Hallo,
ich muss leider nochmal auf diese Thema zurückkommen!
Die Kasse weigert sich!
Folgende Konstellation!
Patient wird zur stationären Behandlung aufgenommen. (§39 Akutbehandlung).
Die Krankenkasse hat keine Kostenzusage bzw. eine Kostenzusage unter Vorbehalt erteilt. (Kostenzusage erteilt, vorbehaltlich der MDK Prüfung)
Wir senden der Krankenkasse den Aufnahmebrief zur Weiterleitung an den MDK um zu prüfen, ob eine stat. Behandlung gegeben ist. (September 2011)
Da der MDK noch kein Gutachten erstellt hatte, wurde von unserer Seite zwischenzeitlich ein Verlängerungsantrag gestellt. (Oktober 2011)
Letztendlich kam der MDK nach ein paar Wochen (Patient bereits entlassen) zum Urteil, dass eine Akutstationäre Behandlung nicht gegeben war, sondern eine Rehabehandlung.
Daraufhin legten wir Widerspruch ein. (Anfang November 2011)
Ende November 2011 schickt der MDK uns dann folgendes Schreiben:
Anforderung von Patientenunterlagen
Daten des Versicherten
Wir bitten für den oben angeführten Versicherten für folgende Behandlung um die genannten Unterlagen
Aufenthalt:
den Entlassungsbericht haben wir erhalten
es wird aber die komplette Akte benötigt. Bitte um Zusendung.
Die Krankenkasse jat den MDK den Auftrag erteilt, ein sozialmedizinisches Gutachten zu erstellen.
Dieser Anforderung von Sozialdaten liegt ein Begutachtungsauftrag der KK zur Dauer und Notwendigkeit der stationären Behandlung gemäß § 275 SGB V zugrunde.
Um eine sachgerechte Beurteilung durch den MDK zu ermöglichen, bitten wir Sie unter Hinweis auf § 276 Abs. 2 Satz 1 SGBV, die Kopien der Berichte zur Verfügung zu stellen (bei Übersendung der Originale erhalten Sie diese selbstverständlich zurück.
Mit freundlichen Grüßen......
Handelt es sich jetzt hier um die Erstellung eines MDK Gutachtens oder nicht? Sind hier die 300 Euro Aufwandspauschale fällig, wenn alles in Ordnung ist?
Der Fall ist auch nach jetzt bereits 10 Monaten noch nicht abgeschlossen.
Die Kasse argumentiert jetzt, es muss ja sein, dass der MDK ein Gutachten erstellt, da wir den Pat. ohne Kostenzusage aufgenommen haben. Die Kostenübernahme wurde abgelehnt und ein Widerspruch geschrieben. Des Weiteren meint die Kasse, wenn ein Pat. aufgenommen wurde und keine Kostenzusage vorliegt, müssen sie auch nicht die Zwischenrechnung bezahlen. Ist das richtig?
Über Antworten würde ich mich freuen und verbleibe
LG
Marko