Liebe Lorelei,
zunächst einmal nur zur informativen Klarstellung: dieses Urteil, auf dass Sie sich auf dem Hintergrund der Schulung argumentativ beziehen (die Kasse muss konkrete Behandlungsalternative aufzeigen) ist in vielen konkreten Einzelfällen durch den Beschluß des Großen Senats, 25.09.07, AZ GS1/06 überholt, der sehr explizit die \"medizinische Notendigkeit\" der stationären Behandlung fordert. Dies nur, damit Sie sich in der Einzelfalldiskussion nicht verheddern.
Nun zum Aspekt der \"sozialen Probleme\".
Warum meinen wir eigentlich, dass wir immer für alle sozialen Probleme der Menschen zuständig sind?
Warum reicht es denn nicht, sich zu kümmern (z.B. um eine Heimunterbringung, AHB, gute häusliche Ausstattung etc.)?
Warum wollen wir denn immer gleich alles aus den Gemeinschaftstöpfen auch bezahlen?
Für seine soziale Situation ist immer zunächst der betroffene Mensch selber und seine Familie zuständig!!!
Natürlich gibt es arme, völlig alleinstehende Rentner - aber das können nun wirklich nicht alle sein. Es werden riesige Vermögenswerte vererbt, es gibt tatsächlich noch Kinder, die berufstätig sind und Einkommen erzielen (ich bin so eins).
Die Krankenkassen sollen doch das Geld für medizinisch erforderliche Leistungen ausgeben, nicht für fremde Leistungen!!!
Bitte überdenken Sie da Ihr Gefühl für richtig und falsch und gesellschaftlicher Verantwortung - es ist einfach nicht richtig, jedem in körperlicher und geistiger Weise Hilfebedürftigen auch noch materielle Hilfe auf Gemeinkosten zu leisten - die braucht der eben oft einfach nicht (Geld und materielles Gut ist oft das letzte, was die Menschen noch reichlich haben...).
Viele Grüße