Bauer,
seien Sie herzlichst gegrüßt. :sonne:
Allerdings ging es mir weniger um persönliche Eindrücke oder Auffassungen, die Ihnen natürlich unbenommen sind, als vielmehr um die Rechtslage.
Im übrigen bin ich durchaus der Auffassung, daß die Abrechnungssysteme von Kostenträgern in der Lage sind, Zwischenrechnungen und Schlußrechnung zu addieren.
Mit sonnigen Grüßen!
Dr. Frank Haubold
-
Eine Ersatzkasse sandte uns die Zwischenrechnung eines Überliegers mit der Begründung zurück, es fehle dabei der Sanierungsabschlag. Die Zwischenrechnung enthielt mehrere Zusatzentgelte aber natürlich noch keine DRG.
Wir interpretieren den Verordnungstext allerdings so, daß der Sanierungsabschlag für den Gesamtaufenthalt erst mit der Schlußrechnung erzeugt und abgezogen wird, da er sich ja auf den Gesamtrechnungsbetrag bezieht. Etwas anderes bildet unser Kliniksystem auch nicht ab.
Gibt es hier eventuell bereits Erfahrungen oder Durchführungshinweise aus anderen Häsuern?
Beste Grüße
Dr. Frank Haubold
Glauchau