Hallo Herr Scholz,
mit meinen Aussagen wollte ich nur Alternativen aufzeigen, ohne auf deren Vorzüge oder Nachteile einzugehen, die ja nur anhand von Vorgaben über das System Geltung haben. Und die Diskussion ging ja zuletzt in Richtung einer Systemdiskussion. Ich sagte ja schon, daß auch auf der Patientenseite Anreize gesschaffen werden müssen, um die vorhanden Ressourcen effizienter einzusetzen. Dazu müßte das System der Krankenversicherung anders geregelt werden. Es müßte sich für den Versicherten positiv auswirken, sich Systemkonform zu verhalten. Bisher ist es ein Trittbrettfahrersystem. Es gibt keinen (zu wenig) Anreize um sich Systemkonform zu verhalten, egal ob ich mich z.B. daran halte zu jedem Facharzt eine Überweisung mitzunehmen oder nicht, oder wie oft ich einen Arzt aufsuche, es hat für den Einzelnen keine Auswirkungen für die Solidargemeinschaft schon.
Hierin sehe ich keinen Sinn (s. o.). Wenn die Krankenkasse entscheidet, kann doch der Patient nicht mehr wählen.
Doch, allerdings wählt er in diesem Modell indirekt. Durch die Wahl der Krankenkasse entscheidet er sich anhand seiner Präferenzen, dh. über Höhe des Beitragssatzes - Ausgestaltung seiner Krankenversicherung (z.B. Versicherungsausschlüsse, Selbstbehalte, akzeptieren bestimmter Behandlungsabläufe/-wege (HMO oder Vorgabe bestimmter Ärzte oder Krankenhäuser die über die Versicherung gedeckt sind (bei anderen z.B. müßten Mehrkosten selbst getragen werden).
Dadurch ändert sich aber die Marktbeziehung zwischen Krankenhaus und Versicherten. Nun steht dem Krankenhaus nicht mehr der einzelne Patient sondern eine Patientengemeinschaft in einer Krankenversicherung gegenüber. (Unterschiedlich starke Verhandlungspositionen)
Eine integrierte Versorgung werden wir vielleicht durch DRGs bekommen, wenn diese sektorenübergreifend gelten. Vorher sicher nicht, sonst hätten wir sie schon.
Ist denn das einzige Hinderniss zur intergrierten Versorgung die Form der Entlohnung?
Wie meinen Sie das? Soll ein KH, welches sich (ich nehme an, weil es einen guten Ruf hat) einer großen Nachfrage gegenübersieht, einen höheren Preis festsetzen dürfen? Werden die Krankenkassen das zulassen?
Ob es einen höhern Preis festsetzen kann oder nicht ist doch zweitrangig, wenn der Ruf eines Krankenhauses bestimmt, ob Verträge (durch Krankenkassen) mit diesem abgeschlossen werden oder nicht. (Ich weiß, so ist es in Deutschland zur Zeit nicht umsetzbar und (eventuell) auch nicht gewollt)
Vielleicht habe ich hier einen Begriff falsch verwendet. Mit "Investitionsquote" meine ich die m. E. legitimste Art der Gewinnverwendung in einem gemeinnützigen Unternehmen. Man sollte die Summe der Deckungsbeiträge m. E. in das Unternehmen Krankenhaus stecken, z. B. Stellenpläne, Ersatzinvestitionen, Finanzierung des medizinischen Fortschritts usw.. Man könnte es natürlich auch abschöpfen (für die Unternehmensleitung oder die Kapitalgeber...). Ihr Hinweis auf die Monistik ist richtig, aber auch im jetzigen dualen System muss das Krankenhaus mit dem Deckungsbeitrag (wenn er denn positiv ist), etwas anfangen.
Der Deckungsbeitrag (Teilkostenrechnung) ist doch definiert als Erlöse minus variable Kosten und ist ein Beitrag zur Deckung der Fixkosten. Das ganze ist eine Möglichkeit Abläufe bei Kapazitätsengpässen zu optimieren. Das was Sie meinen ist schlicht und einfach die Gewinnverwendung (wenn ich es richtig verstanden habe). Der Gewinn ergibt sich aber erst nach Abzug aller Kosten (auch der fixen).
soll allerdings aus zweifelhaften Gründen (s. Lauterbach & Co.) abgeschafft werden, z. B. Einkaufsmodelle, HMO.
Was meinen Sie mit Lauterbach & Co.?
Aber noch mal zurück zu Ihrem Ausgangsbeitrag.
Mir ist nicht ganz klar, warum 2003 in der budgetneutralen Phase die Minder-/Mehrerlösausgleiche ein so großes Problem darstellen. Das Budget für 2003 und 2004 wird doch noch auf herkömmlichen Wege ermittelt und der Mindererlösausgleich in 2003 beträgt 95 Prozent. Ist denn dadurch nicht vorgegeben, das sich das jeweilige Krankenhausbudget innerhalb von 95 und 100 Prozent bewegt. Können denn die Mindererlöse nicht ausschließlich aufgrund der Abweichung zwischen vereinbarter und tatsächlicher Fallzahl bzw in der Struktur der Fallzahlen zustande kommen? Ist dadurch nicht eine große Budgetsicherheit gegeben? (Oder sehe ich das zu einfach (Mangels besseren Wissen)?)
Ob die Zeitspanne 2003/2004 ausreicht um alle Effekte abzufangen und für die Krankenhäuser verlässliche Schätzungen der Fallzahlen durchzuführen weiß ich nicht.
An Ihrem Vorschlag, die 2003 Abrechnung in 2005 mit den Zahlen von 2003 durchzuführen mißfällt mir (so korrekt die Zahlen dann wären), das die Zeitspanne bis die korrekten Ergebnisse feststehen zu groß ist. Wenn ein Krankenhaus 2003 glaubt einen Überschuß zu erwirtschaften, es aber 2003 nicht erwirtschaftet hat (was ja erst 2005 feststeht) kann auch 2004 nicht darauf reagiert werden bzw. nicht in dem erforderlichen Ausmaß und es wird gegebenenfalls auch dieses Jahr mit einem Defizit abgeschlossen werden(was dann ja erst 2006 bekannt würde). Ich denke aufgrund der zeitlichen Diskrepanz ist ein etwas ungenaues Relativgewicht, das für das Jahr aber bestand hat, weniger Problematisch als wenn die Impulse zur Steuerung des Krankenhauses zu spät kommen.
Auch könnte man später (verlässlichere Zahlen vorausgesetzt) das (erhöhte) Budget (trotz der Beitragsstabilität) nicht vollständig verteilen und einen gewissen Prozentsatz zum Ausgleich entstehender Mehrerlöse zurückhalten (mit einer Degression bis zu einem bestimmten Limit). Durch jährliche Anpassung der Relativgewichte und der Fallzahlen müßte doch weitestgehend ein best. Budget eingehalten werden können und trotzdem eine einigermaßen gerechte Verteilung des Budgets erfolgen. Oder sehe ich das zu naiv?
Und gibt es nicht auch schon im alten Budgetsystem eine Ausgleichsfuntkion?
Mit feundlichen Grüßen
Heiko Jaschik