Beiträge von A. Busley

    Liebe Lorelei,

    zunächst einmal nur zur informativen Klarstellung: dieses Urteil, auf dass Sie sich auf dem Hintergrund der Schulung argumentativ beziehen (die Kasse muss konkrete Behandlungsalternative aufzeigen) ist in vielen konkreten Einzelfällen durch den Beschluß des Großen Senats, 25.09.07, AZ GS1/06 überholt, der sehr explizit die \"medizinische Notendigkeit\" der stationären Behandlung fordert. Dies nur, damit Sie sich in der Einzelfalldiskussion nicht verheddern.

    Nun zum Aspekt der \"sozialen Probleme\".
    Warum meinen wir eigentlich, dass wir immer für alle sozialen Probleme der Menschen zuständig sind?
    Warum reicht es denn nicht, sich zu kümmern (z.B. um eine Heimunterbringung, AHB, gute häusliche Ausstattung etc.)?
    Warum wollen wir denn immer gleich alles aus den Gemeinschaftstöpfen auch bezahlen?

    Für seine soziale Situation ist immer zunächst der betroffene Mensch selber und seine Familie zuständig!!!
    Natürlich gibt es arme, völlig alleinstehende Rentner - aber das können nun wirklich nicht alle sein. Es werden riesige Vermögenswerte vererbt, es gibt tatsächlich noch Kinder, die berufstätig sind und Einkommen erzielen (ich bin so eins).
    Die Krankenkassen sollen doch das Geld für medizinisch erforderliche Leistungen ausgeben, nicht für fremde Leistungen!!!

    Bitte überdenken Sie da Ihr Gefühl für richtig und falsch und gesellschaftlicher Verantwortung - es ist einfach nicht richtig, jedem in körperlicher und geistiger Weise Hilfebedürftigen auch noch materielle Hilfe auf Gemeinkosten zu leisten - die braucht der eben oft einfach nicht (Geld und materielles Gut ist oft das letzte, was die Menschen noch reichlich haben...).

    Viele Grüße

    Liebe Frau Silvia,
    lieber Herr Merguet,

    im begründeten Einzelfall habe ich Kassen bislang immer gesprächsbereit erlebt, gerade Aspekte der Patientenfreundlichkeit werden akzeptiert.

    Da Offlabel - Use gelegentlich auch einem nur formalen (manchmal sogar Industrieinteressen - gesteuerten) Zulassungsproblem entspringt, wird er ja in der Begutachtung nicht grundsätzlich abgelehnt. Diese Erfahrung bestätigen Sie ja. Es gibt ja sogar Situationen, in denen die Kassen ein großes Interesse an Offlabel - Use haben.....

    Meine Stellungnahme sollte nur klarstellen, dass im KH nicht jedes Verfahren zu Lasten der GKV abgerechnet werden kann, nur weil dazu keine Richtlinie des G-BA erlassen wurde.

    Viele Grüße

    Guten Tag allerseits!

    Unbestritten besteht nach § 137c SGB V ein sogenannter \"Verbotsvorbehalt\" für Methoden in ihrer Anwendung im stationären Bereich.

    Die davon zunächst unabhängige Kostenübernahme für Verfahren durch die GKV sieht dann doch noch zusätzlich eine ganze Menge an Regularien in verschiedenen gesetzlichen Regelungen vor.
    Alleine schon aus dem § 12 SGB V \"Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein\" leitet sich ab, dass im stationären Bereich nicht jede Maßnahme durch die GKV erstattet werden darf. (Auch wenn sie in ihrer Anwendung grundsätzlich nicht ausdrücklich verboten ist)

    Der Offlabel - Use einer Substanz bedeutet, dass sie außerhalb ihres Zulassungsbereiches eingesetzt wird. Somit ist also zumindest die Zweckmäßigkeit der Maßnahme nicht mehr allgemeingültig gesichert.
    Sind die Kriterien der einschlägigen Urteile erfüllt (lebensbedrohliche Erkrankung ohne alternative Therapieoptionen und Hinweise auf mögliche Erfolgsaussicht des Therapieversuches), dann muss die GKV auch die Therapiekosten beim Offlabel - Use übernehmen.
    Die Erfahrung in der Begutachtung solcher Fragestellungen zeigt aber, dass erstaunlich häufig alternative, zugelassene Behandlungsoptionen bestanden hätten.

    Schon aus Gründen der Patientensicherheit darf nicht jede \"gute Idee\" eines Arztes durch GKV-Finanzierung gefördert werden.
    Gute Ideen müssen sich in Studien beweisen (und tun das dann ja oft genug nicht). Solche Studien werden von der interessierten Industrie finanziert, da sie die Absatzmärkte vergrößern können, müssen die bekannte wissenschaftlichen Kriterien erfüllen und vor allem mit den betroffenen Patienten ganz deutlich besprochen werden!

    Viele Grüße

    Lieber Herr Schaffert,

    angehem, wie gelassen und abwägend Sie die bestehende Situation der verschiedenen Interessenlagen und der daraus erwachsenden \"natürlichen\" Konflikte sehen!!

    MDK-Gutachter können es übrigens niemanden wirklich Recht machen....

    Den Kassenmitarbeitern beurteilen sie Sachverhalte zu krankenhausfreundlich, Mitarbeitern von Krankenhäusern erscheinen sie als kassenabhängig.

    Gerne schließe ich mich da dem Kollegen \"Mace\" an, der das zusammengefasst für ein ganz gutes Zeichen von \"passt schon\" hält.

    MDK-Gutachter sind ihrem Gewisssen (und den Gesetzen) verpflichtet - sonst niemanden. Wären sie sehr davon zu beeindrucken, dass mal wieder irgendjemand schimpft, dann wären sie paralysiert....
    Viele Hundert MDK-Gutachter machen jedes Jahr viele Tausend Einzelfallgutachten - natürlich muss es da zu Verwerfungen kommen. Gerade die Individualität des Einzelnen wird ja von KH-Seite immer deutlich gemacht.
    Objektivität ist somit mächtig schwer zu erreichen...
    Dass eine Interessenpartei ihr Anliegen nicht durchgesetzt sieht, ist allerdings kein klarer Beweis für die Parteilichkeit eines Gutachtens!

    Viele Grüße

    Guten Tag allerseits!

    Könnten wir uns nicht darauf einigen, dass es 1.) MDK-Gutachten gibt (und zwar mehr, als uns allen lieb ist), die einen Sachverhalt nicht richtig beurteilen und 2.) Krankenhausabrechnungen und -behandlungen gibt (und zwar mehr, als das GKV-System unbeanstandet lassen kann), die entweder nicht korrekt und medizinisch nicht iniziert sind??

    So ist es doch nun mal einfach und das ändern wir nicht durch Polemik (auch, wenn einem tatsächlich hin und wieder die Galle hochkocht), sondern könnten es durch Zusammenarbeit etwas verbessern.
    Neben der Tatsache, dass ich arbeite, um meinen Lebensunterhalt zu bestreiten, möchte ich meine Arbeitskraft gerne dafür einsetzen, in Deutschland weiterhin eine möglichst gute medizinische Versorgung für möglichst alle Menschen zu gewährleisten.
    Dieses Ziel wird aber bedroht, wenn GKV-Geld in namhafter Größe verschwendet wird....(dies geschieht nicht nur im KH-Bereich, ich weiß!!!)
    Der fiebernde Mensch mit dem Harnverhalt gehört nicht einsam auf sein Gehöft mitten in der Lüneburger Heide geschickt - aber der 70jährige Diabetiker hat doch möglicherweise gestern noch im Flieger von La Palma gesessen....

    Uns anzuzicken und gerade immer die extrem Einzelfälle so auszuwalzen, das bringt doch nichts.
    Jedes System braucht leider gegenseitige Kontrollen (da wir nun mal keine Gutmenschen sind).
    Es bestehen Interessenkonflikte zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern, die aber auch weniger emotional und konstruktiver bearbeitet werden könnten, als das in der Praxis manchmal zu beobachten ist...

    Viele Grüße

    Lieber Herr riol,

    Sie bestätigen, was ich meine: Komplikationen werden höchst selten verhindert - allenfalls gemildert (und bei AOP-Eingriffen sind sie halt ohnehin meist nicht so dramatisch).

    \"IMMER\" kommt bei teuren Innovationen, die z.T ja geradezu handstreichartig zu \"Standards\" werden, nichts Schlechtes heraus - aber eben auch nicht immer etwas Gutes (so werden die Indikationen zu einer Reihe von endoscopischen Eingriffen heute viel zurückhaltender gestellt - man hat halt am Patienten schlechte Erfahrungen gemacht...).

    Aber immer soll es so bezahlt werden, wie durchgeführt, da darf weder geprüft, noch auf andere Behandler verwiesen werden.

    Das ist Basisdemokratie im praktischen Vollzug, und die halte ich für ein ungeeignetes Verfahren in einem doch ziemlich vulnerablen Sozialsystem!

    Ihr Angebot zur sachlichen Zusammenarbeit nehme ich nur zu gerne an - starte aber vorher zunächst mal in den Urlaub!

    Bis danach viele Grüße

    Lieber Herr Heller,

    manchmal gerät um der Rhetorik willen doch einiges durcheinander....

    Komplikationen werden doch durch stationäre Überwachung in der Regel nicht verhindert - der fürsorgliche Überwacher will sie doch nur frühzeitig bemerken und in ihren Folgen lindern.
    Wenn die Krankenhausärzte die ganzen vielen sicher eintretenden Komplikationen wegen der zu frühen Entlassung aber gar nicht sehen, dann frage ich mich logisch (ach ja, das kann ich als Frau ja gar nicht), also als böse Mitarbeiterin eines Medizinischen Dienstes: was sind denn das für schlimme Komplikationen, wenn sie so sang und klanglos im amulanten Bereich versorgt werden können?
    Im Übrigen wissen Sie ja sicher, warum die QS für ambulante Operationen bislang noch nicht aufgesetzt ist (weil Ärzte sich gerne in die Karten sehen lassen und dokumentieren).

    Wer setzt eigentlich Standards in der Medizin - befürworten Sie da Basisdemokratie?
    Warum wird die Hernie endoscopisch verschlossen und nicht konventionell???

    Letztlich ist es durchaus üblich, Verfahren an Patienten und zu Lasten der GKV anzuwenden, die ihren wirklichen Vorteil wissenschaftlich (noch) nicht bewiesen haben, aber garantiert teurer sind, als das \"Vorgängermodell\".
    Das sollten wir im Rahmen dieser Diskussion nicht völlig vergessen.!!!

    Viele Grüße

    Lieber Herr Heller,

    \"den\" MDK gibt es genausowenig, wie \"die\" Kassen oder \"die\" Krankenhäuser.

    Wenn wir das DRG-System verbessern wollen - und das ist Aufgabe aller Beteiligter, nicht die der Medizinischen Dienste, dann können zwar Einzelfälle in ihrer Bertrachtung hilfreich sein (wenn sich z.B. im Algorithmus noch Probleme finden), sonst aber verzetteln wir uns doch nur.
    Genauso, wie es bemerkenswerte gutachterliche Aussagen gibt, gibt es bemerkenswerte Kreativität in der Kodierung - wissen wir doch alle und gilt es im Einzelfall in der bilateralen Auseinandersetzung zu klären.

    Ist ein System eigentlich leistungsfeindlich, wenn es die Sectio (anhand der von den Kalkulationshäusern gemeldeten Daten) höher vergütet, als die Spontangeburt?
    Nein, das System ist in Ordnung, die Systemnutzer nur leider nicht immer, wenn es nämlich plötzlich so sehr viel mehr Sectios gibt.

    Wie könnten wir das denn verhindern und damit das System doch auch wirklich verbessern?

    Wir sind uns vermutlich darin einig, dass ein wirklich gutes System alle erforderlichen medizinischen Maßnahmen zu einem bezahlbaren Preis für die Allgemeinheit anbieten sollte.

    Beamte sind meines Wissens übrigens weder böse noch unfähige Menschen, somit verstehe ich Ihre Ausführungen an diesem Punkt leider nicht...

    Viele Grüße

    Sehr geehrter Herr Heller,

    Sie bestätigen durch Ihre klaren Aussagen zur Sectio-Frequenz den gelegentlich entstehenden Verdacht, in Krankenhäusern würden medizinische Entscheidungen durchaus von wirtschaftlichen Interessen beeinflußt, und nicht nicht alleine vom besten ärztlichen Gewissen und der empfundenen Verantwortung für den betroffenen Menschen.

    Ich fürchte allerdings, dass bei Einzelfalldiskussionen über Indikationen plötzlich ganz anders argumentiert würde.

    Und deshalb kann ich eben wirklich nicht glauben, das die ganzen praeinterventionellen Liegetage oder die postoperative Betreuung so ausschließlich dem Patienten dienen sollten, genau, wie die stationär erbrachten AOP-Eingriffe.

    Und hieraus wiederum leite ich das Recht und die Pflicht der Kassen zur Rechnungsprüfung ab!

    Viele Grüße

    Lieber Herr Heller,

    der MDK prüft im Auftrag der Krankenkassen und die Krankenkassen müssen prüfen, das steht wohl aus gutem Grunde so im Gesetzbuch.

    Wir Menschen sind nicht so integer in unserem Handeln, dass man alles Geld für Prüfmaßnahmen einsparen könnte (...gäbe es keine Blitzer, dann....).

    Wenn die relativ übereinstimmenden Auswertungen zu Rechnungsprüfungen bei der KH-Behandlung ergeben, dass ein Drittel zu Geldrückflüssen an die Kassen führen, dann können Sie doch nicht allen Ernstes fordern, die Prüfungen einfach einzustellen.

    Im Übrigen bin ich bei all den Regelungen, die das Leben schon so für uns bereit hält froh, dass wir alle uns unseren Arbeitgeber und unser Aufgabengebiet frei und unbeschränkt aussuchen dürfen.
    Wäre schön, wenn das so bliebe!!

    Viele Grüße

    Lieber Herr Heller und andere Diskutanten,

    auch ich diskutiere gerne mit klaren Worten.

    Zu solchen klaren Worten gehört auch, dass wir Entscheidungen treffen müssen, die Restrisiken enthalten - wir kommen sonst schlicht und einfach mit dem Geld im System nicht mehr aus.
    In der Tat gehört dazu in meinen Augen das Risiko, dass jemand alleine Zuhause stürzt.
    Dieses Risoko können wir nicht auf Rechnung der Allgemeinheit grundsätzlich ausschließen.
    Auf der anderen Seite müssen wir die Entscheidung fällen, in CTG\'s zu investieren, weil der vermeidbare Folgeschaden es einfach (auch wirtschaftlich) sinnvoll macht.
    Dass die steigende Zahl an Sectiones durchaus auch ganz andere Hintergründe hat, will ich an dieser Stelle nicht diskutieren, weiss es aber gleichwohl....

    Die Evidenzbasierte Medizin übernimmt recht viel Verantwortung - wenn auch die konkreten Einzelfallentscheidung am Krankenbett.
    Aber der Kollege dort darf sich auf Leitlinien beziehen - und muss seine Entscheidungen auf der anderen Seite daran eben auch messen lassen.

    Viel Entscheidungen von Ärzten haben einen mindestens so großen ökonomischen wie medizinischen Hintergrund - im Krankenhaus, wie in der Praxis des Niedergelassenen.
    Die jeweiligen Finanzierungssysteme bieten dazu eben Anreiz und auf Reize gibt es Antworten, das haben wir schon in der Schule zum Stichwort Verhaltensforschung gelernt!

    Viele Grüße