Beiträge von A. Busley

    Lieber Herr Horndasch,

    ich habe 20 Jahre Allgemeinchirurgie gemacht.
    Als eines Tages unser erster Oberarzt nach Kongressbesuch auf die regelhafte Einlage von Drainagen bei bestimmten Eingriffen verzichtete und an anderer Stelle ganz dünne, statt der guten dicken einlegte, hatte ich ein mehr als ungutes Gefühl, ja, ich fand es etwas unverantwortlich!
    Will damit sagen, dass sich unsere Verpflichtung zur Nachsorge durchaus auch aus Traditionen speist, nicht zwingend aus wissenschaftlichen Erkenntnissen.
    Wir müssen uns nun einfach die Frage stellen, ob eine von 1000 Nachblutungen innerhalb von 48 Std den Verbleib von 1000 Patienten für 3 Tage rechtfertigt.
    Zumal wir in einem recht dicht besiedelten Land mit ganz gut funktionierenden Telefon- und Rettungsdienststrukturen befinden.
    Leider verblutet ja auch mal ein Kind innerhalb der Klinik, also sollten wir hier untereinander nicht die Fälle besonders in den Vordergrund stellen, die die Presse so gerne aufgreift, sondern den wahrscheinlichen Regelfall.

    In Diskussionen mit Kassenmitarbeitern vertrete ich immer den Standpunkt, dass die Kliniken für ihre Leistungen Geld bekommen müssen.
    Aber wo Leistung nicht zum medizinischen Nutzen des Versicherten erbracht werden muss, sollen die Kassen solche Leistung auch nicht bezahlen.

    Und damit sind wir dann wieder bei der Diskussion der medizinischen Notwendikeit, und bei der Beurteilung dieser spielen wirtschaftliche Erwägungen eben auch auf KH-Seite eine Rolle. (Nach einzelvertraglicher Vergütungsvereinbarung einer Kasse mit einem KH mit pauschalierter Vergütung der Katarakt-OP sank die Zahl der stationär durchgeführten Eingriffe auf die Hälfte des Vorjahreswertes...).

    Viele Grüße

    P.S.: Danke für das Lob, wenn ich für eine gute Zusammenarbeit plädiere, will ich sie gerne auch anbieten.

    Lieber Herr rogerrabbit,

    MDK-Prüfungen können nur posthoc und auf Grundlage von KH-Dokumentationen erfolgen.
    Steht in der Akte in den letzten Tagen/Stunden ausschließlich ein völlig unauffälliger Befundstatus, dann hat wohl niemand mehr etwas Besorgniserregendes oder Behandlungsbedürftiges mehr an dem Patieten gesehen und ich frage mich, was er im KH sollte.
    Die Regelungen erfordern nun mal eine gute Dokumentation und da reicht schon die kleinste Notiz des visitierenden Arztes über Rötung oder Schwellung oder Schwindel oder Übelkeit. (ich habe früher selbst nicht gerne Kurven geschrieben, aber ich stehe auch nicht gerne an einer roten Ampel, wenn die Straße völlig leer ist).

    Haben Sie den Fall mit Rechnungskürzung und Fallzusammenlegung tatsächlich erlebt?
    Dann hat zunächst die betreffende Kasse natürlich ihre Abläufe schlecht koordiniert, da ich aus Erfahrung erwarte, dass die Rechnung nach Wiederaufnahme vor dem MDK-Gutachten zum ersten Fall bei der Kasse war...
    Da der MDK-Arzt aber Ihre Entlassungsentscheidung damals nicht beeinflussen konnte, ist er für die \"Komplikation\" nun einfach nicht verantwortlich zu machen - und wirtschaftlich ist Ihnen (Ihrem KH, dann wird es etwas emotinsloser) nun einfach kein Schaden entstanden, da die Rechnungskürzung bei der Fallzusammenlegung hinfällig wird.

    Nochmal: zeigt die Dokumentation keinen Befund, keine Behandlung, die ein KH erforderlich macht, dann muss der Gutachter diesen Tag streichen.


    \"oder hat schon mal jemand im grossen stil mdk-prüfungen über ccl 0 diagnosen gehabt? \"

    Oh je, das wird doch jetzt gerade beklagt im Zusammenhang mit der 100 Euro-Regelung.....

    Egal, was MDK-Ärzte nun prüfen oder nicht, falsch scheint es ja doch immer zu sein...

    Viele Grüße

    Lieber Herr Heller,

    ich habe es schon an anderer Stelle geschrieben: die Kollegen beim MDK und MDS sind ganz überwiegend Fachärzte mit langer klinischer Erfahrung, die konnten, durften und mußten....

    Die Seite, auf der wir stehen und für die wir arbeiten, beeinflußt unser Handeln und unsere Sicht der Dinge, wenn auch diese vielleicht weniger.
    Als KH-Ärztin fand ich z.B. manches Liegzeitmanöver, manche Wiederaufnahmeentscheidung erst nach Ablauf der OGVD medizinisch für wenig sinnhaft, wußte aber, dass es wichtig für\'s Haus ist.
    Als Praxisvertreterin agiere ich im Interesse der Praxis ein wenig anders, als ich das als Klinikärztin getan hätte.
    Als Ärztin bei den Medizinischen Diensten halte ich die morgendliche Anfahrt zu einem Eingriff für zumutbarer, als ich das als KH-Ärztin vertrat.
    Dennoch bemühe ich mich aber stets, die Sachen doch zumindest gemäßigt zu sehen.
    Dazu gehört auch, nicht Einzelfälle (von z.B: abstrusen Abrechnungen oder aber nicht nachvollziehbaren gutachterlichen Äußerungen) gleich derart zu verallgemeinern.
    Fehlentscheidungen, egal von wem, gehören korrigiert, keine Frage! Und wenn wir es leider mal nicht miteinander schaffen, dann rücken ja schon die Juristen die Sachen klar....

    Noch mal zur \"blutugen Entlassung\".
    Historisch war das ein Schreckgespenst, mit dem auch die KH-Seite die Öffentlichkeit damals im Vorfeld der Einführung des DRG-Systems über dessen Folgen informiert hatte.
    Da dies natürlich nicht erfolgen sollte, suchte man nach Wegen des Patientenschutzes. Genannt wurde da immer wieder die UGVD; wenn wir mal ehrlich sind, sind doch die Wiederaufnahmeregelungen wirtschaftlich viel bedrohlicher für ein KH, das zu früh entläßt.

    Faktisch aber tauchten die blutenden Patienten in den Praxen der Niedergelassenen nicht auf - auch wenn sich (Liegezeitstatistik) die böse Prüfpraxis des MDK schon auf die Patientenversorgung ausgewirkt haben wird.
    Tatsächlich klagen nur die AHB-Kliniken über den \"unfertigeren\" Zustand der Patienten. Hier generieren aber ausschließlich die Kliniken durch Entlassung direkt nach MVD ihren wirtschaftlichen Vorteil.
    Solange es doch soviel korrigierte Rechnungen nach Rechnungsprüfung gibt, werden die Kassen meiner Ansicht nach ihr Prüfverhalten nicht ändern und dürfen das auch gemäß ihres gesetzlichen Auftrages nicht.

    Viele Grüße

    Lieber Herr Mehlhorn,

    unser Vergütungssystem soll robust und gerecht sein.
    Und es soll immer noch übersichtlich sein, also pauschalieren.

    Wenn wir dann aber in der Diskussion pauschalieren, werden wir der Sache nicht gerecht!

    Es sind nun einmal nicht alle DRGs prozedurengetriggert und so gibt es Pauschalen, deren Aufwand für das KH sehr wohl nahezu ausschließlich liegezeitabhängig sind.

    Ebensowenig sind alle DRGs PCCL-abhängig. Somit ist dann eben logisch, dass die Schwere der Erkrankung einen längeren Aufenthalt rechtfertigt. (Auch wenn Sie es kaum glauben mögen: Kassen wissen und berücksichtigen das und der MDK auch...).

    Unser Vergütungssystem ist noch nicht perfekt (sonst würden Herr Heimig und sein Team nicht noch immer so engagiert denken und rechnen), aber es ist schon ganz gut.
    Und es verschärft sicher den Ärztemangel am Krankenbett nicht - der hat doch wohl eher andere Ursachen...

    Viele Grüße

    Liebe Frau IrisR,
    lieber Herr Phlox,

    erkennen können müssen Sie den prüfanzeigenden MDK auf dem Schreiben selbst schon, aber Sie sollten sich nicht von einem Absender auf dem Faxprotokoll oder dem Briefumschlag ablenken lassen - das sollte die \"Botschaft\" sein.

    Sollten Sie das Problem mit der fehlenden Prüfanzeige in der Konstellation mit einer Kasse immer wieder haben, so halte ich eine Klärung natürlich genau wie Sie für erforderlich! (Vielleicht gehen die Ihnen zugedachten Prüfanzeigen immer an ein anderes KH und wandern dort kommentarlos in den Schredder....).

    Miteinander Kontakt aufzunehmen und den dann bestenfalls auch pflegen halte ich für alle Beteiligten immer für gewinnbringend.
    Erst wenn die Bemühungen im Dialog keine Klärung bringen, sollten die Dritten (Juristen) eingeschaltet werden. Meiner Ansicht nach bekommen die viel zu viel von unserem Kuchen....

    Schönen Feierabend bald!

    Guten Tag allerseits,

    lange habe ich ja nur gelesen, aber jetzt möchte ich doch unserem Vergütungssystem mal etwas \"die Stange halten\".

    Bleiben wir bei der Fast Track Chirurgie.
    Die ist nicht so neu und wird nicht so vereinzelt angwandt, dass diese Fälle nicht schon (und immer mehr) in das Kalkulationsverfahren des InEK einfließt.

    Das System in Deutschland verhindert keine Innovationen - es gibt viele Mechanismen (z.B. NUB und ZE) durch die die Kassen gelegentlich zur Finanzierung von Methoden verpflichtet werden, die in anderen hochzivilisierten Staaten niemals auf Kosten der Allgemeinheit zu Anwendung kämen.

    Auch das jährlich aktualisierte Kalkulationsverfahren des InEK macht das deutsche Vergütungssystem so flexibel, dass man mir bitte ein besseres Beispiel zeigen soll.
    Es gilt soviele Interessen unter einen Hut zu bringen: 1. Schutz von Patienten vor unheilbringenden Innovationen (Robodoc?!?), 2. Verfügbarkeit \"guter\" Innovationen, 3. Begrenzte finazielle Ressourcen in der GKV, 4. Refinanzierung von Forschungsarbeit der Industrie, 5.,6.,7....

    Wirklich gute und wichtige Innovationen setzen sich immer duch.

    Da kann nun einfach nicht die Lösung sein, dass jeder Arzt in jedem Krankenhaus jede Methode ganz ohne Regulativ an jedem Versicherten zu Lasten seiner Krankenversicherung anwenden darf.

    Und das tut mir auch wirklich nicht leid!!!

    Viele Grüße

    Sehr geehrter Herr MiChu,

    für die Prüfanzeige ist nach § 275, Satz 1c SGB V der MDK zuständig.
    Da es sehr unterschiedliche Formen der Zusammenarbeit zwischen Kassen und MDKn gibt, sollten Sie aber Anzeigen mit einem Kassenabsender nicht einfach verwerfen - sie können \"echte\" MDK-Anzeigen beinhalten!

    @ Herrn Phlox:

    1.) Gerade die Vorlage von Faxprotokollen und dergleichen wird ja bei einer juristischen Klärung erfolgen - muss das für einen Einzelfall wirklich sein?

    2.) Warum machen Sie nicht die absendende Stell auf den Fehler aufmerksam?
    Hielte ich für den kostruktivsten Umgang mit dem \"Problem\"!

    Viele Grüße

    Guten Tag allerseits,

    in der Tat sind bei dieser Regelung alle Seiten vom Grundsatz her nicht wirklich glücklich - ich möchte da nicht mißverstanden werden!

    Dennoch kann ich einer eigenmächtigen Umgehung gesetzlicher Regelungen nichts abgewinnen, auch wenn sich deren unangenehme Folgen erst mit noch so langer Latenz einstellen.
    Eine gesetzliche Regelung mit guten Argumenten zu kritisieren und deren Modifikation zu fordern ist eine andere Sache - zwar langwierig, aber nicht unmöglich.

    Dass Ärzte Auskünfte über ihre Patienten zu geben haben, die diese vielleicht nicht wünschen, ist nicht neu (meldepflichtige Erkrankungen). Auch hier ist das Interesse der Allgmeinheit über das des Individuums gestellt.

    Ich sehe übrigens auch, dass die Adipösen, die Raucher, die Alkoholiker und vermutlich sogar Motorradfahrer für die GKV mehr Ausgaben verursachen, als die jetzt in den Focus geratene Gruppe der Versicherten.

    Diskussionen immer gerne, Regelungen in der praktischen Umsetzung auf Verhandlungsbasis auch - aber pure Verweigerung: nein danke!

    Einen schönen Tag noch!

    Liebe Frau IrisR,

    haben Sie denn eine Prüfanzeige zu dem Fall bekommen?
    Wenn ja, dann kann der MDK ohne festgelegte Fristen Unterlagen bei Ihnen anfordern.
    Wenn nein, dann müssen Sie die schwere Entscheidung treffen, ob Sie in diesem Einzelfall den Gang durch die Sozialgerichtsbarkeiten antreten möchten, da es ja dann zu klären sein wird, wo diese Prüfanzeige geblieben ist (Kasse hat gar nicht geschickt/Postweg/in Ihrem Hause) und wie man demnach \"Verschulden\" und Konsequenzen dafür verteilt.....

    Wenn Sie ansonsten hoffentlich einen guten Kontakt zu dieser Kasse haben, läßt sich das vielleicht vermeiden!

    Viele Grüße

    Lieber Herr Lückert,

    die entstehenden juristischen Auseinandersetzungen bei bestehender Interessenlage der Kassen an einer solchen Meldung sind uns sicher allen vorstellbar.

    Mich interessiert aber Ihr Motiv, über eine solche Verweigerungshaltung nachzudenken!

    Nennen Sie mir irgendein Gesetz, eine Rechtsnorm, gegen die nicht irgend eine Interessengruppe ganz logische Argumente vorzubringen hätte.
    Ich z.B. könnte Ihnen sowohl vor meinem beruflichen, als auch meinem ganz privaten Hintergrund eine Unzahl von Kritikpunkten vortragen - und muss mich doch an all die Regelungen halten....

    Viele Grüße

    Lieber Herr Lindenau,

    hier handelt es sich um verschiedene \"Töpfe\", die nicht miteinander kommunizieren.

    Die Vorstellung beim ermächtigten Arzt wird per EBM mit der KV abgerechnet, nicht mit der Kasse direkt.
    Davon erfährt die Kasse, die die DRG mit dem KH abrechnet nie etwas.

    Ich erinnere mich, dass früher die Kassen im Rahmen der Budgetverhandlungen gelegentlich zu hohe Zahlen von sogenannten \"Selbsteinweisungen\" bei Krankenhäusern bemängelt haben - aber das ist dann noch wieder ein anderes Thema.....

    Sie brauchen jedenfalls nicht zu befürchten, dass der ermächtigte Arzt keinen Anspruch auf Vergütung seiner Leistung hat.

    Viele Grüße