Beiträge von EWippel

    Hallo Herr Gust,

    vielleicht etwas spät, aber trotzdem interessant. Der Bremer Katalog wird oft zitiert, ist nicht rechtsverbindlich, sondern nur Arbeitsanweisung der Sachbearbeiter (leider). Empfehlen kann ich Ihnen eine Loseblattsammlung, die allerdings schon eine Weile auf Aktualisierung wartet mit dem Titel: Der MDK, von Müller-Held, Rebscher, Schütgen ISBN-Nr. des Gesamtwerkes (3 Bände) 3-537-53899-5. Darin entalten ist eine Liste mit Verweildauern (lange nicht aktualisiert, warum wohl?), die man gut verwenden kann. Vielleicht kennen Sie auch jemanden, der Ihnen diesen Teil aus dem Gesamtwerk zur Ansicht beschaffen kann.

    MfG,

    E. Wippel

    Sehr geehrter Herr Sommerhäuser,

    vielleicht etwas of topic, aber ich finde wirklich klasse, was Sie hier auf die Beine gestellt haben. An den Zugriffszahlen kann man sehen, dass das Thema brennend interessiert.

    die meisten Probleme beim Zusammenspiel verschiedener Software entstehen nun mal durch Schnittstellen. Da ich mich über 8 Jahre damit abgeplagt habe, weiss ich wovon ich rede. Beim Schreiben einer Schnittstelle sind halt auch immer 2 Partner und mindestens 1 Kunde gefragt. Da gibt es leider auch Missverständnisse und Reibungsverluste.
    Wer ausserdem den 301 bundesweit im Datenaustasuch betreibt, hat seine Rechnungs-Datensätze, wenn der Ablauf nicht stimmt, ggf. schon versandt, bevor eine Fachkraft noch Korrekturen mit Diacos oder Kodip oder mit Büchern vornehmen würde.
    Ja, ich habe schon eine Fehlbelegungsprüfung (2000) erlebt und zwar für Urologie, Allgemeinchirurgie und Innere Medizin. Ja, der MDK kommt/kam sogar an Bett, wobei der Trend tatsächlich zur Beurteilung nach Aktenlage geht.

    Ich bin mir auch sicher, dass es seitens der ärztlichen Kollegen beim MDK genausoviel Schulungsbedarf, wie in den Krankenhäusern gibt. Da der MDK zur Zeit (noch?) die einzige Institution ist, die im Auftrag der Kostenträger Kosten senken kann, wie auch immer motiviert. Und das alles bei vereinfachtem Zugang zu den Patientenakten für den MDK. Der MDK wird sicher auch das "Streiten" üben müssen und das kann und wird er sicher bei den Häusern tun, die vom Optionsmodell gebrauch machen.
    Die Aktenlage muss den gefundenen DRG widerspiegeln. Und da ist Streit vorprogrammiert. Die Kodierrichtlinien sind ja nicht statisch, werden sich also weiterentwickeln. Dort wo Interpretationsspielraum bleibt......
    Mit freundlichen Grüssen


    E. Wippel

    Hallo NG,

    Am übergeordneten Thema kann man erkennen, dass nicht nur BOSS-Kunden ein Problem mit der DIACOS-Anbindung haben. Selbst in Version 5.3, die von manchen schon als Gigant bezeichnet wird, gibt es z.Bsp. bei IS-Hmed nur eine Richtung, die bedient wird. Diagnosen und Prozeduren werden NICHT von DIACOS übernommen. Die sachlichen Probleme hat Herr Friedlbinder oben dargestellt und die dort gestellten Fragen, muss jeder Softwareanbieter sich stellen.

    Dem Vorschlag Diagnosen und Prozeduren zu übergeben, um dann damit zu spielen (finanziell zu optimieren?) lehne ich persönlich ab. Das ist klares Upcoding. Der MDK steht mehr als nur im Startloch. Zu Kodieren ist wahrheitsgemäss!

    MfG,

    E. Wippel

    p.s.: Software allein wird nicht alles regeln, denn wo es keine Regel gibt, gibt es auch keinen Algorithmus zur Lösung. Das wird bei den jetzt vorliegenden Kodierregeln wohl noch eine Weile so bleiben.