Beiträge von Jaschik

    Hallo Forum.

    Hallo Herr Sommerhäuser,

    danke für Ihren Beistand trotz der Gefahr des Blamierens. ;) Um ehrlich zu sein, ich habe darauf geachtet, daß ich das Prinzip korrekt darstelle. Ersten will man sich ja nicht unnötig blamieren - noch dazu als angehender Ökonom mit einem ökonomischen Sachverhalt und zweitens blamiere ich mich, wenn schon, lieber mit Aussagen/Fragen usw. zum medizinischen Bereich. :3

    Allerdings hatte ich die umgangssprachliche Bezeichnung Minimalprinzip anstelle von Minimumprinzip gewählt.
    Für diejenigen, die es interessiert: :smokin:
    Die drei Ausprägungen des ökonomischen Prinzip sind Maximumprinzip (fixierter Input, max. Output), Minimumprinzip (min. Input, fixierter Output) und das generelle Extremumprinzip (kurz: Verhältnis von Erfolg zu Mitteleinsatz zu maximieren (bei variablen Input und variablen Output).

    Viele Grüße

    Heiko Jaschik

    Hallo Herr Sommerhäuser,

    zuerst einmal vielen Dank für dieses Forum und den Newsletter. Wenn der zeitliche Aufwand vermindert werden kann, spricht, denke ich, nichts gegen die XHTML-Version - und dem damit verbundenen (nicht negativ gemeinten) Minimalprinzip (Bestimmter Erfolg (Newsletter) mit minimalen Aufwand (XHTML-Version)) :D

    Viele Grüße aus einem trüben Niedersachsen

    Heiko Jaschik

    Hallo Herr Jacobs, Hallo Forum.

    Am 16. Sept. habe ich auf meine Anfrage bezüglich der DRG´s eine Antwort aus dem Büro Horst Seehofer von Sven Jansen erhalten. Die Mail dazu werde ich hier posten (Gibt es da irgendwelche rechtlichen Probleme, wenn ich diese Antwort hier poste? Bitte aufklären!)

    Nu zur Antwort:

    HORST SEEHOFER MdB
    Stellvertretender Vorsitzender
    CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages – Platz der Republik 1 – 11011 Berlin
    Berlin, 10 September 2002

    CDU/CSU-Fraktion
    des Deutschen Bundestages
    Platz der Republik 1
    11011 Berlin
    Telefon 030/ 227-75558
    Telefax 030/ 227-76558

    Herrn
    Heiko Jaschik,

    per E-Mail


    Fallpauschalengesetz
    Sehr geehrter Herr Jaschik,
    vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14.August 2002.

    In den letzten Monaten wurde das Fallpauschalengesetz und dessen Konse-quenzen für die medizinische Versorgung stationärer Patienten von verschie-dener Seite heftig kritisiert. Die Union teilt diese Kritik. Denn mit dem DRG-Vergütungssystem wird nicht einfach ein Abrechungssystem durch ein ande-res ersetzt, sondern damit werden die Weichen für die künftige Versorgung der Patienten in den stationären Einrichtungen gestellt. Dies ist eine gewalti-ge Aufgabe, die man nicht allein unter dem Diktat eines Termins hätte bewäl-tigen sollen. Bei wichtige Fragen, wie z.B. der Umsetzungsfrist und damit der Praktikabilität, hätte Sorgfalt vor Schnelligkeit gehen müssen. Mit kranken Menschen kann man nicht Experimente zu deren Lasten machen. Wenn, dann hätte es fachlich so vorbereitet sein sollen, dass man es guten Gewissens in den Krankenhäusern ohne negative Auswirkungen auf die Versorgungsstruktu-ren und die Versorgungsqualitäten hätte praktizieren können. Ich habe im übrigen zunehmend Zweifel, ob es richtig war, das australische Preissystem nach Deutschland zu importieren. Es wäre besser gewesen, das bestehende Fallpauschalensystem organisch weiterzuentwickeln.

    Nach meiner Auffassung sind die Fallpauschalen auch nur ohne Budgets denkbar. Deshalb müssen in den Krankenhäusern die Budgets abgeschafft werden. Fallpauschalen unter dem Diktat einer Ausgabenobergrenze führen nämlich zu einer hemmungslosen Selektion, da nur noch nach dem Kosten-Nutzen-Verhältnis eines Patienten gefragt wird. Dadurch wird eine Verschie-berei der Patienten beginnen und es wird zu Rückwirkungen auf die Versor-gungsqualität kommen. Das kann sich niemand wünschen. Um Verwerfungen zu vermeiden, müssen auch krankenhausspezifische und auf das einzelne Krankenhaus bezogene Besonderheiten berücksichtigt werden; dazu ist eine mehrjährige Anpassungsphase erforderlich.

    Aus diesen Gründen plädiere ich dafür, dass Fallpauschalengesetz nicht in der vorgesehenen Form umzusetzen. Erforderlich ist vielmehr eine grund-sätzliche Überprüfung der bestehenden Regelungen und deren praktischen Anwendung. Darauf basierend wird es dann sicherlich zu Modifizierungen des Gesetzes kommen.


    Mit freundlichen Grüßen


    gez. Horst Seehofer

    Also setzt er weiter auf seinen in den 90´ern begonnen Finanzierungsmix - Wie ist das mit den alten Zöpfen?!??(

    Viele Grüße

    Heiko Jaschik

    Hallo Herr Jacobs, Hallo Forum.

    Gleich vorweg, ich habe den Referentenentwurf noch nicht gelesen :sleep: (muß ich noch nachholen) habe aber zu Ihrer Ausführung eine Frage.

    Ich verstehe das Ganze folgendermaßen:

    Beispiel: DRG G01A - CW 4,732, MVWD 27 Tage, UGVWD* 8, OGVWD* 42 Tage (*erster Tag mit Ab- bzw Zuschlag), U_CW/Tag 0,371, O_CW/Tag 0,073

    Tatsächliche VWD -> Abgerechneter CW

    9 Tage -> 4,732
    26 Tage -> 4,732
    27 Tage -> 4,732 + 0,073 = 4,805
    36 Tage -> 4,732 + 10 * 0,073 = 5,462

    Warum rechnen Sie ab der mittleren Verweildauer (27 Tage in Ihrem Beispiel) schon mit Zuschlägen, wenn bei der Verweildauer die untere Grenze 8 und die obere Grenze 42 Tage lauten - Müßte dann nicht alles an tatsächlicher Verweildauer zwischen 9 und 41 Tagen mit einem Relativgewicht von 4,732 abgerechnet werden? Und wenn es ab 27 Tagen einen Zuschlag gibt - Warum wird dann nicht unter 27 Tagen mit einem Abschlag gerechnet?

    Bitte um Nachhilfe.I)

    Viele Grüße

    Heiko Jaschik

    (Herr Schmitt war da etwas schneller als ich)

    Hallo Herr Scholz,

    mit meinen Aussagen wollte ich nur Alternativen aufzeigen, ohne auf deren Vorzüge oder Nachteile einzugehen, die ja nur anhand von Vorgaben über das System Geltung haben. Und die Diskussion ging ja zuletzt in Richtung einer Systemdiskussion. Ich sagte ja schon, daß auch auf der Patientenseite Anreize gesschaffen werden müssen, um die vorhanden Ressourcen effizienter einzusetzen. Dazu müßte das System der Krankenversicherung anders geregelt werden. Es müßte sich für den Versicherten positiv auswirken, sich Systemkonform zu verhalten. Bisher ist es ein Trittbrettfahrersystem. Es gibt keinen (zu wenig) Anreize um sich Systemkonform zu verhalten, egal ob ich mich z.B. daran halte zu jedem Facharzt eine Überweisung mitzunehmen oder nicht, oder wie oft ich einen Arzt aufsuche, es hat für den Einzelnen keine Auswirkungen für die Solidargemeinschaft schon.

    Hierin sehe ich keinen Sinn (s. o.). Wenn die Krankenkasse entscheidet, kann doch der Patient nicht mehr wählen.

    Doch, allerdings wählt er in diesem Modell indirekt. Durch die Wahl der Krankenkasse entscheidet er sich anhand seiner Präferenzen, dh. über Höhe des Beitragssatzes - Ausgestaltung seiner Krankenversicherung (z.B. Versicherungsausschlüsse, Selbstbehalte, akzeptieren bestimmter Behandlungsabläufe/-wege (HMO oder Vorgabe bestimmter Ärzte oder Krankenhäuser die über die Versicherung gedeckt sind (bei anderen z.B. müßten Mehrkosten selbst getragen werden).
    Dadurch ändert sich aber die Marktbeziehung zwischen Krankenhaus und Versicherten. Nun steht dem Krankenhaus nicht mehr der einzelne Patient sondern eine Patientengemeinschaft in einer Krankenversicherung gegenüber. (Unterschiedlich starke Verhandlungspositionen)

    Eine integrierte Versorgung werden wir vielleicht durch DRGs bekommen, wenn diese sektorenübergreifend gelten. Vorher sicher nicht, sonst hätten wir sie schon.

    Ist denn das einzige Hinderniss zur intergrierten Versorgung die Form der Entlohnung?

    Wie meinen Sie das? Soll ein KH, welches sich (ich nehme an, weil es einen guten Ruf hat) einer großen Nachfrage gegenübersieht, einen höheren Preis festsetzen dürfen? Werden die Krankenkassen das zulassen?

    Ob es einen höhern Preis festsetzen kann oder nicht ist doch zweitrangig, wenn der Ruf eines Krankenhauses bestimmt, ob Verträge (durch Krankenkassen) mit diesem abgeschlossen werden oder nicht. (Ich weiß, so ist es in Deutschland zur Zeit nicht umsetzbar und (eventuell) auch nicht gewollt)

    Vielleicht habe ich hier einen Begriff falsch verwendet. Mit "Investitionsquote" meine ich die m. E. legitimste Art der Gewinnverwendung in einem gemeinnützigen Unternehmen. Man sollte die Summe der Deckungsbeiträge m. E. in das Unternehmen Krankenhaus stecken, z. B. Stellenpläne, Ersatzinvestitionen, Finanzierung des medizinischen Fortschritts usw.. Man könnte es natürlich auch abschöpfen (für die Unternehmensleitung oder die Kapitalgeber...). Ihr Hinweis auf die Monistik ist richtig, aber auch im jetzigen dualen System muss das Krankenhaus mit dem Deckungsbeitrag (wenn er denn positiv ist), etwas anfangen.

    Der Deckungsbeitrag (Teilkostenrechnung) ist doch definiert als Erlöse minus variable Kosten und ist ein Beitrag zur Deckung der Fixkosten. Das ganze ist eine Möglichkeit Abläufe bei Kapazitätsengpässen zu optimieren. Das was Sie meinen ist schlicht und einfach die Gewinnverwendung (wenn ich es richtig verstanden habe). Der Gewinn ergibt sich aber erst nach Abzug aller Kosten (auch der fixen).

    soll allerdings aus zweifelhaften Gründen (s. Lauterbach & Co.) abgeschafft werden, z. B. Einkaufsmodelle, HMO.

    Was meinen Sie mit Lauterbach & Co.?


    Aber noch mal zurück zu Ihrem Ausgangsbeitrag.

    Mir ist nicht ganz klar, warum 2003 in der budgetneutralen Phase die Minder-/Mehrerlösausgleiche ein so großes Problem darstellen. Das Budget für 2003 und 2004 wird doch noch auf herkömmlichen Wege ermittelt und der Mindererlösausgleich in 2003 beträgt 95 Prozent. Ist denn dadurch nicht vorgegeben, das sich das jeweilige Krankenhausbudget innerhalb von 95 und 100 Prozent bewegt. Können denn die Mindererlöse nicht ausschließlich aufgrund der Abweichung zwischen vereinbarter und tatsächlicher Fallzahl bzw in der Struktur der Fallzahlen zustande kommen? Ist dadurch nicht eine große Budgetsicherheit gegeben? (Oder sehe ich das zu einfach (Mangels besseren Wissen)?)

    Ob die Zeitspanne 2003/2004 ausreicht um alle Effekte abzufangen und für die Krankenhäuser verlässliche Schätzungen der Fallzahlen durchzuführen weiß ich nicht.

    An Ihrem Vorschlag, die 2003 Abrechnung in 2005 mit den Zahlen von 2003 durchzuführen mißfällt mir (so korrekt die Zahlen dann wären), das die Zeitspanne bis die korrekten Ergebnisse feststehen zu groß ist. Wenn ein Krankenhaus 2003 glaubt einen Überschuß zu erwirtschaften, es aber 2003 nicht erwirtschaftet hat (was ja erst 2005 feststeht) kann auch 2004 nicht darauf reagiert werden bzw. nicht in dem erforderlichen Ausmaß und es wird gegebenenfalls auch dieses Jahr mit einem Defizit abgeschlossen werden(was dann ja erst 2006 bekannt würde). Ich denke aufgrund der zeitlichen Diskrepanz ist ein etwas ungenaues Relativgewicht, das für das Jahr aber bestand hat, weniger Problematisch als wenn die Impulse zur Steuerung des Krankenhauses zu spät kommen.

    Auch könnte man später (verlässlichere Zahlen vorausgesetzt) das (erhöhte) Budget (trotz der Beitragsstabilität) nicht vollständig verteilen und einen gewissen Prozentsatz zum Ausgleich entstehender Mehrerlöse zurückhalten (mit einer Degression bis zu einem bestimmten Limit). Durch jährliche Anpassung der Relativgewichte und der Fallzahlen müßte doch weitestgehend ein best. Budget eingehalten werden können und trotzdem eine einigermaßen gerechte Verteilung des Budgets erfolgen. Oder sehe ich das zu naiv?

    Und gibt es nicht auch schon im alten Budgetsystem eine Ausgleichsfuntkion?

    Mit feundlichen Grüßen

    Heiko Jaschik

    Hallo Forum,

    mein Beitrag hat jetzt zwar nichts mehr mit Ausgleichsregelungen zu tun, ich möchte aber ein Paar Fragen kommentieren.


    (Scholz)Was ist eine selbstbestimmte Konsumentenentscheidung im stationären Bereich?
    Wen meinen Sie mit Konsument? Patienten, Krankenkassen, Hausärzte?
    Wieso Regelung über den Preis? Je billiger, desto mehr Nachfrage?

    Brauchen wir dann noch Versorgungsaufträge, Sicherstellung etc. oder baut irgendjemand irgendwohin eine "Gesundheitsfabrik" und alle kommen zu ihm?

    Eine selbstbestimmte Konsumentenentscheidung wäre die Wahl des Arztes/Krankenhauses (Ausnahme Notfälle)

    Konsument könnten alle von Ihnen vorgeschlagenen Gruppen sein - Patienten können (mit Ausnahmen) selbst entscheiden, in welches Krankenhaus sie gehen wollen. Krankenkassen könnten für Ihre Mitglieder Verträge mit ausgesuchten Krankenhäusern abschliessen. Ebenso könnten Hausärzte (Gatekeeper) in der integrierten Versorgung die Auswahl der Krankenhäuser beeinflussen. Je nach Konzept stünden den Krankenhäusern unterschiedlich viele Nachfrager gegenüber und das hätte (Marktformen) Einfluß auf die Preisfindung. Da durch ein mehr an Fällen die Durchschnittskosten sinken (können) haben natürlich dann größere spezialisiertere Krankenhäuser Preisvorteile. Also warum nicht dann nur zwei drei z.B. Herzzentren in Deutschland einrichten und damit den gesamten Bedarf abdecken?

    (Rembs)Warum Festpreise, muß das wirklich sein?
    Durchschnittspreise sind administrative Preise, mit allen Nachteilen.
    Warum nicht Regelung über den Preis und die selbstbestimmte Konsumentenentscheidung? Warum sollen niedrigere "Produktionskosten" = Fallkosten nicht über den Preis am Markt ausgetragen werden?
    Schlechte Qualität wird sich am Markt nicht durchsetzen.

    Natürlich wären (gerade im oben beschriebenen Rahmen) Marktpreise möglich. Schlechte Qualität wird sich am Markt nicht durchsetzen setzt aber voraus, das diese sichtbar wird. Dafür müßten Instrumente/Benchmarks entwickelt werden. D.h. man bräuchte eine gewisse Qualitätsvorgabe seitens des Gesetzgeber (gerade in der Startphase) und jedes Krankenhaus könnte anhand der eigenen Kostenstruktur DRG´s anbieten. (Um da die Chancengleichheit der Krankenhäuser zu gewährleisten, müßte allerdings die Finanzierung der Investitionen innerhalb der DRG´s erfolgen.) Dann müßten diese Benchmarks veröffentlicht werden (Berichte/Internet) und die Nachfrager könnten sich die günstigsten/besten aussuchen.


    (Rembs)Wie wird der Preis gefunden?

    1. Regel: Für alle gleich: Durchschnittspreis mal Fallschwere.

    Durchschnittspreis mal Fälle ergibt aber Gesamtbudget und ist eine "politische" Größe.

    Durchschnittskosten mal Fälle ergibt Gesamtkosten und ist ein Faktum.

    Die Differenz zwischen Gesamtbudget-Gesamtkosten="Gewinn" ist wieder eine "politische" Größe und entscheidet darüber, ob es mit den Krankenhäusern insgesamt bergauf oder bergab geht (Investitionsquote).

    Eine Frage hätte ich zu der Investitionsquote?

    Wieso hat der Gewinn Auswirkungen auf die Investitionsquote (je Krankenhaus/ im Krankenhaussektor) und welche Investitionen sind darin enthalten (Monistik gilt doch noch nicht, oder?)

    [i](Scholz)Solidarisch? Wieso konnte Bismarck ein Sozialversicherungssystem einführen und wir müssen es wieder abschaffen, wo es uns doch angeblich so gut geht?[i]

    Könnte an der unterschiedlichen Bevölkerungsstruktur liegen. Aber Tatsache ist doch, daß auch auf der Nachfrageseite "Patient" keine Anreizsystem besteht, unnötige Kosten zu vermeiden. Es müßte auch auf dieser Seite ein Anreiz geschaffen werden, mit den vorhandenen Ressourcen ökonomisch umzugehen. Das geht dann aber mehr in die Richtung der Ausgestaltung der gesetzlichen Krankenversicherung. Dafür würde ich nicht das DRG-System benutzen wollen (zu kompliziert). ((Und bitte auch nicht anhand einer Gen-Analyse.))
    Das hätte dann auch den Vorteil, daß es nicht nur den Krankenhaussektor betreffen würde.;)


    Ein schönes Wochenende und viele Grüße

    Heiko Jaschik

    Hallo Herr Jacobs,

    Das verstehe ich jetzt nicht. Wann ist denn eine Nebendiagnose erforderlich?
    Ich denke, man fährt besser, wenn man wie die DKR das auch tun von behandlungsrelevant spricht (oder von pflegerelevant, oder risikosteigernd etc etc).

    Entschuldigung wenn ich da eine schlechte Formulierung gewählt habe.

    Sie vermischen hier Verschiedenes. Was Sie "Kodierung trotz Durchführung" nennen, kann streng nach DKR niemals Upcoding sein, denn es ist Aufwand entstanden (es wurde ja was durchgeführt).

    Das mit dem Vermischen kann sein - ich beschäftige mich erst seit relativ (ein schönes Wort) kurzer Zeit mit dieser Thematik und bewege mich da gefühlsmäßig oftmals auf schwammigen Boden (Gerade bei den Posts)). Ich habe die Kodierrichtlinien nicht gelesen (Könnten Sie mir einen Hinweis für das Auffinden der Definition des Upcoding geben?). Aber die DKR können doch nicht als Definition für das Upcoding alleine den entstandenen Aufwand ansetzen. Es wird durch DRG´s doch gerade der Anreiz gesetzt, eine bestimmte Behandlung mit minimalem Aufwand durchzuführen und nicht sämtlichen verursachten oder möglichen Aufwand in Rechnung zu stellen.

    Ein durchdachtes Fallpauschalensystem muss, und hier spielen die Kodierrichtlinien natürlich mit, diese Fehlanreize möglichst minimieren. Hierbei sind die AR-DRG in der aktuellen Version sicher noch optimierbar.

    Ich denke nicht, das alle Fehlanreize ausschließlich durch ein Fallpauschalensystem minimiert werden können. Sonst wären mit der Einführung der DRG´s in anderen Staaten nicht auch wirksame Kontrollmechanismen (Qualitätsmanagement, Kodierkontrollen, Clinical Pathways) entwickelt worden, um Fehlanreize (Upcoding) zu minimieren. Auch zeigt ja die Weiterentwicklung der AR-DRG´s (demnächst Version 5), das die vorgesehene Version 4.1 (in irgendeiner Form) verbesserungswürdig ist.

    Um auf die medizinische - ökonomische Fragestellung zurück zukommen, es ist doch grundsätzlich erst einmal eine medizinische Fragestellung. Ist etwas medizinisch sinnvoll/erforderlich. Ist es das nicht, ist es meiner Meinung nach Upcoding (Aufwand hin oder her). Wenn es bei der Beurteilung solcher Sachverhalte Uneinigkeiten gibt, bleibt nur die Möglichkeit durch Clinical Pathway´s einen gemeinsamen Nenner zu schaffen oder die Abbildung der/einiger Schweregrade in den DRG´s (bei der Auswahl des Systems der AR-DRG´s als Vorteil gewertet) abzuschaffen (Wäre es ohne gerechter?).

    Gruß

    Heiko Jaschik

    Da ja nicht nur die Profis sich zu Wort melden sollen:

    Geht es bei dieser Fragestellung eigentlich um eine ökonomische oder medizinische Fragestellung?

    Als angehender Ökonom ist für mich die Kodierung einer Nebendiagnose im DRG-System nur zulässig, wenn diese Nebendiagnose für die Behandlung des Patienten erforderlich (medizinisch) ist. Ist sie es, und der Ressourcenverbrauch ist in der DRG nicht enthalten, erhöht sich der Schweregradlevel. Ist die Nebendiagnose nicht erforderlich, ist die Kodierung trotz Durchführung (Bestimmung, Behandlung usw.) Upcoding, da (volkswirtschaftlich gesehen) Ressourcenverschwendung. Dieses würde ja auch nur erfolgen, wenn es die zusätzlichen Erlöse (auf diesen Patienten bezogen) größer sind als die entstandenen Kosten (für die Diagnose und Behandlung).
    Das zu klären ist denke ich nicht Sache der Kodierrichtlinien, sondern könnte/müßte durch Standardisierung der Behandlungsabläufe erfolgen.

    Grüße

    Heiko Jaschik

    Zitat


    Original von Jaschik:
    :shock2: :no: Ähm, so sollte das nicht aussehen. Wo ist da mein Fehler? :look:

    War wohl ein Fehler meines Browsers. Der Post wurde anders angezeigt (direkt nach dem posten), als in der Vorschau dargestellt (Die Wörter der letzten Absätze standen jeweils in einer neuen Zeile). :3