Beiträge von ESA

    Hallo zusammen,

    Ich habe noch einen weiteren Aspekt in die Runde zu werfen:
    Bei uns akzeptiert der MDK die Duraplastik unabhängig davon ob es der Verschluss des eröffneten OP-Gebietes ist oder eine unbeabsichtigte Duraverletzung, die versorgt werden muss.
    Entscheidend für die Anerkennung ist für unseren MDK, dass die alleinige Naht nicht als Abdichtung reicht und nach dem Nähen weiter Liquor austritt oder dass die Dura sich nicht mehr komplett adaptieren lässt. Ein Verschluss mit Tachosil ohne Naht bei sehr kleinen Defekten würde sicher auch anerkannt.
    Ist die Dura nach dem Nähen dicht und wird Tachosil nur zur Sicherheit zusätzlich aufgelegt, so erkennt der MDK dies nicht als Duraplastik an.

    MFG ESA

    Liebes Forum,

    Bei erneuten Eingriffen am Abdomen verwenden wir laut KDR P013 den Code Relaparotomie wenn bereits früher eine Laparotomie stattgefunden hat. Der MDK weist auf die Hinweise zu Beginn des Organkapitels Operationen am Verdauungstrakt hin und besteht auf die 5-983 (Reoperation).
    Die gleichen Überschriften stehen jedoch auch in den Kapiteln zu Operationen am Thorax und am Herzen und dennoch darf laut KDR 0909 der spezifischere Code für die Reoperation an Bronchus und Lunge oder am Herzen verwendet werden. Bis 2011 war das für die Operationen an Lunge und Bronchus (5-32....5-34) u. E. ebenfalls der Code für Rethorakotomie 5-340.3, den es seit 2012 nicht mehr gibt. Dafür gibt es jetzt 5-349.6 Reoperation an Lunge, Bronchus, ......... Ist also die Relaparotomie hier auch als der spezifischere Code zu sehen im Vergleich zu 5-983? Wenn nein, was könnte mit Relaparotomie denn anderes gemeint sein als die Wiedereröffnung des Abdomens mittels Bauchschnitt. ?(
    Laut Argumentation des MDK ist die Relaparotomie ein eigenständiger Code und kein Zusatzcode. Mir fehlt allerdings die Vorstellungskraft in welcher Situation dieser Code Anwendung finden soll, denn eine Laparotomie ohne weitere Maßnahmen würden wir ja als Explorative Laparotomie codieren.

    Vielen Dank für Ihre Antworten

    Liebes Forum,

    Handelt es sich um konkurrierende Hauptdiagnosen wenn eine Erkrankung zwar schon bei Aufnahme vorlag, jedoch bei der Veranlassung des stationären Aufenthaltes keine Rolle gespielt hat?
    Konkreter Fall:
    Patient wird wegen zunehmend redziertem AZ, Schläfrigkeit und Schwäche stationär aufgenommen. Es findet sich ein Harnwegsinfekt, der antibiotisch behandlet wird. Es wird eine Rehydriatation eingeleitet. Im weiteren Verlauf klagt die Patientin über Schmerzen am rechten Außenknöchel wo sich ein Ulkus findet. Es erfolgt eine angiologische Abklärung mit Perkutaner Angioplastie im gleichen Aufenthalt.
    Wir hatten den HWI als HD kodiert mit dem Ergebnis einer Fehler-DRG.
    Der MDK fordert die I70.23 (AVK mit Ulcus) als Hauptdiagnose mit dem Hinweis auf den höheren Ressourcenverbrauch.

    Schon jetzt vielen Dank für Ihre Rückmeldungen an dieser Stelle!