Beiträge von Strässle

    Liebes Forum

    Die deutsche Kodierrichtline bezgl. Beatmung (1001h) gilt auch bei uns in der Schweiz.

    Dazu eine Frage:
    Ein Patient erleidet nach Adenotomie in einem externen Spital eine Nachblutung. Zwecks Revisions-OP wird er intubiert, die Blutung kann aber nicht gestillt werden, und es wird eine Tamponade eingelegt. Danach Verlegung in unser Spital (mit Kinderintensivstation) beatmet zur Ueberwachung. Bei uns nach Entfernung der Tamponde am Folgetag Extubation. Die Gesamtbeatmungszeit ist unter 24 Stunden.

    Kann ich als aufnehmendes Spital die Beatmungsstunden kodieren? Die externe OP kann ich ja nicht kodieren, somit auch nicht darin den Aufwand für die Beatmung abbilden. Oder muss ich wegen der 24 Std. -Regel die Beatmung weglassen?

    Vielen Dank und freundliche Grüsse
    Rita Strässle

    Hallo Herr Winter und Selter

    Herzlichen Dank für die rasche und hilfreiche Antwort!

    Wenigstens die DRG scheint nun klar (I33Z Rekonstruktion von Extremitätenfehlbildungen). Diese resultiert entgegen meiner ersten Aussage allerdings nur, wenn man 5-786.m für den Fixateur dazunimmt, was nach dem deutschen OPS-Katalog ja wohl selbstverständlich ist...

    Viele Grüsse
    Rita Strässle

    Sehr geehrte Forumsmitglieder

    Ich bin eine Kodiererin in der Schweiz und kenne mich mit den deutschen Kodierrichtlinien und DRG-System leider (noch) nicht gut aus.

    Für einen bayerischen Pat., der bei uns im 2009 operiert werden soll, muss ich den Preis, den die Kasse in Deutschland zahlen würde, herausfinden.

    Es handelt sich um ein 13-jähriges Kind mit angeb. Fibulaaplasie rechts, S.n. Unterschenkelverlängerung mit Fixateur ext., Antekurvationsfehlstellung der dist. Tibia, verbleibender Beinverkürzung von 10 cm.

    Es soll nun eine Osteotomie der prox. Tibia zur Verlängerung sowie eine aufklappende Osteotomie der dist. Tibia zur Verlängerung und Achskorrektur durchgeführt werden. Die Verlängerung wird über einen schraubbaren Ringfixateur durchgeführt. Am Fuss wird auch ein Ringfixateur angelegt (zum Fixieren gegen US). Zudem soll eine Achillessehnentenotomie und Neurolyse durchgeführt werden.

    Meine Fragen:
    Wie kodiere ich die Osteotomien korrekt? An der prox. Tibia wohl
    5-781.4k. Gilt Achskorektur plus Verlängerung distal als komplexe Ostetomie (5-781.9n)?
    Je nachdem ergeben sich unterschiedliche DRG\'s, die Kodierung des Fix. ex. und der anderen Eingriffe scheint die Gruppierung nicht zu beeinflussen.

    Zusatzfrage: Wie finde ich den passenden Basisfallwert? Für 2009 ist der doch noch nicht bekannt, und ist doch auch unterschiedlich je nach Spital?

    Für Ihre Hilfe wäre ich sehr dankbar.
    Freundliche Grüsse
    R. Strässle